Der folgende Artikel informiert Sie über Wissenswertes zur Tierseuche Afrikanische Schweinepest und zeigt die Situation des Ausbruchs in Südhessen mit dem Stand von Anfang September 2024 auf.
Erkrankung
Der Erreger ist das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASPV), ein behülltes, sehr widerstandsfähiges und komplexes Virus, wogegen aktuell keine in der EU zugelassenen Impfstoffe erhältlich sind. In Afrika gehören Warzenschweine oder Buschschweine zu den empfänglichen Arten. Für sie verläuft eine Infektion meist symptomlos, weshalb sie als Virusreservoir und Überträger angesehen werden. Für Haus- und Wildschweine verläuft die Infektion fast immer tödlich. Menschen oder andere Tiere können sich nicht infizieren.
Die typischen Symptome beim akuten Krankheitsverlauf sind hohes Fieber, Schwäche bis hin zum Festliegen, Atembeschwerden, Durchfall, neurologische Störungen und rötliche bis bläuliche Hautverfärbungen insbesondere an Ohren, Schwanzspitze, Gliedmaßen und Bauch.
Die Obduktionsbefunde werden dominiert von Blutungen und Flüssigkeitsansammlungen (Ödemen) in verschiedenen Organen. So werden am häufigsten punktförmige Blutungen in den Nieren (Abb. 1) und eine dunkelrote Färbung der Körperlymphknoten festgestellt. Weitere häufige Auffälligkeiten sind eine geschwollene schwarzrot gefärbte Milz, ein Ödem in Lunge und Gallenblase sowie freie Flüssigkeit in Brust- oder Bauchhöhle.
Übertragungswege
Blut von infizierten Tieren stellt ein besonders hohes Infektionsrisiko dar. Auch Fleisch und Wurstprodukte von infizierten Tieren oder deren Kadaver behalten Monate bis Jahre ihre Ansteckungsfähigkeit. Grundsätzlich können jedoch alle Körperausscheidungen infektiös sein, weshalb eine Ansteckung durch direkten oder indirekten Kontakt häufig ist. Lederzecken, die in tropischen und subtropischen Regionen vorkommen und Blut von infizierten Schweinen aufgenommen haben, können das Virus beispielsweise über Jahre weitergeben. Dieser Übertragungsweg ist allerdings in Deutschland nicht von Bedeutung. Typische Gefahrensituationen für eine Verbreitung stellen beispielsweise rohe Wurst- und Fleischprodukte von infizierten Wild- oder Hausschweinen, die in der Natur oder über Hausschweine „entsorgt“ werden, Feldfrüchte oder Stroh aus infizierten Gebieten als Schweinefutter oder direkter oder indirekter Kontakt durch unzureichende Abschirmung gehaltener Schweine von Wildschweinen dar. Die Persistenz und Infektiosität des Erregers in der Umgebung spielen bei der Übertragung eine entscheidende Rolle, was eine Tilgung der ASP in betroffenen Gebieten erschwert.
Verbreitung in der EU und Deutschland
Aus europäischer Sicht grassierte die ASP von 1995 bis 2007 zunächst nur auf Sardinien. Im Jahr 2007 folgten Ausbrüche mit afrikanischem Ursprung in Georgien, von wo sie sich auf die Nachbarländer ausbreiteten. Ein Eintrag in die EU erfolgte 2014 mit Ausbrüchen in den baltischen Staaten sowie in Polen. 2017 traf es Tschechien und Rumänien, 2018 Ungarn und Belgien. Dabei findet eine Verbreitung sowohl über Wanderbewegungen von Wildschweinen, als auch über sogenannte Punkteinträge (z.B. Tschechien oder Belgien) – Ausbrüche in zuvor freien Gebieten, die nicht mit natürlichen Wildschweinewanderungen in Verbindung stehen – statt.
Die Entwicklung ist seitdem dynamisch. Nach und nach sind auch südeuropäische Staaten hinzugekommen, unter anderem Italien, Griechenland und einige Balkanstaaten. Seit 2023 gibt es außerdem einen Ausbruch in Schweden. Einzelne Ausbrüche konnten andererseits wieder als getilgt eingestuft werden: Belgien gilt zum Beispiel seit Ende 2020 wieder offiziell als frei.
In Deutschland wurde 2020 erstmals ein infiziertes Wildschwein in der Nähe der deutsch-polnischen Grenze entdeckt. In Brandenburg und Sachsen kommt es seither regelmäßig zu Funden bei Wildschweinen, zwischenzeitlich waren auch kleine Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern von der ASP bei Wildschweinen betroffen.
Ausbrüche in Hausschweinebeständen in Deutschland erfolgten ein Jahr später gleich dreimal in Brandenburg und einmal in Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 2022 traf es je einmal Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg, in 2023 erneut Brandenburg. In Baden-Württemberg und in Niedersachsen konnte die ASP trotz einzelner Ausbrüche beim Hausschwein nicht bei Wildschweinen nachgewiesen werden. Dieses Jahr gab es zunächst einen Fall bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die ASP erreicht Hessen
Um eine Früherkennung des Eintrages der ASP in Hessen zu gewährleisten, werden bereits seit Jahren stichprobenartig Proben von gesund erlegten bzw. krank erlegten oder verendet aufgefundenen („gefallenen“) Wildschweinen sowie von kranken oder verendeten Hausschweinen untersucht.
Am 14. Juni 2024 wurde ein Wildschwein aus dem Kreis Groß-Gerau wegen auffälligen Verhaltens geschossen und im Rahmen dieses Monitorings zur Untersuchung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) verbracht. Bei der Sektion fielen hochgradige Veränderungen in den Nieren auf (Abb. 1), die den Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zuließen. Am gleichen Tag durchgeführte molekularbiologische Untersuchungen bestätigten diesen Verdacht. Die offizielle Bestätigung des LHL-Befundes durch das nationale Referenzlabor für ASP am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erfolgte einen Tag später.