abgepacktes Fleisch

Internationales Postzentrum kontrolliert am Frankfurter Flughafen

Um zu verhindern, dass Tierseuchen mit dem Flugzeug in die EU eingeschleppt werden, werden Erzeugnisse tierischen Ursprungs wie Milch- und Fleischprodukte in Päckchen und Paketen aus Drittländern einer Veterinärkontrolle unterzogen. Dies gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikprodukte, wenn sie tierische Inhaltsstoffe wie Pferdeplazenta oder Schneckenschleim enthalten.

Erzeugnisse tierischen Ursprung werden bei der Einfuhr aus Drittländern einer Veterinärkontrolle im Internationalen Postzentrum (IPZ) unterzogen. Dies gilt gleichermaßen für Päckchen und Pakete, die mit der Post verschickt werden und per Flugzeug am Frankfurter Flughafen eintreffen.

Kontrolle verhindert Einschleppung von Tierseuchen

Kontrolliert werden Lebensmittel und Bedarfsgegenstände mit dem Ziel, die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern und Verbraucher zu schützen. Kleinsendungen, die von und für Privatpersonen verschickt werden, werden ebenso kontrolliert wie gewerbliche Einfuhren wie Bestellungen aus dem Internet, die direkt an den Verbraucher geliefert werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2019/2122, in der auch die Veterinärkontrollen für Flugpassagiere und deren Gepäck geregelt wird.

Veterinärkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt

Um die Einhaltung der Bestimmungen zu gewährleisten, führen Mitarbeiter der TGSH, in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Frankfurt und der Deutschen Post drei Mal pro Woche die erforderlichen Kontrollen durch. Die Päckchen und Pakete werden hierfür täglich vorsortiert und - bis sie zur Kontrolle vorgestellt werden - aufbewahrt.

Schwerpunktmäßig kommen die Mehrzahl der zur Kontrolluntersuchung vorgestellten Päckchen aus afrikanischen und asiatischen Ländern, aber auch Sendungen aus Russland und anderen europäischen Nicht-EU-Ländern werden untersucht.

Was passiert, wenn nicht einfuhrfähige Produkte enthalten sind

Werden bei der Kontrolle nicht einfuhrfähige tierische Waren oder Produkte aufgefunden, werden diese entnommen und der Empfänger der Ware wird mit einem Merkblatt über das fehlende Produkt informiert. Eine Information des Empfängers ist schon deshalb nötig, da es vorkommen kann, dass er ein leeres Päckchen erhält, was sonst sicherlich Verwunderung auslösen würde. Doch es gilt die Einschleppung von Tierseuchen in die EU zu verhindern und damit großes Leid und vor allem wirtschaftlichen Schaden fernzuhalten. Viele Menschen schicken ihren Lieben und Verwandten Produkte aus der geliebten Heimat und sind sich über das damit verbundene Risiko zur Einschleppung von Tierseuchen, wie z.B. der Afrikanischen Schweinepest, nicht bewusst. Schon ein unachtsam entsorgtes Stückchen Wurst kann unter Umständen zum Ausbruch einer solchen Seuche beitragen. Daher werden die aufgefundenen Produkte konfisziert und fachgerecht der Abfallverbrennung zugeführt.

Beef Jerky
Abbildung 1: Getrocknetes Fleisch (Beef Jerky) aus Südamerika
Wurstwaren Asien
Abbildung 2: Wurstwaren aus Asien

Übersetzungs-App hilft beim Lesen der fremdländischer Etiketten

Die Schwierigkeiten dieser Kontrollen bestehen oft darin, dass für den Untersucher nicht immer ersichtlich ist, aus welchem Material die Produkte hergestellt wurden. So ist nicht immer klar erkennbar, ob es sich tatsächlich um ein tierisches und vielleicht doch um ein pflanzliches Produkt handelt. Die Etiketten, sofern sich welche auf den Verpackungen befinden, können manchmal mit Hilfe einer Übersetzungs-App entschlüsselt werden.

Kimchi
Abbildung 3: Kimchi aus Korea (durch Milchsäuregärung zubereitetes Gemüse)
Rousong
Abbildung 4: Rousong (Fluffy Pork) (Rousong - auch bekannt als Fleischwolle, Fleischwatte, Schweinewatte - ist ein getrocknetes Fleischprodukt mit einer leichten und flauschigen Textur ähnlich der groben Baumwolle, die aus asiatischen Ländern stammt)

Online bestellte Ware aus Drittländern birgt Risiken

Aber auch der Internethandel birgt Risiken, über die sich die Verbraucher oftmals nicht bewusst sind. Diese Art des Geschäfts bietet die Möglichkeit, Waren auf der ganzen Welt zu erwerben. Sie treffen über das Postzentrum des Frankfurter Flughafens ein, erfüllen aber häufig nicht die Standards der EU. Die gesetzlichen Vorgaben über Kennzeichnung und Inhaltsstoffe werden oft nicht eingehalten und manche bergen offensichtliche, aber auch versteckte Risiken für den Anwender. Dabei handelt es sich um unverständliche oder fehlende Anwendungshinweise in anderen Sprachen bis hin zu gefährlichen Inhaltsstoffen, die nicht auf der Verpackung angegeben sind. Hier steht bei den Kontrollen der Postsendungen der Verbraucherschutz im Vordergrund.

Ddiätgetränk
Abbildung 5: Diätgetränk
Nahrungsergänzungsmittel
Abbildung 6: Nahrungsergänzungsmittel mit verschiedenen Inhaltsstoffen, unter anderem Pferdeplazenta und Kapseln, deren Verwendung und Inhalt unbekannt ist.
Nahrungsergänzungsmittel
Abbildung 7: Nahrungsergänzungsmittel mit verschiedenen Inhaltsstoffen
Ayurvedische Medizin aus Indien
Abbildung 8: Ayurvedische Medizin aus Indien
Bleichcreme aus Nigeria
Abb. 9: Bleichcreme aus Nigeria