Ein Kaninchen schaut in die Kamera

Aktuelles zur „Hasenpest“ (Tularämie)

Obwohl die Tularämie („Hasenpest“), d.h. die Infektion mit dem Bakterium Francisella tularensis, in bestimmten Regionen eine verlustreich verlaufende Erkrankung bestimmter Wildnager und Hasenartigen (Lagomorpha) ist, kommen Infektionen bei anderen Tierarten sowie beim Menschen glücklicher Weise sehr selten vor.

Dennoch sollte man sich vor dieser Erkrankung schützen, denn es handelt sich um eine sogenannte Zoonose. Auch andere Wild-, Haus- und Nutztiere können sich sporadisch infizieren. Die Erkrankung ist in Deutschland beim Menschen nach dem Infektionsschutzgesetz und bei Tieren nach einer auf dem Tiergesundheitsgesetz basierenden Verordnung meldepflichtig.

Hintergrund

Vor mehr als 100 Jahren trat erstmals in Kalifornien eine Erkrankung bei Eichhörnchen auf, die durch die damals noch unbeschriebene Bakterienart Francisella tularensis (benannt nach dem Bakteriologen Edward Francis) ausgelöst worden war. Heute weiß man, dass es sich bei dem Erreger um ein gramnegatives, kokkoides Stäbchenbakterium mit 4 Unterarten (F. tularensis ssp. tularensis (Biovar Typ A), ssp. holarctica (Biovar Typ B), ssp. mediasiatica und ssp. novicida) handelt. Für die klinische Ausprägung der Tularämie sind vor allem die beiden erstgenannten Unterarten verantwortlich.

Tularämie bei Tieren

Bislang konnte Francisella tularensis bei mehr als 125 Säugetierarten nachgewiesen werden. Das Erregerreservoir stellen unterschiedliche wildlebende Kleinsäuger-Arten dar, vor allem Hasenartige und Nagetiere (Mäuse, Ratten, Biber, Eichhörnchen etc.). Die Tiere werden meist durch blutsaugende Insekten wie Zecken, Milben, Flöhe oder Mücken infiziert, die den Erreger zuvor mit dem Blut bei einem infizierten Tier aufgenommen haben. Auch der direkte Kontakt mit infizierten Tieren oder eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Wasser oder Ausscheidungen kommen als Infektionsquellen in Frage. Außerdem kann der Erreger mittels Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen werden.

Arten wie die Wasser- und Bisamratte sowie die große Wühlmaus können zwar infiziert werden, erkranken jedoch selbst nicht und werden somit zu effizienten Überträgern der Erkrankung. Auch Vögel wie Möwen oder Raubvögel können den Erreger über weite Strecken verschleppen. In sehr seltenen Fällen können sich auch Hunde oder Katzen infizieren und in unterschiedlichem Ausmaß erkranken, was insbesondere bei der Führung von Jagdhunden, welche in Kontakt mit potentiell infizierten Beutetieren kommen könnten, bedacht werden sollte. Bei Schafen kann das Bakterium Aborte auslösen.

Krankheitsverlauf

Die Krankheit verläuft bei den meisten Tierarten akut und führt innerhalb weniger Tage zum Tod der betroffenen Tiere durch eine Blutvergiftung (Sepsis). Die Tiere zeigen auf Grund der fieberhaften Allgemeininfektion zunächst Schwäche und eher unspezifische Symptome. Ein mangelndes oder sogar fehlendes Fluchtverhalten, schwankender Gang, gesträubtes Fell und schnelle Atmung sind verdächtig. Der Jagdpächter oder das zuständige Veterinäramt sollten über krankheitsverdächtige und tot aufgefundene Wildtiere informiert werden.

Auch ein chronischer Verlauf ist möglich. Hierbei dominieren Abmagerung, Milz- und Leberabszesse. Außerdem fallen bei den meist nach 2-6 Wochen verendenden Tieren Hautgeschwüre und geschwollene Lymphknoten auf. Auch bei erkrankten Hunden stehen Apathie, Fieber, Inappetenz und eine Schwellung der Lymphknoten im Vordergrund.

