Ein Kaninchen schaut in die Kamera

Aktuelles zur „Hasenpest“ (Tularämie)

Obwohl Tularämie („Hasenpest“), d.h. die Infektion mit dem Bakterium Francisella tularensis, primär eine tödlich verlaufende Erkrankung bestimmter kleiner Säugetiere wie Kaninchen, Hase, Fuchs und Dachs ist, können sich auch Menschen mit diesem Erreger anstecken und schwer erkranken.

Es handelt sich deshalb um eine sogenannte Zoonose. Auch andere Wild-, Haus- und Nutztiere können sich infizieren. Die Erkrankung ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz und einer auf dem Tiergesundheitsgesetz basierenden Verordnung meldepflichtig.

Hintergrund

 Vor mehr als 100 Jahren trat erstmals in Kalifornien eine Erkrankung bei Eichhörnchen auf, die durch die unbeschriebene Bakterienart Francisella tularensis (benannt nach dem Bakteriologen Edward Francis) ausgelöst worden war. Heute weiß man, dass es sich bei dem Erreger um ein gramnegatives, kokkoides Stäbchenbakterium mit 4 Unterarten (F. tularensis ssp. tularensis (Biovar Typ A), ssp. holarctica (Biovar Typ B), ssp. mediasiatica und ssp. novicida) handelt. Für die klinische Ausprägung der Tularämie sind vor allem die beiden erstgenannten Unterarten verantwortlich.

Tularämie bei Tieren

 Bislang konnte Francisella tularensis bei mehr als 125 Säugetierarten nachgewiesen werden. Das Erregerreservoir stellen unterschiedliche wildlebende Kleinsäuger-Arten dar, vor allem Hasenartige und Nagetiere (Mäuse, Ratten, Biber, Eichhörnchen etc.). Die Tiere werden meist durch blutsaugende Insekten wie Zecken, Milben, Flöhe oder Mücken infiziert, die den Erreger zuvor mit dem Blut bei einem infizierten Tier aufgenommen haben. Auch der direkte Kontakt mit infizierten Tieren oder eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Wasser oder Ausscheidungen kommen als Infektionsquellen in Frage. Außerdem kann der Erreger mittels Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen werden.

Arten wie die Wasser- und Bisamratte sowie die große Wühlmaus können zwar infiziert werden, erkranken jedoch selbst nicht und werden somit zu effizienten Überträgern der Erkrankung. Auch Vögel wie Möwen oder Raubvögel können den Erreger über weite Strecken verschleppen. In sehr seltenen Fällen können sich auch Hunde oder Katzen infizieren und in unterschiedlichem Ausmaß erkranken, was insbesondere bei der Führung von Jagdhunden, welche in Kontakt mit potentiell infizierten Beutetieren kommen könnten, bedacht werden sollte.

Krankheitsverlauf

Die Krankheit verläuft bei den meisten Tierarten akut und führt innerhalb weniger Tage, manchmal sogar Stunden, zum Tod der betroffenen Tiere durch eine Sepsis. Diese zeigen auf Grund der fieberhaften Allgemeininfektion zunächst Schwäche und eher unspezifische Symptome. Ein mangelndes oder sogar fehlendes Fluchtverhalten, schwankender Gang, gesträubtes Fell und schnelle Atmung sind verdächtig. Der Jagdpächter oder das zuständige Veterinäramt sollten über krankheitsverdächtige und tot aufgefundene Wildtiere informiert werden.

Auch ein chronischer Verlauf ist möglich. Hierbei dominieren Abmagerung, Milz- und Leberabszesse. Außerdem fallen bei den meist nach 2-6 Wochen verendenden Tieren Hautgeschwüre und geschwollene Lymphknoten auf. Auch bei erkrankten Hunden stehen Apathie, Fieber, Inappetenz und eine Schwellung der Lymphknoten im Vordergrund. Bei trächtigen Schafen können Aborte auftreten.

