Was ist Rohmilch?
Bei Rohmilch handelt es sich um unbehandelte Milch, die nur gefiltert und gekühlt, aber keinem Erhitzungsverfahren unterzogen worden ist. Die natürliche Bakterienflora der Milch, die vom Tier oder aus der Stallumgebung stammt, bleibt erhalten und damit auch das Risiko, dass krankmachende Keime (sog. Pathogene) darin enthalten sind.
Rechtliche Vorgaben?
Zum Schutz vor Infektionen ist die Abgabe von Rohmilch an den Verbraucher in Deutschland erst einmal grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber Ausnahmen von dieser Regel, wie z. B. die "ab Hof"-Abgabe über einen Rohmilchautomaten. Die Rohmilch, die über die Automaten abgegeben wird, ist ausschließlich zum Verzehr nach Abkochen gedacht und nicht für den rohen Verzehr. Der Erzeuger ist verpflichtet an der Abgabestelle den Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ gut sichtbar und lesbar anzubringen.
Verbraucher, die partout nicht auf den Verzehr von roher Milch verzichten möchten, müssen zu "Vorzugsmilch" greifen. Diese wird im Gegensatz zur „Rohmilch ab Hof“ gesonderten mikrobiologischen Kontrollen unterzogen. In Hessen gibt es allerdings kaum noch Betriebe, die Vorzugsmilch in den Verkehr bringen.
Gesundheitliche Gefährdung durch Rohmilch aus dem Automaten?
Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Rohmilch gesundheitsgefährdende Mikroorganismen enthält. Im Rahmen des sog. Zoonosen-Monitorings 2019 wurden in bis zu fünf Prozent der rund 360 untersuchten Rohmilch-Proben Keime wie Campylobacter spp. und sog. Shigatoxin bildende Escherichia coli (STEC) nachgewiesen, die als potenziell krankmachend gelten. Etwa zehn Prozent der Proben enthielten bestimmte multiresistente Bakterien wie ESBL/AmpC-bildende Escherichia coli (BVL, 2020).
Das konsequente Abkochen der Rohmilch tötet Bakterien und damit potentielle Krankheitserreger ab und ist daher die entscheidende Maßnahme zum Schutz vor entsprechenden Erkrankungen.