In den letzten Jahren berichtete die Presse über kein anderes Pflanzenschutzmittel so intensiv wie über Glyphosat. Dieses Herbizid ist in Bezug auf die ausgebrachte Menge besonders bedeutend und wird in vielen Bereichen der Landwirtschaft angewendet. Es hemmt in allen grünen Pflanzen die Synthese bestimmter Aminosäuren, die für das Wachstum der Pflanzen wichtig sind, und tötet die Pflanzen deswegen vollständig ab.
Höchstmengen
Glyphosat ist in der Europäischen Union zugelassen. Die erlaubten Höchstmengen in Lebensmitteln liegen je nach Lebensmittel zwischen 0,05 mg/kg (Muskel vom Schwein) und 50 mg/kg (Wilde Pilze). Dazwischen liegen zum Beispiel Tomaten mit einer Höchstmenge von 0,1 mg/kg.
Die Frage, ob Glyphosat Krebs erzeugen oder die Krebsentstehung fördern kann, wurde und wird in der Öffentlichkeit und der Wissenschaft kontrovers diskutiert.
Glyphosatuntersuchungsmethode etabliert
Die Einhaltung der gesetzlich erlaubten Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel in Lebensmittel wird in Hessen durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) überwacht. Für die Untersuchung auf Glyphosat wurde im LHL ein neues Analysengerät angeschafft und auf diesem eine sehr empfindliche Untersuchungsmethode etabliert.
Mit dem neu beschafften Hochdruckflüssigchromatograph gekoppelt mit einem Triplequadrupolgerät, einem sogenannten LC-MSMS-Gerät, kann Glyphosat nun einfacher, schneller und mit einer noch niedrigeren Nachweisgrenze analysiert werden. Die Analysentechnik basiert darauf, dass nach hochdruckflüssigchromatographischer Trennung an einer Ionenaustauschersäule die getrennten Substanzen ionisiert, massenspektrometrisch identifiziert und quantifiziert werden. Die Methode kann Glyphosat ab einer Konzentration von 0,01 mg/kg in verschiedenen Lebensmitteln wie Getreide und Gemüse nachweisen. Es können damit 50 Proben an einem Tag aufgearbeitet und über Nacht gemessen werden.
Untersuchung von Lebensmitteln auf Glyphosat in Hessen und bundesweit
LHL-Mitarbeiter untersuchten in diesem Jahr mit der neuen Untersuchungsmethode schon 59 Proben pflanzlicher Lebensmittel: Zwiebeln, Kiwis, Kartoffeln, Orangen, Möhren, Kopfsalate sowie grüne und getrocknete Bohnen.
Nur bei vier getrockneten Bohnenproben konnte Glyphosat nachgewiesen werden. Die gefundenen Gehalte lagen alle unter der für diese Warengruppe geltenden Höchstmenge von 2 mg/kg.
Bundesweit wurden in den vergangenen Jahren über 3.000 Lebensmittelproben auf Glyphosat untersucht. In lediglich 24 Fällen war Glyphosat nachweisbar, in keiner der untersuchten Proben wurden die geltenden Höchstmengen überschritten.
Perspektive
Im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dass die Anwendung von Pestiziden verringert werden soll. Mit einer systematischen Vorgehensweise soll deshalb ab diesem Jahr der Einsatz glyphosathaltiger und wirkungsgleicher Pflanzenschutzmittel deutlich reduziert und bis zum Jahr 2023 sogar komplett beendet werden.
Ein wichtiger Baustein dieses Programmes ist die Überwachung des Pestizideinsatzes durch staatliche Stellen. Grundlage hierfür sind u.a. Daten zu den Pestizidgehalten in Lebensmitteln, die durch staatliche Überwachungsämter erhoben werden. Im LHL werden deswegen auch in den kommenden Jahren regelmäßig Lebensmittelproben auf Glyphosat und andere Pestizide untersuchen werden. Für den Verbraucher ist damit sichergestellt, dass die zugelassenen Höchstmengen in Lebensmitteln sicher eingehalten werden.
Stand: September 2020