Wird eine Sendung zur Einfuhrkontrolle vorgestellt, prüfen die tierärztlichen Mitarbeiter der TGSH zunächst anhand der Dokumente, ob für das Material der angemeldeten Sendung besondere Einfuhrbedingungen vorliegen und ob die eingereichten Papiere ausreichend sind. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen angefordert.
Bei der anschließenden Feststellung der Nämlichkeit wird die Identität der Sendung anhand der Begleitdokumente überprüft. Dieser Vorgang findet in einem gesonderten Bereich des Perishable Centers statt, der ausschließlich für die Untersuchung von Nicht-Lebensmitteln reserviert ist. Danach folgt in der Regel eine Warenuntersuchung, bei der überprüft wird, ob die Forschungsmaterialien sowie deren Verpackung in einwandfreiem Zustand sind. Auch das Vorhandensein von ausreichend Kühlmaterial (z.B. Trockeneis oder flüssiger Stickstoff) wird hierbei begutachtet und bei Bedarf ergänzt.
Besondere Transportbestimmungen
Erst wenn Dokumentenkontrolle, Nämlichkeitsuntersuchung und Warenuntersuchung zufriedenstellend sind, wird die Sendung zur Einfuhr frei gegeben. Allerdings dürfen diese besonderen Materialien nicht in den freien Verkehr gelangen, sondern müssen mit dem Vermerk „zur lokalen Verwendung“ direkt zum Empfänger transportiert werden.
Steigende Importzahlen und immer wieder Abweisungen
Die Sendungszahl der Forschungsmaterialien hat sich seit dem Jahr 2018 von 1244 Sendungen jährlich bis 2022 deutlich auf 1860 erhöht. Einzig im Jahr 2021 war Corona-bedingt ein Einbruch der Importzahlen auf 1405 Sendungen festzustellen.
Im Jahr 2022 wurden an der TGSH 1860 Sendungen mit Forschungsmaterialien angemeldet. Davon wurden 1506 zum Import freigegeben, 354 Sendungen wurden von der Einfuhr ausgeschlossen. Dabei wiesen rund 80 % der Importware Mängel in der Vollständigkeit der Dokumente auf, die vorgelegt werden müssen. Etwa 20 % fielen aufgrund von Kennzeichnungsfehlern und Mängeln bei Nämlichkeitskontrolle durch. Nur unter einem Prozent der Ware musste aufgrund von Produktmängeln -wie beispielsweise Unterbrechung der Kühlkette- zurückgewiesen werden. Waren, die in der Kontrolle durchfielen, werden entweder wieder zurück ins Ursprungsland verbracht oder vor Ort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Dieser Umstand ist sehr bedauerlich, da diese Proben zum Teil sehr aufwendig und kostenintensiv gewonnen wurden und oftmals bemerkenswerte Erkenntnisse erbringen könnten. Um einer Beanstandung an der Grenzkontrollstelle vorzubeugen ist es wichtig, sich im Vorfeld eingehend über die Einfuhrbedingungen der verschiedenen Waren zu informieren. Hierbei ist die Tierärztliche Grenzkontrollstelle des LHL gerne behilflich.