Das „Lebensmittelrecht“ ist eine Sammelbezeichnung für europäische und deutsche Normen, die insbesondere dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln dienen.
Rückstände sind Reste von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt werden können. Beispielsweise kann selbst die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Rückständen in Obst, Gemüse oder Getreide führen. Auch wenn ein Nutztier mit Medikamenten behandelt werden musste, können Rückstände davon im Fleisch sein.
Daher regelt das Lebensmittelrecht genau, wie viele und welche Rückstände höchstens in Lebensmitteln enthalten sein dürfen. Die Experten des LHL analysieren diese Rückstände in sehr unterschiedlichen Lebensmitteln und anderen Matrices und bewerten, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
In unten verlinkten Verordnungen, die laufend aktualisiert werden, sind die erlaubten Höchstmengen geregelt.