Erzeugnisse tierischen Ursprung werden bei der Einfuhr aus Drittländern einer Veterinärkontrolle im Internationalen Postzentrum (IPZ) unterzogen. Dies gilt gleichermaßen für Päckchen und Pakete, die mit der Post verschickt werden und per Flugzeug am Frankfurter Flughafen eintreffen.
Kontrolle verhindert Einschleppung von Tierseuchen
Kontrolliert werden Lebensmittel und Bedarfsgegenstände mit dem Ziel, die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern und Verbraucher zu schützen. Kleinsendungen, die von und für Privatpersonen verschickt werden, werden ebenso kontrolliert wie gewerbliche Einfuhren wie Bestellungen aus dem Internet, die direkt an den Verbraucher geliefert werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2019/2122, in der auch die Veterinärkontrollen für Flugpassagiere und deren Gepäck geregelt wird.
Veterinärkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt
Um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten, führen Mitarbeiter der TGSH, in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Frankfurt und der Deutschen Post drei Mal pro Woche die erforderlichen Kontrollen durch. Die Päckchen und Pakete werden hierfür täglich vorsortiert und - bis sie zur Kontrolle vorgestellt werden - aufbewahrt.
Schwerpunktmäßig kommen die Mehrzahl der zur Kontrolluntersuchung vorgestellten Päckchen aus afrikanischen und asiatischen Ländern, aber auch Sendungen aus Russland und anderen europäischen Nicht-EU-Ländern werden untersucht.
Was passiert, wenn nicht einfuhrfähige Produkte enthalten sind
Werden bei der Kontrolle nicht einfuhrfähige tierische Waren oder Produkte aufgefunden, werden diese entnommen und der Empfänger der Ware wird mit einem Merkblatt über das fehlende Produkt informiert. Eine Information des Empfängers ist schon deshalb nötig, da es vorkommen kann, dass er ein leeres Päckchen erhält, was sonst sicherlich Verwunderung auslösen würde. Doch es gilt die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern und damit großes Leid und vor allem wirtschaftlichen Schaden fernzuhalten. Viele Menschen schicken ihren Lieben und Verwandten Produkte aus der geliebten Heimat und sind sich über das damit verbundene Risiko zur Einschleppung von Tierseuchen, wie z.B. der Afrikanischen Schweinepest, nicht bewusst. Schon ein unachtsam entsorgtes Stückchen Wurst kann unter Umständen zum Ausbruch einer solchen Seuche beitragen. Daher werden die aufgefundenen Produkte konfisziert und fachgerecht der Abfallverbrennung zugeführt.