Aufgaben und Ziele
- Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Betriebe durch unabhängige Beratung und Betreuung
- Enge Kooperation mit Betriebsleitern, Tierärzten, Landwirtschafts- und Veterinärverwaltung und Universitäten
Schwerpunkte unserer Arbeit
- Besuch und Beratung vor Ort bei Bestandsproblemen
- Probenentnahme
- Probenuntersuchung
- Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt
- Mitteilung und Besprechung der Befunde
- Beauftragung weiterer Untersuchungen/Beratungen bei Bedarf (z.B. Fütterungsberatung)
- Unterstützung durch die Fachtierärzte des LHL in der Pathologie, Parasitologie, Bakteriologie und Virologie
Welche Tiergesundheitsdienste gibt es?
- Schweinegesundheitsdienst (SGD)
- Herdengesundheitsdienst (HGD) für kleine Wiederkäuer -Schaf und Ziege- (Herdengesundheitsdienst, HGD)
- Rindergesundheitsdienst (RGD) für Rinder
- Eutergesundheitsdienst (EGD)
- Fischseuchenbekämpfungsdienst (FSBD)
Sie möchten den TGD in Anspruch nehmen?
Für den SGD, HGD, RGD und EGD:
- Ausfüllen eines Antragsformulares
- Auswahl des TGD´s
- Beschreibung des Bestandsproblems
- Unterschrift durch den Hoftierarzt erforderlich
- Einreichung des Antrages bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Bei Genehmigung informiert die HTSK den zuständigen TGD-Tierarzt
- TGD-Tierarzt nimmt mit Hoftierarzt und dem Betrieb Kontakt auf
Der Fischseuchenbekämpfungsdienst (FSBD) kann direkt beauftragt werden.