Wichtig zu bedenken ist, dass der Tierkörper im Falle einer Infektion mit Francisellen auch ohne sichtbare äußere Veränderungen hoch infektiös sein kann (Abb. 1), denn für die Infektion des Menschen ist nur eine geringe Erregerdosis notwendig. Der Umgang mit solchen Tieren oder Tierkörpern ohne weitere Schutzmaßnahmen sollte daher tunlichst vermieden werden.

An Tularämie verendeter Feldhase
Abb. 1: An Tularämie verendeter Feldhase

Erregernachweis im Labor

Da die meist unspezifisch auftretenden Krankheitssymptome auch bei einer Vielzahl weiterer Erkrankungen (z. B. EBHS/RHD beim Feldhasen/Kaninchen, Brucellose, Pseudotuberkulose) auftreten können, ist eine Diagnose allein aufgrund der klinischen Symptomatik nicht möglich. Der Nachweis der Tularämie bei verstorbenen Tieren erfolgt durch pathologisch-anatomische und anschließende mikrobiologische sowie molekularbiologische Untersuchungen. Dabei gibt die Sektion meist erste Hinweise auf das Vorliegen der Erkrankung. Verstreute, gelblich-graue, knotige Veränderungen (Nekrosen, Abszesse) - insbesondere der Leber, Milz und Lymphknoten, gegebenenfalls auch der Lunge und Nieren - sowie eine Schwellung der Milz (Abb. 2) und der Lymphknoten sind verdächtig.

Deutliche Milzschwellung bei eröffneter Leibeshöhle eines Feldhasen
Abb. 2: Deutliche Milzschwellung bei eröffneter Leibeshöhle eines Feldhasen.

Da jedoch nicht immer sichtbare Veränderungen am Tierkörper auftreten bzw. diese auch durch andere Erreger verursacht werden können, ist eine sichere Diagnose nur durch den Nachweis von Francisella tularensis im Labor möglich. Für den Erregernachweis kann einerseits eine Anzüchtung des Erregers im Labor aus Organmaterial versucht werden (Abb. 3), oder der Erreger wird molekularbiologisch diagnostiziert.

Reinkultur des Tularämie-Erregers (Francisella tularensis).
Abb. 3: Reinkultur des Tularämie-Erregers (Francisella tularensis).

Francisella tularensis wächst auf den dafür vorgesehenen Spezialnährmedien und Inkubationsbedingungen nach 2-7 Tagen. Mittels Flugzeit- Massenspektrometrie (MALDI-TOF MS) können verdächtige Kolonien bis auf Subspeziesebene identifiziert werden. Die Polymerase-Kettenreaktion (Realtime-PCR) ermöglicht den Erregergenomnachweis aus Organmaterial im Idealfall bereits innerhalb weniger Stunden. Auch hier existieren verschiedene Methoden zur weiteren Subspeziesdifferenzierung, für welche die entsprechenden Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitergeleitet werden können. Weiterhin existieren verschiedene Methoden für den Nachweis des Tularämie-Erregers im Gewebe (Immunfluoreszenz), welche jedoch am Hessischen Landeslabor (LHL) nicht durchgeführt werden.

Der Nachweis von Antikörpern im Blut mittels verschiedener serologischer Methoden (z. B. ELISA) spielt insbesondere für die Diagnose der Erkrankung beim Menschen eine Rolle und wird am LHL nicht durchgeführt. Da Francisella tularensis-Antikörper erst 10-14 Tage nach Infektion gebildet werden, eignen sie sich jedoch nicht für die Tularämie-Diagnostik in der Frühphase der Erkrankung.

Im Labor erfordert der Umgang mit verdächtigem Untersuchungsmaterial bzw. den Erregerkulturen höchste Sorgfalt, da für Laborpersonal aufgrund der geringen Infektionsdosis ein besonderes Gefährdungspotential für Tularämie besteht.

Therapie und Prophylaxe

Wird der Erreger rechtzeitig beim Menschen erkannt, kann eine antibiotische Therapie begonnen werden, welche bei nicht zu spätem Therapiebeginn gute Heilungschancen bietet. Um die Wirksamkeit des Antibiotikums zu gewährleisten, empfiehlt sich ein Resistenztest an der bakteriellen Kultur.

