Vor über 200 Jahren wurden die ersten Karpfen von China nach Japan gebracht und dienten ursprünglich der Ernährung der Menschen; sie wurden in Teichen um die landestypischen Reisfelder gehalten. Bei den umgangssprachlich als Koi bekannten Fischen, handelt es sich um Zuchtform des Karpfens (Cyprinus carpio).
Im Laufe der Haltung der Kois, wurden die Farbmutationen der Tiere erkannt und die Tiere gewannen an Popularität. Spätestens die Präsentation der Tiere bei der Taisho-Ausstellung 1914 und die anschließende Übergabe von einigen Exemplaren an das japanische Königshaus sorgten für eine deutliche Steigerung der Bekanntheit der Kois.
Doch nicht nur die Fische an sich wecken die Begeisterung der Menschen weltweit – auch ihre Bedeutung als Glücksbringer ist so bedeutend, dass am japanischen Kindertag, japanische Familien sog. Windkois vor ihren Haustüren in den Wind hängen, um den Frühling zu begrüßen und zu symbolisieren, dass die Kinder des Hauses die Herausforderungen des Lebens meistern werden.
Mittlerweile existieren 16 Zuchtformen und über 100 Unterformen. Die Bestimmung der verschiedenen Koiarten erfolgt u.a. anhand der Anordnung, Ausprägung und Farbgestalt der Hautschuppen.
Kois sind nicht nur aufgrund ihrer Farbenvielfalt ein optischer Hingucker, sondern begeistern auch aufgrund ihrer Größe. So können ausgewachsene Kois bei einem Meter Körperlänge bis zu 25 Kilogramm schwer werden und haben eine Lebenserwartung von bis zu 60 Jahren.
Eingang in die Europäische Union
Aus dem Heimatland der Kois, Japan, aber auch aus anderen asiatischen Staaten, werden regelmäßig Kois in die Europäische Union verbracht. Einerseits werden die Tiere von Liebhabern gehalten, andererseits werden die Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt.
Der Koi unterliegt wie viele andere Fischarten auch, tierseuchenrechtlichen Einfuhrbedingungen. Neben weiteren Erkrankungen, ist der Koi vor allem für die Koi-Herpesvirus-Infektion empfänglich. Dabei handelt es sich um eine Infektion mit dem CyprinidenHerpesvirus-3. Diese Tierkrankheit ist gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie E gelistet und muss amtlich überwacht werden. Neben den Kois, sind auch andere Karpfenartige und Goldfischkreuzungen empfänglich.
Einerseits kann die Infektion, wie für Herpesviren charakteristisch, symptomfrei verlaufen, andererseits, sind Mortalitätsraten bis zu 100% beschrieben. Klinisch dominieren dabei massive Schleimhautablösungen, Kiemennekrose und Atemnot. Eine Weiterverbreitung des Virus über symptomlose Virusträger gilt als Hauptursache für die Verbreitung der Erkrankung. Oftmals, auch dies charakteristisch für Herpesviren, erfolgt ein Ausbruch der Erkrankung nach einer Stresssituation.
Strenge Einfuhrregeln
Die Einfuhr von Kois ist lediglich aus dafür gelisteten Drittländern möglich und auch nur, sofern eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung, in der die Einhaltung der europäischen Einfuhrvorschriften von den Behörden des Herkunftslandes bestätigt wird, möglich.
Im Rahmen der Einfuhruntersuchung achten die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle (TSGH) am Flughafen Frankfurt am Main darauf, ob die Fische Anzeichen für Krankheiten, insbesondere für eine Infektion mit dem Koi-Herpesvirus (KHV), zeigen. Die physische Untersuchung einer repräsentativen Stichprobe einer jeden Sendung umfasst die Beobachtung des Gesundheitszustands und das Verhalten der Tiergruppe. Das Verhalten der Tiere gibt einen ersten Hinweis auf das Wohlergehen der Tiere. Die Hautoberfläche, Ernährungszustand, Kiemenfarbe und ggf. vorliegende Veränderungen an den Schuppen, geben dabei einen ersten Hinweis auf die Gesundheit des Koi. Im Zweifelsfall können weitergehende Untersuchungen, wie bspw. eine Sektion eines toten Tieres, erfolgen. Neben der physischen Kontrolle der Tiere erfolgt eine eingehende Überprüfung der die Sendung begleitenden Tiergesundheitsbescheinigung. Dabei gilt es vor allem zu prüfen, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland stammen und die notwendigen Tiergesundheitsgarantien durch den Amtstierarzt des Herkunftslands auch bestätigt werden. Erst nach Abschluss aller Untersuchungen kann die jeweilige Sendung freigegeben werden.