Wichtig zu bedenken ist, dass der Tierkörper im Falle einer Franciselleninfektion auch ohne sichtbare äußere Veränderungen sehr große Erregermengen enthalten kann (Abb. 1). Der Umgang mit solchen Tieren oder Tierkörpern ohne weitere Schutzmaßnahmen sollte daher möglichst vermieden werden.

An Tularämie verendeter Feldhase
Abb. 1: An Tularämie verendeter Feldhase

Erregernachweis im Labor

Da die meist unspezifischen Krankheitssymptome auch bei einer Vielzahl weiterer Erkrankungen (z. B. EBHS/RHD beim Feldhasen/Kaninchen, Brucellose, Pseudotuberkulose) auftreten können, ist eine Diagnose allein aufgrund der klinischen Symptomatik nicht möglich. Der Nachweis der Tularämie bei verstorbenen Tieren erfolgt durch pathologisch-anatomische und anschließende mikrobiologische sowie molekularbiologische Untersuchungen. Dabei gibt die Sektion meist erste Hinweise auf das Vorliegen der Erkrankung. Verstreute, gelblich-graue, knotige Veränderungen (Nekrosen, Abszesse) - insbesondere der Leber, Milz und Lymphknoten, gegebenenfalls auch Lunge und Nieren - sowie eine Schwellung der Milz (Abb. 2) und der Lymphknoten sind verdächtig.

Deutliche Milzschwellung bei eröffneter Leibeshöhle eines Feldhasen
Abb. 2: Deutliche Milzschwellung bei eröffneter Leibeshöhle eines Feldhasen.

Da jedoch nicht immer sichtbare Veränderungen am Tierkörper auftreten, bzw. diese auch durch andere Erreger verursacht werden können, ist eine sichere Diagnose nur durch den Nachweis von Francisella tularensis oder spezifischer Antikörper im Labor möglich. Für den Erregernachweis kann einerseits eine Anzüchtung des Erregers im Labor aus Organmaterial versucht werden (Abb. 3).

Reinkultur des Tularämie-Erregers (Francisella tularensis).
Abb. 3: Reinkultur des Tularämie-Erregers (Francisella tularensis).

Francisella tularensis wächst auf den entsprechenden Nährmedien nach 2-7 Tagen. Idealerweise kann durch nachfolgende biochemische Charakterisierung auch die Subspezies bestimmt werden. Die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) andererseits ermöglicht den Erregergenomnachweis im Idealfall bereits innerhalb eines Tages. Auch hier existieren verschiedene Methoden zur weiteren Subspeziesdifferenzierung, für welche die entsprechenden Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitergeleitet werden können. Weiterhin existieren verschiedene Methoden für den Nachweis des Tularämie-Erregers im Gewebe (Immunfluoreszenz), welche jedoch am Hessischen Landeslabor (LHL) nicht durchgeführt werden. Auch mittels Flugzeit-Massenspektrometrie (MALDI-TOF MS) kann der Erreger identifiziert werden.

Der Nachweis von Antikörpern im Blut mittels verschiedener serologischer Methoden (z. B. ELISA) spielt insbesondere für die Diagnose der Erkrankung beim Menschen eine Rolle und wird am LHL nicht durchgeführt. Da Francisella tularensis-Antikörper erst 10-14 Tage nach Infektion gebildet werden, eignen sie sich jedoch nicht für die Tularämie-Diagnostik in der Frühphase der Erkrankung.

Im Labor erfordert der Umgang mit verdächtigem Untersuchungsmaterial bzw. den Erregerkulturen höchste Sorgfalt, da für Laborpersonal aufgrund der geringen Infektionsdosis ein besonderes Gefährdungspotential für Tularämie besteht.

Therapie und Prophylaxe

Wird der Erreger rechtzeitig beim Menschen erkannt, kann eine antibiotische Therapie begonnen werden, welche bei nicht zu spätem Therapiebeginn gute Heilungschancen bietet. Um die Wirksamkeit des Antibiotikums zu gewährleisten, empfiehlt sich ein Resistenztest an der bakteriellen Kultur.

