Koi Fische in einem Teich

Jetzt wird es bunt in der Styroporkiste - Farblich sind Kois immer für eine Überraschung gut

Im Jahr 2023 wurden über den Flughafen Frankfurt am Main 85 Sendungen mit 103.992 Kois aus Japan eingeführt. Die Einfuhr dieser Fische ist dabei immer wieder eine bunte Überraschung, denn die Tiere sind bekannt für ihre Farbenvielfalt.

Vor über 200 Jahren wurden die ersten Karpfen von China nach Japan gebracht und dienten ursprünglich der Ernährung der Menschen; sie wurden in Teichen um die landestypischen Reisfelder gehalten. Bei den umgangssprachlich als Koi bekannten Fischen, handelt es sich um Zuchtform des Karpfens (Cyprinus carpio).

Im Laufe der Haltung der Kois, wurden die Farbmutationen der Tiere erkannt und die Tiere gewannen an Popularität. Spätestens die Präsentation der Tiere bei der Taisho-Ausstellung 1914 und die anschließende Übergabe von einigen Exemplaren an das japanische Königshaus sorgten für eine deutliche Steigerung der Bekanntheit der Kois.

Doch nicht nur die Fische an sich wecken die Begeisterung der Menschen weltweit – auch ihre Bedeutung als Glücksbringer ist so bedeutend, dass am japanischen Kindertag, japanische Familien sog. Windkois vor ihren Haustüren in den Wind hängen, um den Frühling zu begrüßen und zu symbolisieren, dass die Kinder des Hauses die Herausforderungen des Lebens meistern werden.

Mittlerweile existieren 16 Zuchtformen und über 100 Unterformen. Die Bestimmung der verschiedenen Koiarten erfolgt u.a. anhand der Anordnung, Ausprägung und Farbgestalt der Hautschuppen.

Kois sind nicht nur aufgrund ihrer Farbenvielfalt ein optischer Hingucker, sondern begeistern auch aufgrund ihrer Größe. So können ausgewachsene Kois bei einem Meter Körperlänge bis zu 25 Kilogramm schwer werden und haben eine Lebenserwartung von bis zu 60 Jahren.

Eingang in die Europäische Union

Aus dem Heimatland der Kois, Japan, aber auch aus anderen asiatischen Staaten, werden regelmäßig Kois in die Europäische Union verbracht. Einerseits werden die Tiere von Liebhabern gehalten, andererseits werden die Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt.

Der Koi unterliegt wie viele andere Fischarten auch, tierseuchenrechtlichen Einfuhrbedingungen. Neben weiteren Erkrankungen, ist der Koi vor allem für die Koi-Herpesvirus-Infektion empfänglich. Dabei handelt es sich um eine Infektion mit dem CyprinidenHerpesvirus-3. Diese Tierkrankheit ist gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie E gelistet und muss amtlich überwacht werden. Neben den Kois, sind auch andere Karpfenartige und Goldfischkreuzungen empfänglich.

Einerseits kann die Infektion, wie für Herpesviren charakteristisch, symptomfrei verlaufen, andererseits, sind Mortalitätsraten bis zu 100% beschrieben. Klinisch dominieren dabei massive Schleimhautablösungen, Kiemennekrose und Atemnot. Eine Weiterverbreitung des Virus über symptomlose Virusträger gilt als Hauptursache für die Verbreitung der Erkrankung. Oftmals, auch dies charakteristisch für Herpesviren, erfolgt ein Ausbruch der Erkrankung nach einer Stresssituation.

Strenge Einfuhrregeln

Die Einfuhr von Kois ist lediglich aus dafür gelisteten Drittländern möglich und auch nur, sofern eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung, in der die Einhaltung der europäischen Einfuhrvorschriften von den Behörden des Herkunftslandes bestätigt wird, möglich.

Im Rahmen der Einfuhruntersuchung achten die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle (TSGH) am Flughafen Frankfurt am Main darauf, ob die Fische Anzeichen für Krankheiten, insbesondere für eine Infektion mit dem Koi-Herpesvirus (KHV), zeigen. Die physische Untersuchung einer repräsentativen Stichprobe einer jeden Sendung umfasst die Beobachtung des Gesundheitszustands und das Verhalten der Tiergruppe. Das Verhalten der Tiere gibt einen ersten Hinweis auf das Wohlergehen der Tiere. Die Hautoberfläche, Ernährungszustand, Kiemenfarbe und ggf. vorliegende Veränderungen an den Schuppen, geben dabei einen ersten Hinweis auf die Gesundheit des Koi. Im Zweifelsfall können weitergehende Untersuchungen, wie bspw. eine Sektion eines toten Tieres, erfolgen.  Neben der physischen Kontrolle der Tiere erfolgt eine eingehende Überprüfung der die Sendung begleitenden Tiergesundheitsbescheinigung. Dabei gilt es vor allem zu prüfen, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland stammen und die notwendigen Tiergesundheitsgarantien durch den Amtstierarzt des Herkunftslands auch bestätigt werden. Erst nach Abschluss aller Untersuchungen kann die jeweilige Sendung freigegeben werden.

Eine Transportkiste für Koi Fische

Trotz der Kontrollen beim Eingang in die EU, unterliegen die Kois nach Eingang weiteren tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. So müssen die Tiere eine gewisse Zeit am Bestimmungsort unter Beobachtung verbleiben, bevor sie weiter gehandelt werden dürfen. Diese Maßnahmen soll den Eigenschaften des KHV Rechnung tragen und dazu beitragen, latent infizierte Tiere zu erkennen.

Ein Koi in einer weißen Kunststoffschale

Problem: Illegale Einfuhr

Während die legale Einfuhr reglementiert ist und überwacht wird, stellt die illegale Einfuhr von für KHV-empfänglichen Fischarten die Behörden vor besondere Herausforderungen. Da nicht nur veterinärrechtliche Einfuhrbedingungen, sondern zollrechtliche Vorschriften gelten, ist die Versuchung groß, Koi an den Kontrollen vorbei in den Binnenmarkt zu bringen. Die illegale Einfuhr von Koi bedroht dabei nicht nur die Gesundheit der heimischen Fischbestände. Auch werden anfallende Zollabgaben, die je nach Wert der Tiere berechnet werden, so versucht zu umgehen.

Bei einem dieser Fälle, konnte die TGSH die Einfuhr in den Binnenmarkt verhindern – ein Glücksfall wie sich im Nachhinein herausstellte. Denn die Untersuchungen im Labor ergaben, dass die geschmuggelten Kois allesamt positiv auf das Koi-Herpesvirus reagierten, und das obwohl keine klinischen Symptome feststellbar waren. Das Einsetzen dieser Tiere in den eigenen Bestand hätte alle anderen Fische infiziert und in Gefahr gebracht. Dieses Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wichtig die Kontrollen durch die TGSH sind.

Koi-Liebhaber können auch ihren Beitrag zur Gesunderhaltung der heimischen Population beitragen. So sollten Koibestände regelmäßig von auf Fischkrankheiten spezialisierten Tierärzte betreut werden und Kois nur aus tierärztlich überwachten und von dafür spezialisierten Händler, die ihre Tiere legal einführen, zugekauft werden.