Getrocknete Blüten der Schmetterlingserbse (Clitoria ternatea)

Das blaue Wunder – Tee aus China

Zwei Sendungen von „blauem Tee“ aus China, die am Flughafen Frankfurt am Main eingetroffen sind, wurden im Hessischen Landeslabor untersucht. Unter diesem „blauen Tee“ verbargen sich die tiefblauen Blüten der Schmetterlingserbse, auch „Butter Pea Fly“ genannt. Hierbei handelte es sich um ein nicht-zugelassenes neuartiges Lebensmittel, das in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden darf.

„Blauer Tee“ war kein Tee

Als die beiden Blüten - beziehungsweise Tee-Sendungen - am Frankfurter Flughafen eingetroffen sind, lag zunächst die Vermutung hinsichtlich der Verwendung als Tee nahe. Recherchen ergaben jedoch, dass der blaue Extrakt der Blüten als Färbemittel von alkoholischen Getränken (z.B. Gin) verwendet werden sollte. Doch zu diesem „blauen Wunder“ sollte es nicht kommen.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 669/2009 unterliegen die in Anhang I der Verordnung gelisteten Waren aus Nicht-EU-Ländern am Ort der ersten Einfuhr in die EU – hier Frankfurt - einer Dokumentenkontrolle und gegebenenfalls einer Laboruntersuchung mit einer festgelegten Häufigkeit auf ein bereits bekanntes chemisches oder mikrobiologisches Risiko. Tee der Gattung Camellia (schwarzer und grüner Tee) aus China ist mit einer Häufigkeit von 20 Prozent hinsichtlich der Belastung durch Pestizide zu beproben.

Die beiden genannten Sendungen wurden im Jahr 2019 als „Tee“ (Camellia sinensis) an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Flughafen Frankfurt am Main vorangemeldet. Bei der amtlichen Kontrolle wurde die eine der beiden Sendungen zur Untersuchung auf Verkehrsfähigkeit beprobt. „Blauer Tee“ fällt nämlich nicht unter Tee der Gattung Camellia und daher auch nicht unter die Kontrollpflicht. Außerdem konnte mit der Bezeichnung „Blauer Tee“ direkt kein alltägliches Lebensmittel verbunden werden, sodass es sich um etwas Außergewöhnliches handeln musste. Von der zweiten Sendung wurde eine Probe zur Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln entnommen.

Untersuchungsergebnisse

Die Untersuchung auf Verkehrsfähigkeit ergab, dass es sich bei den getrockneten Blüten der blauen Klitorie um ein nicht-zugelassenes neuartiges Lebensmittel handelt, das nach der Verordndung (EU) Nr. 2015/2283 in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Zugelassene neuartige Lebensmittel, sogenannte Novel Foods, müssen in einer Unionsliste der EU enthalten sein, um die Verkehrsfähigkeit zu ermöglichen. Bei der Schmetterlingserbse oder ihren Verarbeitungsprodukten ist das nicht der Fall.

Bei der Laboruntersuchung der getrockneten Blüten wurden zudem zwei Pestizide mit Gehalten deutlich oberhalb der zulässigen Höchstmengen festgestellt, so dass die Sendung nicht in den zollrechtlich freien Warenverkehr freigegeben werden konnte. Somit konnte der Empfänger seine Ware nicht verzollen und daher nicht für seine Zwecke verwenden – die Ware wurde an der TGSH zurückgewiesen.

Der Zufall wollte es, dass die beiden Sendungen mit dem Anmeldeformular "Gemeinsames Dokument Einfuhr" (GDE) angemeldet wurden, so dass ein besonderes Augenmerk auf den Sendungen lag. Weitere Recherchen ergaben, dass viele Hersteller blauen Tee und die getrockneten Blüten der Klitorie über den Internethandel zum Verkauf anbieten, was nach EU-Vorschriften nicht zulässig ist.

Hintergrundinformationen

Die Schmetterlingserbse (botanisch Clitoria ternatea) wird hierzulande auch „blaue Klitorie“ genannt und gehört zur Familie der Schmetterlingsblütler (Faboideae). Der Name ist aus der tiefblauen Farbe und der Form der Blüten abgeleitet. Ursprünglich war die Pflanze wahrscheinlich in Afrika beheimatet, heute ist sie in vielen anderen Ländern der Welt kultiviert. Vor allem (sub‑)tropische Regionen in Thailand oder Indien bieten optimale Wachstumsbedingungen für die Pflanze.

Die Verwendung der blauen Klitorie in den Subtropen ist sehr vielseitig. Bekannt ist die Pflanze für die Verwendung in der indischen Heilkunst (Ayurveda). Häufig ziert sie als kletternde Pflanze Gärten und Parks. Die Hülsenfrüchte sind reich an pflanzlichen Ölen und zum Verzehr geeignet. Der intensive, blaue Farbstoff der Blüten kann extrahiert und zum Färben von Materialien wie Bekleidungsstücken, aber auch von Lebensmitteln und Getränken verwendet werden.

Stand: Februar 2022