Die körpereigene Abwehr geschieht über die Bildung von Antikörpern. Es dauert drei bis fünf Tage nach dem Auftreten von Krankheitssymptomen, bis die ersten Antikörper nachweisbar sind. Nach überstandener Erkrankung bleiben bei Wiederkäuern die Antikörper mehrere Jahre lang nachweisbar. Bei Schweinen sind die Antikörper unter Umständen nur einige Monate lang zu finden. Aufgrund der antigenetischen Diversität der MKS-Viren bieten Antikörper gegen einen Serotyp keinen Schutz gegen eine Infektion mit einem anderen Serotyp. Selbst innerhalb eines Serotyps besteht nach Infektion mit einem Stamm nicht zwangsläufig Schutz gegen einen anderen Stamm.
Laboranalyse und Diagnostik
In Hessen ist für die Diagnostik, im Falle eines Verdachtes auf MKS oder bei einem Ausbruch, das Hessische Landeslabor (LHL) zuständig. Die offizielle Feststellung eines Ausbruches geschieht durch das nationale Referenzlabor für MKS am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Verdachtsproben werden nach Untersuchung am LHL an das FLI weitergeleitet. Im Falle eines Ausbruches findet dort auch die Bestimmung von Serotyp und Stamm statt. Bei einem Ausbruch in Hessen wären insbesondere die Fachgebiete II.1 (Pathologie) und II.3 (Virologie und Serologie) mit der Untersuchung von Tierkadavern, Blutproben und Aphtenmaterial in die Bekämpfung involviert. Der Tiergesundheitsdienst würde unterstützend für das zuständige Veterinäramt Betriebsbesuche und Probenahmen durchführen. Dies war bereits im Zusammenhang mit dem diesjährigen Ausbruch in Brandenburg der Fall, da Kontaktbetriebe untersucht werden mussten und vermehrt Verdachtsproben untersucht wurden, beziehungsweise derzeit immer noch werden.
Wirtschaftliche Bedeutung
Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law, AHL) wird MKS in Kategorie A + D + E gelistet, womit unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen sowie Maßnahmen, die die Ausbreitung in der Europäischen Union verhindern. Diese Seuche muss innerhalb der EU überwacht werden. Aufgrund dessen wurden bei dem jüngsten Ausbruch in Brandenburg der Ausbruchsbestand gesperrt, empfängliche Tiere getötet und eine Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb sowie eine Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den Betrieb errichtet. Das Verbringen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden, deren Körperteilen oder Gülle aus diesen Zonen wurde grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen aber auch in ganz Brandenburg untersagt.
In einem 1 Kilometer-Radius um den Ausbruch wurden sämtliche empfänglichen Tiere getötet. Innerhalb der 3 Kilometer-Schutzzone wurden alle empfänglichen Tiere mehrfach klinisch untersucht und beprobt. In der 10 Kilometer-Überwachungszone wurden alle Haltungen von empfänglichen Tieren dreimal klinisch, virologisch und serologisch untersucht. Weiterhin wurden in sämtlichen anderen Bundesländern Betriebe, die Kontakt zum Ausbruchsbetrieb oder zu einem Betrieb in Berlin und Brandenburg hatten (über Tiertransporte, Futtermittel-, Heu-, Strohtransporte etc.) aufgesucht und beprobt. In der Schutz- und der Überwachungszone tot aufgefundene Wildtiere (Wildschweine, Schalenwild) wurden ebenfalls auf das Virus untersucht. Glücklicherweise konnten allerdings keine weiteren infizierten Bestände mit Nutztieren oder MKS-positive Wildtiere gefunden werden.
Viele Länder außerhalb der EU haben den Import von Produkten wie lebende Tiere, Milchprodukte, Samen, frisches Fleisch, Fleischprodukte, Stroh, Futtermittel, Felle, Häute, Blut, Blutbestandteile und vieles mehr gestoppt. Die Exportverbote betrafen das gesamte Bundesgebiet, zum Teil auch die gesamte EU.
Der in Brandenburg ermittelte Virusstamm des Serotyps O war am nächsten mit Stämmen verwandt, welche gegenwärtig im Nahen Osten zirkulieren. Der genaue Eintragsweg konnte nicht festgestellt werden. Eine Einschleppung über kontaminierte Lebensmittel wird als das wahrscheinlichste Szenario angenommen.
Bis auf die direkt auf dem Ausbruchsbetrieb gehaltenen Wasserbüffel konnte bei keinem weiteren Tier, in keiner der mehreren Tausend Proben oder bei den untersuchten Wildtieren das MKS-Virus nachgewiesen werden. Die Seuche hat sich in Deutschland, im Gegensatz zu der kurzen Zeit später in Ungarn und der Slowakei aufgetretenen MKS-Ausbrüchen, nicht weiter ausgebreitet. Damit erhielt Deutschland den Status „MKS-frei ohne Impfung“ am 14.04.2025 von der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder zuerkannt.
Stand Mai 2025