Es werden die natürlicherweise in Wein vorhandenen Inhaltsstoffe analysiert, aber auch unerwünschte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Schimmelpilzgiften und Schwermetallen werden überprüft.
Die Anwesenheit der im Wein möglicherweise vorhandenen Allergene wie Sulfite, Eialbumin und Milchcasein wird überprüft. Diese Stoffe müssen für den Verbraucher deutlich deklariert sein. Durch zum Teil aufwändige Analysenverfahren wird geprüft, ob beim Weinausbau unzulässige önologische Verfahren angewandt werden wie beispielsweise der Zusatz von Glycerin, das einem Wein einen vollmundigen Geschmack verleiht.
Auch kann geprüft werden, ob die deklarierte Rebsorte auf der Flasche (zum Beispiel Merlot) dem Inhalt entspricht: dies geschieht über die natürliche Verteilung der Anthocyane (natürliche Farbstoffkomplexe) in für bestimmte Rebsorten charakteristischem Muster und mittels dem Gehalt an Shikimisäure (organische Säure). Ferner kann mittels der Stabilisotopenanalytik der unerlaubte Zucker- bzw. Wasserzusatz sowie die Herkunftsangabe überprüft werden.
Des Weiteren erfolgt im LHL die Untersuchung von Weinen aus Drittländern (Zolleinfuhr).
In der Weihnachtszeit werden Glühweine und Punsche von Weihnachtsmärkten kontrolliert, und auf die Einhaltung entsprechender Rechtsvorschriften überprüft