Eine Katze schaut aus einer Transportbox durch die geöffnete Gittertür

Tiere im Flugverkehr

Jeder Tierbesitzer, der sich entschließt mit seinem Tier eine Flugreise anzutreten, macht sich zu Recht Gedanken, wie sein Tier die Reise in einem Flugzeug verkraften mag und welche Vorbereitungen vor Antritt der Reise dem Tier helfen könnten.

Die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) erreichen täglich Anfragen von Tierbesitzern die sich über den Flugtransport informieren möchten. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengefasst:

Eine häufig geäußerte Sorge von Tierbesitzern ist, dass der Frachtraum von Flugzeug unbeheizt, unbelüftet und unbeleuchtet ist.

Diese Befürchtung ist unbegründet: Frachträume von Flugzeugen sind, wie die Passagierkabine auch, belüftet und Teil der Druckkabine. Eine Notbeleuchtung ist, ebenso wie ein Temperatureinstellung, vorhanden und wird beim Transport von Tieren immer eingeschaltet. So ist sichergestellt, dass die Tiere weder frieren noch ersticken.

Wird jedes Flugzeug von den Behörden hinsichtlich der Erfüllung der technischen Voraussetzungen geprüft?

Fluggesellschaften, die Tiere transportieren, benötigen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Transportzulassung durch die jeweilige Behörde. Im Rahmen der Antragsprüfung wird auch geprüft, ob die eingesetzten Flugzeuge die technischen Voraussetzungen erfüllen. Sollten Flugzeuge die notwendigen Bedingungen nicht erfüllen, dürfen damit keine Tiere geflogen werden.

Mein Tier hat Angst, wenn ich nicht bei ihm bin. Daher plane ich, meinem Tier Beruhigungsmittel bzw. Beruhigungsmedikamente zu geben.

Die Gabe von Beruhigungsmittel ist keine Lösung, sondern eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit ihres Tieres. Unter dem Einfluss von Beruhigungsmittel, können die Tiere die Eindrücke um sich herum nicht mehr richtig wahrnehmen und einschätzen, ob Ihnen tatsächlich Gefahr droht. Der Körper kämpft gegen die Wirkung der Medikamente an, oft verbeißen sich die Tiere in ihre Transportbox und verletzten sich schwer.  Wir empfehlen Ihr Tier behutsam an die Transportbox zu gewöhnen. Informationen zur notwendige Größe von Transportboxen sind genau definiert und können bei Ihrer Fluggesellschaft erfragt werden.

Welche Bedingungen muss mein Tier erfüllen, um im Zielland einreisen zu dürfen?

Die genauen Einreisebedingungen im Zielland erfragen Sie bitte vor Antritt der Reise bei der Botschaft des jeweiligen Landes.

Werden Tiere während Ihres Aufenthaltes am Flughafen Frankfurt im Falle von Flugverzögerungen versorgt und ggf. aus ihren Transportboxen ausgepackt?

Sollte es einmal zu Flugverspätungen kommen oder Ihr Tier versorgt werden müssen, so wird dies am Flughafen Frankfurt in der Frankfurt Animal Lounge (FAL) von professionellen Tierpflegern erledigt.

Welche Bedingungen muss mein Tier erfüllen, um in die EU einreisen zu dürfen?

Die genauen Einreisebedingungen können hier Öffnet sich in einem neuen Fensterabgerufen werden

Mein Tier reist als Frachtstück mit eigenem Luftfrachtbrief (AWB). Kann ich die Abfertigung bei der TGSH und beim Zoll persönlich vornehmen oder muss dies durch eine Spedition erfolgen?

Die veterinärrechtliche Einfuhrkontrolle kann durch den Besitzer direkt erfolgen, eine Spedition ist nicht zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass es nötig ist, die Sendung im "TRAde Control and Expert System New Technology" (TRACES NT) bei der TGSH vor anzumelden. Um einen Nutzerzugang zum TRACES NT zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr Veterinäramt am Heimatort.

Zollrechtliche Fragestellungen können von der TGSH nicht beantwortet werden; bitte wenden Sie sich hierzu an das Hauptzollamt.

Ich plane, einen sog. Listenhund in die EU einzuführen. Welche besonderen Voraussetzungen müssen beachtet werden?

Die veterinärrechtlichen Einfuhrbedingungen gelten unabhängig von der Rasse des Tieres. In einigen Bundesländern ist das Halten von gefährlichen Hunden gesondert geregelt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde und beim Zoll, welche Bedingungen für die Einfuhr von gelisteten Hunderassen bzw. gefährlichen Hunden gelten.

Wir sind ein Tierschutzverein und planen, Tiere aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU einzuführen. Gibt es neben den veterinärrechtlichen Einfuhrbedingungen weiteres zu beachten?

Tierschutzvereine, die Tiere in die EU einführen, fallen unter die Definition des gewerblichen Verbringens von Tieren. Neben den veterinärrechtlichen Einfuhrbedingungen, die jedes Tier erfüllen muss, müssen Tierschutzvereine die Tiere über das TRACES NT bei der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen voranmelden. Die Freischaltung eines Zugangs zum TRACES NT erfolgt durch das zuständige Veterinäramt am Betriebssitz des Tierschutzvereins. Weiterhin benötigen Tierschutzvereine zum Transport der Tiere vom Flughafen zum finalen Bestimmungsort eine Zulassung als Transportunternehmen, diese wird ebenfalls durch das zuständige Veterinäramt erteilt.