Da für Menschen und Tiere hierzulande kein Tularämie-Impfstoff existiert, sind ein konsequenter Insektenschutz bzw. eine Insektenbekämpfung in Tierhaltungen zwei der wenigen verfügbaren vorbeugenden Maßnahmen. Außerdem sollte der Kontakt zu Wildtieren und deren Ausscheidungen vermieden werden (z. B. Tierkadaver nicht anfassen, für Kaninchen kein Grünfutter von Flächen mit Feldhasen/Wildkaninchen verwenden).

Vorkommen bei Wildtieren in Hessen

Die Krankheitsfälle bei Tieren sind nicht gleichmäßig über das gesamte Landesgebiet Hessens verteilt. Vielmehr gibt es besondere Regionen mit einem saisonal vermehrten Vorkommen infizierter Tiere. Man spricht hier von sogenannten Endemiegebieten. Das sind Regionen, in denen die Erkrankung vermehrt auftritt bzw. auf die das Auftreten der Erkrankung beschränkt ist. In Hessen trat Tularämie bis auf wenige Ausnahmen bisher in den folgenden Regionen auf. Neben dem südhessischen Gebiet, das die Landkreise Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße umfasst, gibt es ein weiteres Endemiegebiet im Bereich Nordhessen (z. B. Schwalm-Eder, Kassel), welches in Verbindung mit einem Endemiegebiet in Südniedersachsen steht. Ein drittes, westlich gelegenes Endemiegebiet umfasst die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen,  Marburg-Biedenkopf und den Wetteraukreis. Einzelne Nachweise gab es bisher zusätzlich in den Kreisen Fulda, Rheingau-Taunus, Wiesbaden sowie drei Fälle im Hochtaunus-Kreis sowie Main-Kinzig-Kreis.

Seit dem Jahr 2012 bis Mitte 2025 konnten im Rahmen der Routinediagnostik in der Abteilung Veterinärmedizin am Hessischen Landeslabor durch Obduktion und Laboruntersuchung insgesamt 96 Tularämiefälle diagnostiziert werden. Dabei handelte es sich überwiegend um Feldhasen. Im Jahr 2015 gelang der Erregernachweis auch bei einem an Tularämie erkrankten Dachs.

Die Infektionen bei heimischen Wildtieren zeigen, dass ein gewisses Infektionsrisiko vor allem für Jäger besteht. In den genannten, besonders betroffenen Gebieten sollten Spaziergänger beim Auffinden toter Wildtiere diese keinesfalls berühren, sondern möglichst umgehend die zuständigen Stellen (Jagdpächter, zuständiges Veterinäramt) informieren. Jäger sollten besondere Vorsicht beim Abhäuten von kranken Feldhasen walten lassen, weil der Erreger hier leicht über Aerosole übertragbar ist.

Abgesehen von Wildtieren konnte Francisella tularensis 2021 bei drei verstorbenen Affen eines Zoos mittels PCR nachgewiesen werden. Die kulturelle Anzucht des Erregers gelang jedoch nur in einem der Fälle. 

Die Grafik zeigt auf einer stilisierten Hessenkarte die Landkreise die Anzahl der beprobten Wildfunde in den betroffenen Landkreisen. Die Werte werden weiter unten nochmals in einer Tabelle ausgegeben.
Abb. 4: Tularämiefälle bei Wildtieren in Hessen 2020 bis 22.7.2025
Fundorte und Anzahl von Wildtieren die positiv auf Tularämie getestet wurden.
Landkreise und Fundorte202020212022202320242025
Bergstraße1 1   
Darmstadt-Dieburg1    1
Gießen    14
Groß-Gerau22  11
Hochtaunuskreis 3    
Kassel Stadt     1
Limburg-Weilburg41 223
Main-Kinzig 21125
Marburg     3
Rheingau-Taunus  1   
Schwalm-Eder  1 2 
Wetterau111   
Wiesbaden   1  
Summe9954818

Tularämie beim Menschen

Insbesondere in Ländern der nördlichen Hemisphäre trat die Erkrankung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mehrfach auf. Zum Teil handelte es sich um Ausbruchsgeschehen, die insgesamt mehrere Tausend Personen betrafen. Die besonders schweren Erkrankungen gingen von Biovar A (Francisella tularensis ssp. tularensis) aus, welche nur in Nordamerika vorkommt und bestätigen damit die hohe krankmachende Wirkung (Virulenz) dieser Erreger-Subspezies. Die Subspezies Francisella tularensis ssp. holarctica (Biovar B) hingegen verursacht eine mildere Verlaufsform der Erkrankung beim Menschen. In Nordeuropa konnte bei allen bisherigen Krankheitsgeschehen stets nur Biovar B nachgewiesen werden. Je nach Grad der Vorschädigung oder der aufgenommenen Erregermenge stellt allerdings auch diese Unterart einen sehr ernstzunehmenden Infektionserreger dar.

