Ein Flugzeug wird von einem Mitarbeiter auf dem Flugfeld auf seine Halteposition eingewiesen

Import von Forschungsmaterialien

Forschungsmaterialien werden aus den unterschiedlichsten Gründen in die Europäische Union eingeführt. Zum einen werden sie für die Grundlagenforschung benötigt, um neue Erkenntnisse über die Abläufe in Zellen, Geweben und Organen zu gewinnen. Zum anderen werden sie zum Beispiel für die Weiterentwicklung von Arzneimitteln und Überprüfung von neuen Therapieansätzen verwendet.

Die verschiedensten Institutionen - Universitäten und Forschungslabore ebenso wie Pharmaunternehmen - ordern Forschungsmaterialien aus aller Welt. Bei den Forschungsmaterialien kann es sich um ganze Tiere (in der Regel konserviert in Formalin oder Alkohol), Gewebeproben oder Blut- und Serumproben handeln. Auch Kotproben oder Proben mit Infektionserregern und Impfstoffsendungen werden bei der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen  (TGSH) zur Einfuhruntersuchung angemeldet.

Der Import dieser Forschungsmaterialien unterliegt besonderen Bedingungen. Zum einen wird die Einfuhr durch die Gesetzgebung der Europäischen Union reglementiert, zum anderen können die einzelnen Mitgliedsstaaten nationale Anforderungen für den Import bestimmter Waren durch die Erteilung spezifischer Einfuhrgenehmigungen festlegen.

Wird eine Sendung zur Einfuhrkontrolle vorgestellt, prüfen die tierärztlichen Mitarbeiter der TGSH zunächst anhand der Dokumente, ob für das Material der angemeldeten Sendung besondere Einfuhrbedingungen vorliegen und ob die eingereichten Papiere ausreichend sind. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen angefordert.

Bei der anschließenden Feststellung der Nämlichkeit wird die Identität der Sendung anhand der Begleitdokumente überprüft. Dieser Vorgang findet in einem gesonderten Bereich des Perishable Centers statt, der ausschließlich für die Untersuchung von Nicht-Lebensmitteln reserviert ist. Danach folgt in der Regel eine Warenuntersuchung, bei der überprüft wird, ob die Forschungsmaterialien sowie deren Verpackung in einwandfreiem Zustand sind. Auch das Vorhandensein von ausreichend Kühlmaterial (z.B. Trockeneis oder flüssiger Stickstoff) wird hierbei begutachtet und bei Bedarf ergänzt.

Besondere Transportbestimmungen

Erst wenn Dokumentenkontrolle, Nämlichkeitsuntersuchung und Warenuntersuchung zufriedenstellend sind, wird die Sendung zur Einfuhr frei gegeben. Allerdings dürfen diese besonderen Materialien nicht in den freien Verkehr gelangen, sondern müssen mit dem Vermerk „zur lokalen Verwendung“ direkt zum Empfänger transportiert werden.

Steigende Importzahlen und immer wieder Abweisungen

Die Sendungszahl der Forschungsmaterialien hat sich seit dem Jahr 2018 von 1244 Sendungen jährlich bis 2022 deutlich auf 1860 erhöht. Einzig im Jahr 2021 war Corona-bedingt ein Einbruch der Importzahlen auf 1405 Sendungen festzustellen.

Im Jahr 2022 wurden an der TGSH 1860 Sendungen mit Forschungsmaterialien angemeldet. Davon wurden 1506 zum Import freigegeben, 354 Sendungen wurden von der Einfuhr ausgeschlossen. Dabei wiesen rund 80 % der Importware Mängel in der Vollständigkeit der Dokumente auf, die vorgelegt werden müssen. Etwa 20 % fielen aufgrund von Kennzeichnungsfehlern und Mängeln bei Nämlichkeitskontrolle durch. Nur unter einem Prozent der Ware musste aufgrund von Produktmängeln -wie beispielsweise Unterbrechung der Kühlkette- zurückgewiesen werden. Waren, die in der Kontrolle durchfielen, werden entweder wieder zurück ins Ursprungsland verbracht oder vor Ort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet.  Dieser Umstand ist sehr bedauerlich, da diese Proben zum Teil sehr aufwendig und kostenintensiv gewonnen wurden und oftmals bemerkenswerte Erkenntnisse erbringen könnten. Um einer Beanstandung an der Grenzkontrollstelle vorzubeugen ist es wichtig, sich im Vorfeld eingehend über die Einfuhrbedingungen der verschiedenen Waren zu informieren. Hierbei ist die Tierärztliche Grenzkontrollstelle des LHL gerne behilflich.