Durch die Behandlung von Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln können Rückstände auf den erzeugten Lebensmitteln verbleiben. Zum Schutz der Verbraucher werden zulässige Rückstandshöchstmengen in Lebens- und Futtermitteln festgesetzt. Das Ziel der Spurenanalytik auf Pflanzenschutzmittel in und auf Lebensmitteln ist die Überwachung der Einhaltung von Höchstmengen sowie die Unterstützung der Anwendungskontrollen von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Dazu werden auch im Rahmen des nationalen Monitoring-Programms, ein von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm, Lebensmittel repräsentativ für Deutschland auf Pestizide und andere gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe oder Mikroorganismen untersucht. In ähnlicher Weise werden Proben im Rahmen des nationalen Futtermittelkontrollplanes im Auftrag der zuständigen Behörde untersucht.
Untersuchungen im Rahmen von Kooperationen
Im LHL werden Proben von Futtermittel, Boden und Ackerpflanzen aus unterschiedlichen Überwachungsprogrammen im Auftrag der kooperierenden Behörden (Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen) auf Pflanzenschutzmittel untersucht:
Futtermittel
Die zuständige Behörde für die Futtermittelüberwachung in Hessen ist das Regierungspräsidium in GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Auf Basis des Futtermittelkontrollplanes werden Futtermittelproben auf Pestizide im Auftrag untersucht. Die Koordinierung der nationalen Überwachung liegt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und LebensmittelsicherheitÖffnet sich in einem neuen Fenster (BVL).
Pflanzenschutzdienst
Der Pflanzenschutzdienst HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt die Anbauer beim Pflanzenschutz und überwacht die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Auf Basis des Pflanzenschutzkontrollprogramms werden sehr unterschiedliche Proben (Boden, Spritzbrühen und Pflanzenteile) zur Untersuchung auf Pestizide eingesendet. Die Schwerpunkte dieser Anwendungskontrollen liegen Gewässer- und Bienenschutz sowie der Einhaltung von Anwendungsverboten.
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Der Pflanzenschutzdienst HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster unterstützt die Anbauer beim Pflanzenschutz und überwacht die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Auf Basis des Pflanzenschutzkontrollprogramms werden sehr unterschiedliche Proben (Boden, Spritzbrühen und Pflanzenteile) zur Untersuchung auf Pestizide eingesendet. Die Schwerpunkte dieser Anwendungskontrollen liegen Gewässer- und Bienenschutz sowie der Einhaltung von Anwendungsverboten.
Überwachungsprogramme
Überwachungsprogramme für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln:
Nationales Monitoring-Programm
Anhand der Ergebnisse des Monitorings sollen gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden.
Die erfassten Daten werden an das BfRÖffnet sich in einem neuen Fenster weitergeleitet für toxikologische Bewertungen und Risikoabschätzungen.
Bundesweiter Überwachungsplan
Der Bundesweite ÜberwachungsplanÖffnet sich in einem neuen Fenster ist ein jährlich festgelegter Plan der Ländern zur Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Dies können Programme zu Produkt- und Betriebskontrollen sein oder einer Kombination aus beidem.
Importkontrolle
Im Auftrag des Hessischen Ministeriums werden am Frankfurter Flughafen systematisch eingeführte Lebensmittel pflanzlicher Herkunft kontrolliert, beprobt und zur Untersuchung auf Pestizidrückstände eingesendet. Die Ergebnisse und Berichte zu den Untersuchungen sind unter TGSH/Pflanzenschutzmittel in Importproben zu finden.
Lebensmittelrechtliche Bewertung
Das „Lebensmittelrecht“ ist eine Sammelbezeichnung für europäische und deutsche Normen, die insbesondere dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und vor Täuschung im Zusammenhang mit Lebensmitteln dienen.
Rückstände sind Reste von Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt werden können. Beispielsweise kann selbst die richtige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Rückständen in Obst, Gemüse oder Getreide führen. Auch wenn ein Nutztier mit Medikamenten behandelt werden musste, können Rückstände davon im Fleisch sein.
Daher regelt das Lebensmittelrecht genau, wie viele und welche Rückstände höchstens in Lebensmitteln enthalten sein dürfen. Die Experten des LHL analysieren diese Rückstände in sehr unterschiedlichen Lebensmitteln und anderen Matrices und bewerten, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.