Der Ausbildungsgang von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern und Lebensmittelchemikerinnen, deren Abschluss eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von leitenden Tätigkeiten in den Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung darstellt, wird durch die hessische Lebensmittelchemiker-Verordnung (APOLMChem) geregelt.
Nach dem Studium der Lebensmittelchemie und einem erfolgreichen Masterabschluss kann sich der akademische Nachwuchs auf einen Platz für das berufspraktische Jahr in den Untersuchungseinrichtungen der Länder bewerben. Ein berufspraktisches Jahr dient der Vertiefung der im Studium erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Qualifizierung erfolgt in Hessen in den Fachlaboratorien des LHL und beinhaltet neben der Vermittlung der Warenkunde und besonderen Untersuchungstechniken auch die lebensmittelrechtliche Beurteilungspraxis.
Zusätzlich erfolgen entsprechende Seminare und Übungen zu ausgewählten Themen der vielfältigen Aufgaben von Lebensmittelchemikern und Lebensmittelchemikerinnen in der amtlichen Überwachung. Nach der APOLMChem kann auf Antrag ein Teil des Praktischen Jahres (bis zu fünf Monate) in anderen Institutionen, wie Handelslaboratorien oder der Lebensmittelwirtschaft erfolgen. Ferner besteht die Möglichkeit eines mehrwöchigen Praktikums im Bereich der Vollzugsbehörden für die Lebensmittelüberwachung.
Das praktische Jahr endet mit einer ca. zweiwöchigen Staatsprüfung, in der die Kandidaten Prüfungsaufgaben aus unterschiedlichen Bereichen (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika) in Form von Klausuren absolvieren müssen. Den Abschluss bildet eine mündliche Prüfung durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Die Prüfung findet für alle Kandidaten zur Zeit am Standort Kassel Druseltalstraße statt.