Da für Tiere kein Tularämie-Impfstoff existiert, sind ein konsequenter Insektenschutz bzw. eine Insektenbekämpfung in Tierhaltungen zwei der wenigen verfügbaren vorbeugenden Maßnahmen. Außerdem sollte der Kontakt zu Wildtieren und deren Ausscheidungen vermieden werden (z. B. für Kaninchen kein Grünfutter von Flächen mit Feldhasen/Wildkaninchen).

Vorkommen bei Wildtieren in Hessen

Die Krankheitsfälle bei Tieren sind nicht gleichmäßig über das gesamte Landesgebiet Hessens verteilt. Vielmehr gibt es besondere Regionen mit einem saisonal vermehrten Vorkommen infizierter Tiere. Man spricht hier von sogenannten Endemiegebieten. Das sind Regionen, in denen die Erkrankung vermehrt auftritt bzw. auf die das Auftreten der Erkrankung beschränkt ist. In Hessen trat Tularämie bis auf wenige Ausnahmen bisher in drei Regionen auf (Abb. 4): Neben dem südhessischen Gebiet, das die Regionen Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und Kreis Bergstraße umfasst, gibt es ein weiteres Endemiegebiet im Bereich Nordhessen, welches in Verbindung mit einem Endemiegebiet in Südniedersachsen steht. Ein drittes, westlich gelegenes Endemiegebiet umfasst den Landkreis Limburg-Weilburg mit Ausläufern bis in die Kreise Lahn-Dill bzw. Gießen. Hier trat im Winter 2019/2020 eine größere Infektionswelle mit sieben positiven Befunden bei verendeten Feldhasen auf. Auch 2023 konnte wieder bei zwei verendeten Feldhasen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg Tularämie nachgewiesen werden.

Einzelne Fälle konnten auch in den Landkreisen Fulda, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Marburg-Biedenkopf und der Stadt Wiesbaden registriert werden.

Seit dem Jahr 2012 konnten im Rahmen der Routinediagnostik in der Abteilung Veterinärmedizin am Hessischen Landeslabor durch Obduktion und Laboruntersuchung insgesamt 67 Tularämiefälle diagnostiziert werden. Dabei handelte es sich überwiegend um Feldhasen. Im Jahr 2015 gelang der Erregernachweis auch bei einem an Tularämie erkrankten Dachs.

Die Infektionen von Hase und Dachs zeigen, dass ein gewisses Infektionsrisiko vor allem für Jäger besteht. In den genannten, besonders betroffenen Gebieten sollten Spaziergänger beim Auffinden toter Wildtiere diese keinesfalls berühren, sondern möglichst umgehend die zuständigen Stellen (Jagdpächter, zuständiges Veterinäramt) informieren.

Abgesehen von Wildtieren konnte Francisella tularensis 2021 bei drei verstorbenen Affen eines hessischen Zoos mittels PCR nachgewiesen werden. Die kulturelle Anzucht des Erregers gelang jedoch nur in einem der Fälle. Dies zeigt die größere Sensitivität des molekularbiologischen Verfahrens gegenüber dem Nachweis durch die Bakterien-Kultur (insgesamt gelang dieser nur bei 56 der 70 mittels PCR diagnostizierten Fälle). Allerdings weist die PCR nur das Bakterien-Genom nach und liefert keine Hinweise auf die Infektiosität des Erregers oder die beteiligte Subspezies.

Tularämiefälle bei Wildtieren in Hessen 2012 – 2022
Abb. 4: Tularämiefälle bei Wildtieren in Hessen 2012 – 2022 (blau=2012-2020; grün=2021; gelb=2022; rot=2023).

