Ein Lastwagen steht in der Anlieferungshalle des Landeslabors

Beihilfen zum Transport von Sektionstieren zum Hessischen Landeslabor

Treten auf einem Betrieb in der Herde Todesfälle ohne erkennbaren Grund auf oder liegt ein Bestandsproblem vor, ist eine gute Diagnostik das A und O. Je nach Fragestellung kann eine Sektion die dafür nötigen Befunde liefern. Leichter gesagt als getan, denn es ist nicht immer einfach einen Tierkörper entsprechend der Vorgaben zeitnah in eine Untersuchungseinrichtung zu bringen.

Der Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte SecAnim Südwest GmbH hilft glücklicherweise nicht nur bei der Entsorgung von verendeten Tieren, sondern übernimmt bereits seit Anfang 2019 auch den hygienischen Transport von Sektionstieren zum Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) in Gießen. Der Sektionstiertransport ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Voraussetzungen Anlieferung

Ziel ist in jedem Fall eine möglichst frühe Erkennung von Tierseuchen, weshalb der Transport zum Hessischen Landeslabor erfolgt, um dort auch auf Tierseuchen untersuchen zu können. Außerdem steht der Transport nur für verendete oder getötete Tiere ab einem Gewicht von 20 kg zur Verfügung und umfasst ausschließlich die bei der HTSK beitragspflichtigen Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Gehegewild.

Sollten andere Tierarten oder Tiere unterhalb dieser Gewichtsgrenze wie zum Beispiel Ferkel, Geflügel, Aborte oder Nachgeburten untersucht werden, können diese durch den Tierhalter selbst direkt ins Landeslabor verbracht oder bis zu einem Gewicht von maximal 20 kg an den weiteren Standorten des LHL in Kassel (DruseltalstraßeÖffnet sich in einem neuen Fenster) oder Wiesbaden (GlarusstraßeÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgegeben werden. Der Transport nach Gießen erfolgt dann kostenfrei über Nacht zum nächsten Werktag durch unseren Kurierdienst.

Ein Blick in die Sektionshalle mit den unterschiedlichen Untersuchungstischen.

Für eine aussagekräftige Untersuchung darf sich der Tierkörper nicht in deutlicher Verwesung bzw. Aufgasung befinden. Eine gute Lagerung ist deshalb unabdingbar, da eine Sektion sonst möglicherweise abgelehnt wird. Dazu zählt es, den Kadaver vor Fraßschäden und Sonneneinstrahlung zu schützen sowie ihn möglichst kühl zu lagern. Frisch tote Tiere sollten bis zum Transport nicht mit Plastikfolie abgedeckt bzw. verpackt werden, damit sie rasch auskühlen können.

Da die entstehenden Kosten zu je einem Drittel unter der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK), dem Land Hessen und der Kommune aufgeteilt werden, ist dieser Transport für den Landwirt sogar kostenfrei.

Angelika Cechini Tierärztin des Hessischen Landeslabors

Erforderliche Dokumente

Wichtig sind außerdem die Begleitpapiere: Ein ausgefüllter Untersuchungsauftrag des LHL, der neben den vollständigen allgemeinen Daten des Betriebes (Adresse inkl. E-Mail und Kontaktdaten des Landwirts) auch möglichst hilfreiche Informationen zu Alter, Vorbericht, Vorbehandlung etc. zum Tier enthalten sollte, ist Pflicht. Im Falle von Rindern ist zusätzlich der Rinderpass beizufügen. Die Beihilfen der HTSK und des Landes gehen sogar darüber hinaus: für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege kann eine finanzielle Unterstützung der Sektion oder weitere Diagnostik bei Inanspruchnahme der Tiergesundheitsdienste beantragt werden. In beiden Fällen werden 80 Prozent der Untersuchungskosten durch die HTSK und das Land Hessen gefördert. Um dies zu nutzen, sollte auch dieser Antrag am besten gleich mitgeliefert und dem Transporteur übergeben werden.

Der Transport zum LHL erfolgt unter hygienischen Bedingungen. Dafür hält die Firma SecAnim Südwest GmbH Fahrzeuge und Personal bereit. Eine frühzeitige Anmeldung eines Sektionstieres ist für einen verzögerungsfreien Ablauf entscheidend. Melden Sie bitte deshalb so früh wie möglich Ihr Sektionstier für den Transport telefonisch unter 06256-8520 oder per Fax unter 06256-1688 an. Eine Anmeldung über die App ist nicht möglich, da die Tiere gesondert transportiert werden müssen. Anschließend bereiten Sie die Papiere vor. Die Abholung erfolgt montags bis donnerstags zwischen 7 und 12 Uhr im Idealfall noch am selben Tag, spätestens jedoch am folgenden Werktag. Freitags und vor Feiertagen werden die Tiere bis spätestens 10 Uhr abgeholt.

Eine Beauftragung kann durch den Landwirt selbst oder seinen Hoftierarzt erfolgen. Auch bei amtlicher Anordnung durch die zuständigen Veterinärämter werden betroffene Tiere durch die SecAnim Südwest GmbH transportiert, im Tierseuchenverdachtsfall auch an Wochenenden und Feiertagen.

In Kürze

Bestellung des Transports: Kontaktaufnahme mit SecAnim Südwest GmbH:

Telefon:      +49 (0)6256 8520 (Mo - Fr von 7-  16:30 Uhr)

Fax:            +49 (0)6256 1688

Telefonische Anmeldung des Tieres beim LHL:

Telefon:       +49 (0)641 4800 555 (Mo - Do von 7:30 – 16:00 Uhr, Fr von 7:30 – 15:00 Uhr)

Sämtliche Dokumente (verschmutzungssicher) vorbereiten:

  • Rind: Sektionsantrag Rind + Untersuchungsauftrag LHL + Rinderpass
  • Schwein/ Schaf/ Ziege: Sektionsantrag sonstige Nutztiere + Untersuchungsauftrag LHL
  • Pferd/ Gehegewild: Untersuchungsauftrag des LHL

Tierkörper bis zur Abholung möglichst kühl und geschützt aufbewahren