Unterschiedliche Wurstsorten und Schinken liegen auf einem Holztisch

Lebensmittel – nicht immer ist drin was draufsteht

Lebensmittelbetrug oder Lebensmittelfälschung sind so alt wie die Menschheit und offenbar nach wie vor ein lukratives Geschäft. Immer wieder gehen ahnungslose Verbraucher sowie Gastronomiebetriebe den Fälschern und Betrügern auf den Leim. Grund genug für das Hessische Landeslabor, besonders häufig betroffene Produkte unter die Lupe zu nehmen.

Nicht immer ist Olivenöl im Kanister

Statt „Olivenöl nativ extra“ gelangt immer wieder gefärbtes Sojaöl – oft aus Italien - in die Gastronomie. Die Produkte werden in Gebinden je fünf Liter in Kanistern an die Betriebe verkauft. Das Hessische Landeslabor hat Proben davon analysiert und dabei einige Betrugs-Fälle aufgedeckt.

So mussten im Jahr 2016 vier von 70 Proben, in 2017 eine von 67 Proben und 2018 zwei von 47 Proben aufgrund von Lebensmittelfälschung beanstandet werden. Darüber hinaus wurden bei zahlreichen Proben Abweichungen gegenüber den Anforderungen der Olivenöl-Verordnung (Qualitätsparameter, Sensorik) und Kennzeichnungsmängel beanstandet.

Corned Meat – viele Qualitätsmängel

„Corned Meat“ wird in drei Qualitätsstufen angeboten. Die höchste Qualität stellt „Corned Beef“ dar. Hierbei handelt es sich um vorgebrühtes, gepökeltes, gestückeltes oder gerissenes Rindfleisch, das durch Erhitzen haltbar gemacht wurde. Bei der mittleren Qualitätsstufe handelt es sich um „Deutsches Corned Beef“, auch als „Corned Beef mit Gelee“ bezeichnet, das aus gepökeltem, gestückeltem oder gerissenem Rindfleisch in einer Gallertmasse besteht. Bei der dritten Variante handelt es sich um „Rindfleischsülze“ - auch als „Rindfleisch in Aspik“ bezeichnet - die aus gepökeltem, gerissenem Fleisch in einer Gallertmasse aus abgekochter Schwarte oder Speisegelatine besteht.

Von 80 vorverpackten und 49 losen Proben „Corned Meat“, die im Hessischen Landeslabor untersucht wurden, mussten insgesamt rund 59 Prozent beanstandet werden.

  • Unter den 80 vorverpackten Proben waren alle zehn Erzeugnisse kleiner, regionaler Hersteller auf Grund von Qualitätsmängeln zu beanstanden.
  • Bei den Produkten aus industrieller Produktion (70 Proben) wichen in einigen Fällen die Nährstoffgehalte (Eiweiß/Fett) von den Angaben auf der Verpackung ab.
  • Drei als „Spitzenqualität“ ausgewiesene Produkte von „Deutschem Corned Beef“ entsprachen lediglich der mittleren Qualitätsstufe.
  • Bei den losen Proben erfüllten lediglich drei von 16 Proben „Corned Beef“ die Qualitätskriterien. „Deutsches Corned Beef“ hingegen konnte mit der Einhaltung der Qualitätskriterien weitgehend überzeugen.

Kein einziger „Scampi“ war wirklich ein Scampi

In der Gastronomie finden sich häufig Speisen mit der Zutat „Scampi“, beispielsweise Scampi-Spieß, gegrillte Scampi oder auch Scampicocktail. Im Hessischen Landeslabor wurden zehn in der Gastronomie als „Scampi“ angebotene Produkte untersucht. In keiner Probe konnte diese Tierart bestätigt werden. Es handelte sich jeweils um Garnelen. Die Verwendung der Bezeichnung „Scampi“ wurde somit in allen zehn Fällen als Irreführung und Täuschung des Verbrauchers beurteilt.

Im geschälten, gebratenen oder gegarten Zustand ist der Unterschied zwischen Scampi und Garnele insbesondere am Geschmack zu erkennen. Scampi erinnern im Biss an Marzipan und haben ein feines, nussiges Aroma. Garnelen sind hingegen eher knackig-fest im Biss und schmecken süßlich.

Seezunge oder tropischer Plattfisch?

Die Seezunge ist ein delikater und oft hochpreisiger Speisefisch. Sie ist in fast allen europäischen Küstengewässern verbreitet und darf hierzulande als einziger Fisch mit der Bezeichnung „Seezunge“ verkauft werden. Außerdem gibt es beispielsweise die „Tropen- oder Rotzungen“. Dabei handelt es sich um verwandte, im Pazifik beheimatete Fischarten, die in der Regel kleiner, weniger schmackhaft und günstiger zu erhalten sind.

Da besonders bei fertig zubereiten Gerichten eine echte Seezunge nicht von einer Tropenzunge zu unterscheiden ist, hat das Hessische Landeslabor in Restaurants angebotene Fischgerichte auf ihre Echtheit sowie ihre Deklaration auf Speisekarten überprüft. Sowohl ganze Fische als auch Proben von Fischfilets wurden untersucht.

Seezunge, die auf einer Glasplatte liegt

Filets sind oft günstige Tropenzungen

Im Rahmen der molekularbiologischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass sich von sieben ganzen Fischen lediglich ein Fisch als „Zunge aus Senegal“ erwies und somit als „Senegalesische Zunge“ hätte bezeichnet werden müssen. Anders bei den Fischfilets: Bei vier von fünf „Seezungenfilets“ ergaben die Untersuchungen, dass statt der angebotenen „Seezungenfilets“ billige Tropenzungen für die Zubereitung der Speisen verwendet wurden. Die Gerichte auf den Speisekarten wurden somit von den Betrieben falsch ausgewiesen.

Fazit

Den Untersuchungen des Hessischen Landeslabors zufolge ist Lebensmittelbetrug und –fälschung nach wie vor verbreitet. Betroffen sind in unterschiedlicher Häufigkeit Produkte sowohl tierischer als auch pflanzlicher Herkunft. Für Verbraucher ist es häufig schwierig und erfordert besondere Aufmerksamkeit oder Sachkenntnisse, um echte von gefälschten Produkten zu unterscheiden. Eine gewisse Skepsis ist stets angebracht, wenn der Preis eines Produktes oder Gerichtes besonders günstig erscheint. Beispielsweise ist es unwahrscheinlich, im Restaurant zum Preis einer Pizza ein Fischgericht mit echter Seezunge serviert zu bekommen.