Hand hält eine Pflanze

Pflanzenschutzmittel & pharmakologisch wirksame Stoffe

Das Fachgebiet Pflanzenschutzmittel und pharmakologisch wirksame Stoffe führt spurenanalytische Untersuchungen durch.

Das Fachgebiet Pflanzenschutzmittel und pharmakologisch wirksame Stoffe führt sowohl federführend als auch im Service für die anderen Fachgebiete des LHL spurenanalytische Untersuchungen durch.


Im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes werden hier Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, sowie Futtermittel mit modernster, hochempfindlicher Technik auf Rückstände (Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel…) untersucht.

Das „Lebensmittelrecht“ ist eine Sammelbezeichnung für europäische und deutsche Normen, die insbesondere dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln dienen.

Rückstände sind Reste von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt werden können. Beispielsweise kann selbst die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Rückständen in Obst, Gemüse oder Getreide führen. Auch wenn ein Nutztier mit Medikamenten behandelt werden musste, können Rückstände davon im Fleisch sein.

Daher regelt das Lebensmittelrecht genau, wie viele und welche Rückstände höchstens in Lebensmitteln enthalten sein dürfen. Die Experten des LHL analysieren diese Rückstände in sehr unterschiedlichen Lebensmitteln und anderen Matrices und bewerten, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

In unten verlinkten Verordnungen, die laufend aktualisiert werden, sind die erlaubten Höchstmengen geregelt.

Service & Kontakt

Untersuchungsaufträge und Infomaterial

Wir haben für Sie an zentraler Stelle aus unserer Abteilung Landwirtschaft & Umwelt alle Formulare, Aufträge und Anleitungen zusammengefasst. Ebenfalls finden Sie hier die Berichte LÜRV-A-Bioabfall.