Unter anderem handelte es sich um eine große Zahl an Rohwürsten, rohes Hackfleisch, Leberwurst, rohe Schweinefleischteile sowie einige Geflügelschlachtkörper bzw. Geflügelteile.
Die Ware wurde beschlagnahmt und an das zuständige Veterinäramt übergeben. Im Auftrag des Veterinäramts wurden anschließend im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in Gießen Untersuchungen auf Tierseuchenerreger, insbesondere auf das Afrikanische Schweinepest-Virus (ASPV) eingeleitet, da in Rumänien seit mehreren Jahren die Afrikanische Schweinepest sowohl in Wild- als auch in Hausschweinebeständen flächendeckend vorkommt. Dazu wurden von der großen Menge dieser Fleischprodukte insgesamt 40 Sammelproben entnommen und auf ASPV sowie Klassische Schweinepest (KSP; auch „europäische Schweinepest“, ESP) und Influenzaviren (Geflügelprodukte) untersucht.
ASPV-Positive Befunde in drei Proben
KSP und Influenza wurden in keiner der Proben nachgewiesen. In drei Proben fand sich jedoch ASP-Virus-Genom, teils in hoher Menge. Zur Absicherung des Befunds fand eine Nachuntersuchung von einzelnen Produkten statt, die in den Sammelproben zusammengefasst waren. Zusätzlich wurde Probenmaterial an das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, Greifswald weitergeleitet. Alle Abklärungsuntersuchungen bestätigten die ersten Ergebnisse, sodass der Virusnachweis in den Fleischprodukten offiziell festgestellt wurde. Problematisch ist dies vor allem, weil Haus- und Wildschweine, die solche Lebensmittel aufnehmen, sich auf diesem Weg infizieren können und erkranken. Die Infektiosität der nachgewiesenen Viren kann im Labor nicht direkt überprüft werden. Wegen der hohen Umweltstabilität des Virus und des deutlichen Erregergehaltes in den Waren ist aber davon auszugehen, dass die hier untersuchten Produkte eine ASP-Infektion hervorgerufen hätten, wenn sie von empfänglichen Tieren aufgenommen worden wären.
Viren lange stabil
Dieser Nachweis bestätigt wieder einmal, dass - wie schon länger bekannt - Afrikanische Schweinepest-Viren in rohem Fleisch infizierter Tiere und unbehandelten (auch gepökelten) Fleischprodukten lange haltbar sind. So können die Viren auch über große Strecken verschleppt werden. Besonders wichtig ist daher zu verhindern, dass (potenziell) ASP-kontaminierte Lebensmittel an Hausschweine verfüttert oder unachtsam in der Umwelt entsorgt werden, wo Wildschweine sie aufnehmen könnten.
Bisher kein Impfstoff vorhanden
Die für Menschen ungefährliche Infektion mit ASPV führt bei Haus- und Wildschweinen zu schwersten Erkrankungen, die meist tödlich enden. Ist der Erreger in eine Population gelangt, sind sehr drastische Maßnahmen nötig, um ihn zu bekämpfen, da bislang kein Impfstoff zur Verfügung steht und ein solcher aktuell auch in der EU nicht angewandt werden dürfte. Behandlungen mit Medikamenten können keine Heilung erzielen und sind nach aktueller Tierseuchengesetzgebung bei nachgewiesenen ASP-Erkrankungen verboten. Eine Eindämmung von Ausbrüchen kann also nur über die Tötung von betroffenen Hausschweinebeständen sowie über Einschränkungen beim Transport von Schweinen und Abfallprodukten aus infizierten und gefährdeten Betrieben erfolgen.
Handel bei Nachweis stark betroffen
In der freien Wildbahn ist die Bekämpfung besonders mühsam und langwierig und erfolgt über massive Bejagung von Wildschweinen sowie starke Einschränkung von land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten in betroffenen Regionen. Ein Eintrag in die Wildschweinepopulation bringt außerdem immer ein Übertragungsrisiko für Hausschweine in derselben Region mit sich. Jedwede Nachweise von ASP in bisher freien Regionen bzw. Ländern führen darüber hinaus i.d.R. zu akuten Importstopps internationaler Handelspartner für Schweinefleischprodukte aus dem betroffenen Land mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für produzierende Betriebe und Volkwirtschaft.
Jeder kann mithelfen die Verbreitung von ASPV zu stoppen
Die Ausbreitung von ASPV in bisher nicht betroffene Gebiete muss daher so gut es irgend geht vermieden werden. Dazu gibt es auf offizieller Seite Rechtsvorschriften zur Einschränkung des Handels mit ASP-betroffenen Regionen und Schweinehaltungen. Zusätzlich ist es aber auch wichtig, dass Privatpersonen sich mögliche Risiken bewusstmachen und sie vermeiden – z.B. beim Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus dem Urlaub oder Trophäen von Jagdreisen.
Hinweise für Reisende und FernfahrerÖffnet sich in einem neuen Fenster werden in Deutschland vom BMEL und den Landesbehörden veröffentlicht. Weitere Informationen zur ASP allgemein und ihrer bisherigen Ausbreitung in Europa und Asien finden Sie außerdem auf den Seiten des Hessischen Landeslabors.
(Stand Januar 2021)