Tularämie beim Menschen

Insbesondere in Ländern der nördlichen Hemisphäre trat die Erkrankung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mehrfach auf. Zum Teil handelte es sich um Ausbruchsgeschehen, die insgesamt mehrere Tausend Personen betrafen. Die besonders schweren Erkrankungen gingen von Biovar A (Francisella tularensis ssp. tularensis) aus, welche nur in Nordamerika vorkommt und sprechen für eine hohe krankmachende Wirkung (Virulenz) dieser Erreger-Subspezies. Die Subspezies Francisella tularensis ssp. holarctica (Biovar B) hingegen verursacht eine eher mildere Verlaufsform der Erkrankung beim Menschen. In Nordeuropa konnte bei allen bisherigen Krankheitsgeschehen stets nur  Biovar B nachgewiesen werden. Je nach Grad der Vorschädigung oder der aufgenommenen Erregermenge stellt allerdings auch dieses einen ernstzunehmenden Infektionserreger mit potentiell tödlichem Ausgang dar.

Obwohl das Bakterium sich leicht von Tier zu Tier bzw. von Tier zu Mensch übertragen lässt, ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht bekannt. Die für eine Ansteckung ausreichende Menge des Erregers beträgt nur etwa zehn Keime. Zum Vergleich: Zur Entwicklung einer Salmonellenerkrankung werden bei gesunden erwachsenen Menschen Infektionsdosen von 104–106 Keimen benötigt.

Menschen können sich durch Kontakt mit infektiösen Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminiertem Wasser, durch Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch oder anderen kontaminierten Lebensmitteln sowie durch Inhalation von kontaminiertem Staub (z. B. Jäger beim Abbalgen infizierter Hasen) infizieren. Gefährdet sind daher vor allem Jäger und Landwirte sowie weitere gegenüber Wildtieren und deren Hinterlassenschaften exponierte Berufsgruppen. Eine weitere Infektionsquelle sind blutsaugende Arthropoden (Mücken, Zecken).

Krankheitsverlauf

Wenn sich Menschen mit dem Erreger infiziert haben, treten in der Regel nach 2-14 Tagen neben unspezifischen Symptomen wie einem allgemeinen Krankheitsgefühl mit Fieber und Gliederschmerzen unterschiedlich schwere Verlaufsformen auf. . Die Schwere der Symptome ist weitgehend von der Virulenz des Erregers, der aufgenommenen Erregermenge, der Eintrittspforte der Infektion sowie der Immunitätslage der/des Betroffenen abhängig.

Gelangt der Erreger über Hautkontakt, Wunden oder Insektenstiche in den Körper, entsteht an der Eintrittsstelle zunächst ein meist schmerzhaftes Knötchen, das sich später auch zum Geschwür entwickeln kann. Meist sind die benachbarten Lymphknoten mitbetroffen. Durch Vereiterung und Einschmelzung sind diese dann zusätzlich schmerzhaft geschwollen. Diese Form der Tularämie wird als ulzeroglandulär oder glandulär (ohne Geschwür) bezeichnet. Es gibt allerdings auch die oropharyngeale Form (Entzündung der Mundhöhle und Lymphknotenschwellung nach Aufnahme kontaminierter Lebensmittel/Wasser, in schweren Fällen Erbrechen/Durchfall) und die okuloglanduläre Form (Erreger dringt über die Schleimhaut des Auges ein, Bindehautentzündung mit Lid- und Lymphknotenschwellung). Werden die Erreger über die Atemwege aufgenommen (Stäube, Aerosole), entsteht die pulmonale Verlaufsform, gekennzeichnet durch Husten, Brustschmerz und Atemnot. Als Komplikation kann ein schwerer Krankheitsverlauf mit hohem Fieber und einer Lungenentzündung dazukommen. Da es bei dieser Form i.d.R. zu einer Sepsis (Blutvergiftung) kommt, treten hierbei die meisten Todesfälle auf. Eine überstandene Infektion hinterlässt einen über Jahre andauernden Schutz durch das Immunsystem.

