Mann hält zwei Paprika in jeweils einer Hand und schaut kritisch

Toxikologische Risikobewertungen

Im Hessisches Landeslabor (LHL) werden Lebensmittel, kosmetische Produkte und Bedarfsgegenstände unter anderem auf das Vorhandensein von unerwünschten Stoffen bzw. die Einhaltung der Höchstgehalte für bestimmte Stoffe untersucht. Nicht für jeden untersuchten Stoff ist ein gesetzlich festgelegter Höchstgehalt vorhanden.

Auch wenn ein Höchstgehalt überschritten ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht. Durch die toxikologische Risikobewertung wird mithilfe von verfügbaren Daten über die Toxizität der nachgewiesenen Stoffe sowie der Exposition der Verbraucher das gesundheitliche Risiko abgeschätzt. Diese Bewertung unterstützt die zuständigen Sachverständigen bei der Entscheidung, welche Maßnahmen für den Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Risiken erforderlich sind.

Im Folgenden werden toxikologische Risikobewertungen anhand von Beispielen veranschaulicht:

Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln

Pflanzenschutzmittel kommen bei Nutzpflanzen zum Schutz vor Unkräutern oder Schädlingen (z.B. Insekten oder Pilze) zum Einsatz. Werden in Lebensmitteln Pflanzenschutzmittel-Rückstände nachgewiesen, die über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt liegen, erfolgt eine Bewertung, ob der Verzehr des Lebensmittels zu einem gesundheitlichen Risiko führen kann. Anhand von Verzehrdaten für das untersuchte Lebensmittel wird die Aufnahmemenge des Rückstands berechnet. Diese sollte die akute Referenzdosis (ARfD: Menge eines Stoffes, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann) nicht überschreiten. Falls mehrere Rückstände nachgewiesen werden, muss zusätzlich überprüft werden, ob diese zu gleichen schädlichen Effekten (z.B. neurotoxische Effekte) führen können. Ist dies der Fall, wird zusätzlich das kumulative Risiko bewertet.

Ethylenoxid-Rückstände in Lebensmitteln

Ethylenoxid ist ein farbloses, hochreaktives Gas, das zur Sterilisation von Lebensmitteln eingesetzt werden kann. In Europa ist die Behandlung von Lebensmitteln mit Ethylenoxid verboten. Da Ethylenoxid im Körper mit der DNA reagieren und zur Entstehung von Krebs führen kann, ist dieser Stoff in Lebensmitteln generell unerwünscht. Die Höchstgehalte in Lebensmitteln orientieren sich daher an der für das Lebensmittel jeweiligen Bestimmungsgrenze. Werden diese Höchstgehalte gesichert überschritten, ist das Lebensmittel nicht verkehrsfähig. Des Weiteren wird bewertet, ob der Verzehr des Lebensmittels zu einer Ethylenoxid-Aufnahme führt, die die Aufnahmemenge geringer Besorgnis von 0,037µg/kg Körpergewicht pro Tag überschreitet. Bei einer Überschreitung dieser Aufnahmemenge ist eine Besorgnis bezüglich der kanzerogenen (krebserzeugenden) Effekte gegeben.

Kojisäure in kosmetischen Mitteln

Kojisäure wird in kosmetischen Mitteln als Hautaufheller, Hautbleichmittel und Depigmentierungsmittel eingesetzt. Kojisäure kann die Umwandlung von Tyrosin zu Melanin, welches für die Färbung der Haut verantwortlich ist, verhindern. Für Kojisäure gibt es keinen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt in kosmetischen Mitteln. Jedoch liegt eine toxikologische Bewertung des Committee on Consumer Safety (SCCS) der Europäischen Union vor. In dieser wurde eine sichere Aufnahmemenge anhand von schädlichen Effekten auf die Schilddrüse bei Ratten abgeleitet. Unter Berücksichtigung der potentiellen Menge des Hautbleichmittels, das auf die Haut aufgetragen wird, wird die Exposition mit Kojisäure abgeschätzt. Wenn die Exposition geringer als die sichere Aufnahmemenge ist, ist von keinem Risiko durch die Verwendung des Hautbleichmittels auszugehen.

Nickel in Bedarfsgegenständen

Bedarfsgegenstände wie Armbänder, Ketten und Uhren können Legierungen enthalten, bei denen Nickel eingesetzt wird. Durch den Kontakt mit der Haut kann Nickel zu einer allergischen Kontaktdermatitis führen, die sich in Ekzemen, Bläschen, Rötungen und Juckreiz äußert. Eine einmal erworbene Allergie ist irreversibel. Die betroffenen Personen müssen daher die Exposition gegenüber Nickel ein Leben lang meiden. Bei einer Überschreitung des gesetzlich festgelegten Höchstgehalts wird ermittelt, wie wahrscheinlich es ist, dass es bei Nickel-Allergikern zu einer Auslösung der Allergie kommt. Bei Nickel-Freisetzungen, die bei mehr als 10 Prozent der gegenüber Nickel sensibilisierten Personen zur Auslösung einer Kontaktallergie führen, geht man von einem ernsten Risiko für die menschliche Gesundheit aus. Da für das Entstehen einer Allergie höhere Gehalte notwendig sind, als für die Auslösung, schützt dies somit auch vor der Entstehung einer Nickel-Allergie.