An erster Stelle steht dabei die Beratung und Unterstützung der Veterinärverwaltung durch gutachterliche Tätigkeiten und Hilfe bei verwaltungsrechtlichen Verfahren und fachlichem Beistand vor Gericht. Als Sachverständige bringen die Tierärzte der Task-Force Tierschutz praxisnahes Fachwissen in anhängende Verfahren ein. Doch bleibt es nicht bei kompetenter Beratung und Gutachten, die Task-Force begleitet auch Einsätze und arbeitet vor Ort Hand in Hand mit den verantwortlichen Institutionen zusammen.
Landesweite Aufgaben
Ebenso soll die Task-Force Tierschutz landesweite zentrale Koordinierungsaufgaben im Bereich Tiertransportkontrollen und Beobachtung des Onlinehandels mit Tieren übernehmen. Ziel ist im Bereich Onlinehandel mit Tieren, tierschutzwidrige Angebote im Internet aufzufinden und zu verfolgen. Das können z.B. Inserate von illegal verbrachten Welpen aus dem Ausland sein oder rechtswidrige Angebote von artgeschützten Tieren. Münden festgestellte Verstöße der Behörden in Gerichtsverfahren kann die Task-Force als Sachverständige die kommunalen Veterinärbehörden begleiten.
Auch das Vorhalten spezieller Diagnosemittel wie Wärmebildkameras, „Kuh-/Pferdebrille“ oder gerichtsfeste geeichte Messinstrumente und die hierfür notwendigen Anwendungskenntnisse soll den Vollzug unterstützen.
Ein weiterer Auftrag an die Task-Force ist die Organisation von Fortbildungen und Aufbereitung und Weitergabe von Tierschutz-Fachinformationen für Beschäftigte in der Veterinärverwaltung und der Justiz.
Konkrete Hilfe vor Ort
Neben den landesweiten Aufgaben entlastet die Task-Force Tierschutz in Hessen vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Veterinärbehörden im Arbeitsalltag und erleichtern es damit die sich stellenden Aufgaben zu erfüllen. So werden Kontrollen begleitet, und z.B. die Dokumentation und anschließende Erstellung von Einzeltiergutachten übernommen. Bei Sachkundegesprächen kann die Task-Force mit Expertenwissen unterstützen. Wissenschaftliche Literaturrecherche kann für bestimmte Fragestellungen übernommen werden, Verfügungen können vorbereitet werden oder geprüft und ergänzt an die Ämter gehen.