Besonderes Augenmerk wird dabei auf Waren tierischer Herkunft gelegt, deren Einfuhr streng reglementiert ist. Häufig handelt es sich bei den Paketen um private Mischsendungen mit Kleidung, kleinen Geschenken und für das Herkunftsland typische Lebensmittel.
Trockenfleisch aus den USA
Regelmäßig wird aus den USA Beef Jerky (Trockenfleisch) verschickt, das in der europäischen Union in privaten Päckchen nicht einfuhrfähig ist. Durch das Einfuhrverbot soll verhindert werden, dass Tierseuchen ihren Weg nach Europa finden. Die Versender der Päckchen wissen dies anscheinend und suchen nach kreativen Wegen, um die Kontrollierenden des Hessischen Landeslabors und des Zolls zu täuschen. So wird beispielsweise immer wieder Beef Jerky in Paketen in Cornflakes-Packungen versteckt um das Fleisch an den Kontrollen vorbei doch zu seinem Empfänger zu bekommen.
Achtung Explosionsgefahr
In vielen asiatischen Paketen findet sich Kimchi – selbst hergestellter Gärkohl -, der durch den langen Transport zum Teil explosive Tendenzen hat und oftmals nicht auslaufsicher verpackt ist, was schon zu durchnässter Kleidung bei den Kontrollierenden und durchweichten Begleitdokumenten geführt hat. Damit bestückte Pakete erkennt man in der Regel sowohl am dominanten Geruch als auch an ihrer sichtbaren Durchfeuchtung.
Andere Länder, andere Geschmäcker
Auch für uns eher ungewohnte Lebensmittel, wie zum Beispiel getrocknete Frösche aus Japan, können in solchen Paketen gefunden werden. Für Froschschenkel gibt es eine Freigrenze von 2 kg für die private Einfuhr; da Frösche tierseuchenrechtlich nicht relevant sind, wird diese Freigrenze auch für ganze Frösche angewendet.