Obwohl sich das Bakterium leicht zwischen Tieren bzw. zoonotisch von Tier zu Mensch übertragen lässt, ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht bekannt. Die für eine Ansteckung ausreichende Menge des Erregers beträgt nur etwa 10-50 Keime. Zum Vergleich: Zur Entwicklung einer Erkrankung nach Salmonelleninfektion werden bei gesunden erwachsenen Menschen Infektionsdosen von 104–106 Keimen benötigt.

Menschen können sich durch Kontakt mit infektiösen Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminiertem Wasser, durch Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch oder anderen kontaminierten Lebensmitteln sowie durch Inhalation von kontaminiertem Staub (z. B. Jäger beim Abhäuten infizierter Hasen) infizieren. Gefährdet sind daher vor allem Jäger und Landwirte sowie weitere gegenüber Wildtieren exponierte Berufsgruppen. Eine weitere Infektionsquelle sind blutsaugende Arthropoden (v.a. Zecken).

Krankheitsverlauf

Wenn sich Menschen mit dem Erreger infiziert haben, treten in der Regel nach 2-14 Tagen neben unspezifischen Symptomen wie einem allgemeinen Krankheitsgefühl mit Fieber und Gliederschmerzen unterschiedlich schwere Verlaufsformen auf. Die Schwere der Symptome ist weitgehend von der Virulenz des Erregers, der aufgenommenen Erregermenge, der Eintrittspforte der Infektion sowie der Immunitätslage der/des Betroffenen abhängig.

Gelangt der Erreger über Hautkontakt, Wunden oder Insektenstiche in den Körper, entsteht an der Eintrittsstelle zunächst ein meist schmerzhaftes Knötchen, das sich später auch zum Geschwür entwickeln kann. Meist sind die benachbarten Lymphknoten mitbetroffen. Durch Vereiterung und Einschmelzung sind diese dann zusätzlich schmerzhaft geschwollen. Diese Form der Tularämie wird als ulzeroglandulär oder glandulär (ohne Geschwür) bezeichnet. Es gibt allerdings auch die oropharyngeale Form (Entzündung der Mundhöhle und Lymphknotenschwellung nach Aufnahme kontaminierter Lebensmittel/Wasser, in schweren Fällen Erbrechen/Durchfall) und die okuloglanduläre Form (Erreger dringt über die Schleimhaut des Auges ein, Bindehautentzündung mit Lid- und Lymphknotenschwellung). Werden die Erreger über die Atemwege aufgenommen (Stäube, Aerosole), entsteht die pulmonale Verlaufsform, gekennzeichnet durch Husten, Brustschmerz und Atemnot. Als Komplikation kann ein schwerer Krankheitsverlauf mit hohem Fieber und einer Lungenentzündung dazukommen. Da es bei dieser Form i.d.R. zu einer Sepsis (Blutvergiftung) kommt, treten hierbei die meisten Todesfälle auf. Eine überstandene Infektion hinterlässt einen über Jahre andauernden Schutz durch das Immunsystem.

Therapie

Die Erkrankung kann beim Menschen gut mit unterschiedlichen, aufeinander abgestimmten Antibiotika bekämpft werden. Die Heilungsaussichten sind bei frühzeitigem Therapiebeginn besser als bei chronischen Verläufen. Bei exponierten Personen wird nach Kontakt mit einem kontaminierten Tierkörper in Einzelfällen der prophylaktische Einsatz von Antibiotika empfohlen.

Wie können Menschen sich vor einer Infektion schützen?

