Drei Holzwürfel übereinander gestapelt mit aufgebrachte Piktogrammen für E-Mail, Brief und Telefon

Befundmitteilung

Bei Nachweis einer anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuche erfolgt zudem eine Benachrichtigung des zuständigen Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Alle erhobenen Befunde (pathomorphologisch, parasitologisch, bakteriologisch und virologisch/serologisch) werden in einem schriftlichen Befund zusammengefasst und mit einem abschließenden Kommentar dem Auftraggeber sowie auf Wunsch dem behandelnden Tierarzt schriftlich mitgeteilt (per E-Mail, Fax oder Post).

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