Therapie

Die Erkrankung kann beim Menschen gut mit unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Antibiotika bekämpft werden. Die Heilungsaussichten sind bei frühzeitigem Therapiebeginn besser als bei chronischen Verläufen. Bei exponierten Personen wird nach Kontakt mit einem kontaminierten Tierkörper in Einzelfällen der prophylaktische Einsatz von Antibiotika empfohlen.

Wie können Menschen sich vor einer Infektion schützen?

  • Aufgefundene tote Tiere sollten von autorisierten Personen (Jagdpächter, Förster, Veterinärbehörden) einer Untersuchung im Hessischen Landeslabor zugeführt werden. Die Tiere sollten dabei auf keinen Fall mit bloßen Händen berührt werden.
  • Die Erkrankung von Mensch, Hase und Kaninchen ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz und nach Veterinärrecht meldepflichtig. Daher dienen diese notwendigen Untersuchungen auch dem Zweck, einen aktuellen Überblick über das Krankheitsgeschehen in einem Gebiet oder einer Region zu erhalten.
  • Haut- und Schleimhautkontakte mit kontaminierten Tiermaterialien (zum Beispiel beim Schlachten oder Enthäuten infizierter Tiere) sind zu vermeiden, ebenso der Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch. Auch kontaminiertes Wasser oder die Inhalation des Erregers über kontaminierte Stäube und Aerosole (Erde, Stroh oder Heu) kann im Einzelfall zu Erkrankungen des Menschen führen. Damit ist insbesondere die Landbevölkerung einem gewissen Infektionsrisiko ausgesetzt.
  • Hohe Temperaturen und übliche Desinfektionsmittel zerstören die Bakterien zuverlässig. Gegen Kälte sind die Erreger allerdings weitgehend resistent. So lässt sich Francisella tularensis auch noch nach mehreren Jahren in gefrorenem Hasenfleisch nachweisen.
  • Da sich auch Haustiere mit dem Erreger infizieren und ihn so auf den Menschen übertragen können, sollte der Kontakt von Hunden und Katzen zu Feldhasen/Wildkaninchen vermieden werden.
  • Jäger sollten auf die nötige Küchenhygiene im Umgang mit Wildbret achten, dieses sollte generell nur gut durcherhitzt verzehrt werden! Beim Abbalgen und Zerlegen erlegter Tiere ist das Tragen von Handschuhen, einer Atemschutzmaske und einer Schutzbrille empfehlenswert.
  • Ein Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen.

Prävalenz

In Europa sind vor allem Einwohner der skandinavischen Länder gefährdet. In Deutschland gibt es Krankheitsberichte beim Menschen seit 1931. Traten in den 1940er Jahren noch 100-200 Krankheitsfälle pro Jahr auf, waren es Anfang der 2000er unter 10 Fälle pro Jahr. Seit 2013 wurde ein kontinuierlicher Anstieg auf etwa 70 Fälle pro Jahr bis 2019 registriert. Nachdem im Jahr 2020 nur 59 Erkrankungen gemeldet wurden, waren es 2021 schon 119. Im darauffolgenden Jahr sank die Zahl der Meldungen wieder auf 72. Im Jahr 2023 wurden 92 humane Tularämiefälle registriert. Frühere Fallberichte existieren insbesondere aus Schleswig-Holstein (Halbinsel Eiderstedt) und Bayern. Mittlerweile wurden bereits aus allen Bundesländern außer Bremen Fälle gemeldet, wobei Bayern und Baden-Württemberg am häufigsten betroffen sind.

Von besonderem öffentlichen Interesse war ein im Jahre 2005 in Hessen aufgetretener Tularämiefall im Humanbereich, der mehrere Personen betraf, die an einer Treibjagd teilgenommen hatten. Nach dem Abhäuten und Zerlegen der erlegten Stücke traten bei einigen der Jäger nach wenigen Tagen Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Lymphknotenschwellungen auf. Sieben Personen waren schwer an Tularämie erkrankt. Bei einem Jäger führte die Infektion sogar zum Tod.