Katze in Transportbox

Heimtiere im Reiseverkehr

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Links zu Regelungen und Bestimmungen rund um das Thema Einfuhr von und Reisen mit Heimtieren.

Heimtiere (Hund, Katze, Frettchen), die in Begleitung ihrer Besitzer in der Flugzeugkabine reisen, werden am Frankfurter Flughafen durch den Zoll bei der Einreise in die EU kontrolliert. Die TGSH unterstützt den Zoll bei der Erfüllung dieser Aufgabe in Form von Schulungen und Übernahme von nicht einfuhrfähigen Tieren. Von den Mitarbeitern der TGSH werden jährlich rund 2.000 E-Mail-Anfragen zu den Themen „Hund“„ Katze“, „Dog“, „Cat“ und „Pet“ beantwortet. Durch die intensive Aufklärungsarbeit müssen daher nur wenige Tiere ins Herkunftsland zurückgeschickt werden.

Was müssen Reisende mit Heimtieren beachten?

In der Verordnung (EU) 576/2013 und der Durchführungsverordnung (EU) 577/2013 werden die Anforderungen für das Reisen von Heimtieren in Begleitung festgelegt.

Bitte melden Sie die Ankunft mit Ihrem Heimtier in Frankfurt etwa 10 Tage vorab bis mindestens einen Werktag vor Ankunft bei der TGSH unter info-tgsh@lhl.hessen.de an.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Ihr Name
  • das Herkunftsland
  • die Flugnummer, wenn vorhanden die AWB-Nummer und
  • die Ankunftszeit

Bitte gehen Sie bei der Ankunft beim Zoll durch den ROTEN Gang.

Reiseverkehrskontrolle

Eine junge Frau hält mit einer Hand eine Tier-Transportbox und zeigt mit der anderen Hand auf die Box

FAQ Tiere im Flugverkehr

Warum wird kontrolliert? Welche Vorbereitungen sind zu treffen?

1. Vermeidung der Einschleppung von Tollwut

Große Teile des Gebiets der Europäischen Union, darunter auch Deutschland, gelten als frei von silvatischer und urbaner Tollwut. Als silvatische Tollwut wird die Verbreitung der Krankheit durch Wildtiere, wie vor allem Füchse, bezeichnet; die urbane Tollwut beschreibt die Krankheitsübertragung von Haustieren auf den Menschen. Hunde sind die Hauptüberträger auf Menschen. Das Virus wird durch den Speichel der infizierten Tiere übertragen.

Regelmäßige Schutzimpfungen der Haustiere, verpflichtend für Grenzüberschreitungen und die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen viele Haustiere zusammenkommen (z.B. Ausstellungen), sind wesentlich zum Schutz des Menschen. Das für Säugetiere gefährliche Virus verursacht jährlich weltweit rund 55.000 menschliche Todesopfer. Nach Krankheitsausbruch ist die Tollwut unheilbar und verläuft innerhalb von fünf Tagen tödlich. Nur präventive Impfungen bieten Schutz vor dem Ausbruch. Bisher wurden keine tollwütigen Heimtiere über den Frankfurter Flughafen eingeführt.

2. Schutz vor Fuchsbandwurm

Im Europäischen Wirtschaftsraum sind  Irland, Malta, Finnland und Norwegen frei vom Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis. Hunde sind mögliche Überträger dieses für Menschen gefährlichen Parasiten. Daher ist für Hunde, die in diese Länder einreisen wollen, eine Wurmbehandlung vorgeschrieben. Weiterhin ist die Einfuhr von Hunden und Katzen aus Malaysia und Australien wegen der Krankheiten Nipah und Hendra reglementiert.

3. Tierschutz

Neben den tiergesundheitlichen Einfuhrbestimmungen sind im Luftverkehr von der Grenzkontrollstelle auch tierschutzrechtliche Anforderungen zu überwachen. Tierschutzgerechte Transportboxen müssen so dimensioniert sein, dass das Tier darin aufrecht stehen und natürlich liegen kann. Sie müssen ausreichend belüftete und mit einem Wassernapf und einer saugfähigen Unterlage ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen sie so beschaffen sein, dass sie dem Tier keinen Schaden zufügen und ein Entweichen verhindern.

Kontakt

Fragen zur Einfuhr von Heimtieren im Reiseverkehr beantwortet die TGSH gerne. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an info-tgsh@lhl.hessen.de.