  • Aufgefundene tote Tiere sollten von autorisierten Personen (Jagdpächter, Förster, Veterinärbehörden) einer Untersuchung im Hessischen Landeslabor zugeführt werden. Die Tiere sollten dabei auf keinen Fall mit bloßen Händen berührt werden.
  • Die Erkrankung von Menschen, Hasen, Kaninchen und anderen Tierarten ist in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz und nach Veterinärrecht meldepflichtig. Daher dienen diese notwendigen Untersuchungen auch dem Zweck, einen aktuellen Überblick über das Krankheitsgeschehen in einer Region zu erhalten.
  • Haut- und Schleimhautkontakte mit kontaminierten Tiermaterialien (zum Beispiel beim Schlachten oder Abhäuten infizierter Tiere) sind zu vermeiden, ebenso der Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch. Auch kontaminiertes Wasser oder die Inhalation des Erregers über kontaminierte Stäube und Aerosole (Erde, Stroh oder Heu) kann im Einzelfall zu Erkrankungen des Menschen führen.
  • Hohe Temperaturen und übliche Desinfektionsmittel zerstören die Bakterien zuverlässig. Gegen Kälte sind die Erreger allerdings weitgehend resistent. So lässt sich Francisella tularensis auch noch nach mehreren Jahren in gefrorenem Hasenfleisch nachweisen.
  • Da sich selten auch Haustiere mit dem Erreger infizieren und ihn so auf den Menschen übertragen können, sollte der Kontakt von Hunden und Katzen zu Feldhasen/Wildkaninchen vermieden werden.
  • Jäger sollten auf die nötige Küchenhygiene im Umgang mit Wildbret achten, dieses sollte generell nur gut durcherhitzt verzehrt werden! Beim Bergen verdächtiger Tiere ist das Tragen von Handschuhen, einer Atemschutzmaske und einer Schutzbrille empfehlenswert.
  • Ein Impfstoff ist in Deutschland nicht zugelassen.

Prävalenz

In Europa sind vor allem Einwohner der skandinavischen Länder gefährdet. In Deutschland gibt es Krankheitsberichte beim Menschen seit 1931. Traten in den 1940er Jahren noch 100-200 Krankheitsfälle pro Jahr auf, waren es Anfang der 2000er unter 10 Fälle pro Jahr. Seit 2013 wurde ein kontinuierlicher Anstieg auf etwa 70 Fälle pro Jahr bis 2019 registriert. Nachdem im Jahr 2020 nur 59 Erkrankungen gemeldet wurden, waren es 2021 schon 119. Im darauffolgenden Jahr sank die Zahl der Meldungen wieder auf 72. Im Jahr 2023 wurden 92 humane Tularämiefälle registriert. Frühere Fallberichte existieren insbesondere aus Schleswig-Holstein (Halbinsel Eiderstedt) und Bayern. Mittlerweile wurden bereits aus allen Bundesländern außer Bremen Fälle gemeldet, wobei Bayern (Nachweise 2024 bis Juli 2025: 97 Fälle) und Baden-Württemberg (2024 bis Juli 2025: 65) am häufigsten betroffen sind (https://survstat.rki.deÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Von besonderem öffentlichem Interesse war ein im Jahre 2005 in Hessen aufgetretener Tularämiefall bei einer Jagdgesellschaft, der mehrere Personen betraf, die an einer Treibjagd teilgenommen hatten. Nach dem Abhäuten und Zerlegen der erlegten Stücke traten bei einigen der Jäger nach wenigen Tagen Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Lymphknotenschwellungen auf. Sieben Personen waren schwer an Tularämie erkrankt. Bei einem Jäger führte die Infektion sogar zum Tod.

Zusammenfassung

Die Tularämie ist eine ernstzunehmende, bakterielle Erkrankung und eine wichtige Zoonose für Menschen, die Kontakt zu erkrankten Tieren oder Tierkörpern haben können (z. B. Jäger). In Hessen gibt es besonders in Endemiegebieten seit Jahren vereinzelt Nachweise bei Wildtieren. Genaue Zahlen zur Verbreitung der Tularämie bei einzelnen Tierarten in Hessen gibt es aufgrund fehlender systematischer Untersuchungen nicht, denn die berichteten Fallzahlen betreffen ausschließlich an das Hessische Landeslabor eingesandte einzelne Verdachtsfälle.