Pathologie
- Sektionen von Tierkörpern und Tierkörperteilen zur Diagnostik und epidemiologischen Untersuchung anzeige- und meldepflichtiger Tierkrankheiten (Tierseuchenbekämpfung), Zoonosen (zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragbare Infektionskrankheiten) sowie deren differentialdiagnostisch relevante Erkrankungen
- Sektionen von Tierkörpern und Tierkörperteilen bei Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
- Sektionen im Zusammenhang mit gehäuft auftretenden Krankheits- und Todesfällen wildlebender Tiere
Parasitologie
- Der Nachweis von Endoparasiten erfolgt üblicherweise aus Kotproben, der Nachweis von Ektoparasiten aus Haar- bzw. Hautproben. Die Proben werden von lebenden Tieren gewonnen und eingesandt oder im Rahmen der Sektion eines Tieres entnommen. Aus Kotproben erfolgt im Normalfall nicht der Nachweis des Endoparasiten selbst, sondern der Nachweis seiner Geschlechtsprodukte (Wurmeier). Die Stärke des Befalls (Quantität) bestimmt hierbei die Notwendigkeit einer anstehenden Entwurmungstherapie. Entsprechende Antiparasitika sind über den behandelnden Tierarzt zu beziehen, weshalb der Befund mit diesem grundsätzlich besprochen werden sollte.