Heimtierfuttermittel aus China

Waren tierischer Herkunft

Es werden auch Waren tierischen Ursprungs in die EU eingeführt, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Beispiele hierfür sind Futtermittel, Serum, Sperma und Bruteier.

Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. In der Vergangenheit haben Krisen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, der Verbreitung transmissibler spongiformer Enzephalopathien, wie etwa der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) und dem Vorhandensein von Dioxinen in Futtermitteln gezeigt, welche Folgen die unsachgemäße Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte für die Gesundheit von Mensch und Tier, für die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette und für das Vertrauen der Verbraucher hat.

Aus diesen Gründen hat die EU Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. Daher werden an der TGSH auch Waren tierischen Ursprungs kontrolliert, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu gehören Futtermittel, Blut und Blutprodukte wie Antikörper oder Seren, Sperma und Embryonen, zumeist von landwirtschaftlichen Nutztieren, Imkereierzeugnisse, Bruteier, Zwischenerzeugnisse etc.

Beispiel: Futtermittel

Futtermittel tierischer Herkunft oder mit Bestandteilen tierischer Herkunft werden vor der Einfuhr an der TGSH kontrolliert. Zieltierarten für die Futtermittel sind Zierfische, Vögel, Klein- und Heimtiere, Hund und Katze oder auch Versuchstiere, für die Spezialfutter eingeführt wird. Das Futter kommt zum Teil in endverbraucherfertigen Verpackungen, aber auch in größeren Gebinden oder zu Analysezwecken.

Das am häufigsten über Frankfurt eingeführte Futtermittel ist Kauspielzeug für Hunde. Dieses kommt in allen erdenklichen Formen und Farben an, die die Tierhalter zum Kauf anregen sollen. Dabei wird von den Herstellern auch auf besondere Anlässe (siehe Abbildung 1) eingegangen.

Kauspielzeug
Abbildung 1: Kauspielzeug

Beispiel: Blut und Produkte aus Blut

Durch die TGSH werden zahlreiche Sendungen von Blut und Produkten aus Blut abgefertigt (siehe Abbildung 2). Blut von Tieren, insbesondere Vollblut und Blutserum, birgt das große Risiko, dass mit ihm Tierseuchenerreger in die EU eingeschleppt werden. Darum werden diese Erzeugnisse ebenfalls vor der Einfuhr kontrolliert.

Sie finden z. B. Verwendung für Zellkulturen, zur Herstellung von diagnostischen Produkten und Therapeutika oder kommen als Forschungsmaterial zum Einsatz.

Serum
Abbildung 2: Serum

Beispiel: "Blut" von Meeresschnecken

Aus der Körperflüssigkeit der Meeresschnecke Megathura crenulata - Hämolymphe genannt - wird ein bedeutender Wirkstoff für die Herstellung eines Medikamentes gegen Krebs gewonnen. Zu diesem Zweck hat sich ein Betrieb in den USA darauf spezialisiert, diese Schnecken (siehe Abbildung 3) dem Meer zu entnehmen, nach einer kurzen Quarantäne durch Punktion eine geringe Menge Hämolymphe zu gewinnen und die Tiere danach wieder in die Freiheit zu entlassen. Sie erleiden dadurch keinerlei Schaden oder Leiden. Nach der Einfuhr wird das Rohmaterial direkt an einen Betrieb in Deutschland geliefert, der die weitere Bearbeitung der Hämolymphe bis hin zum fertigen Medikament übernimmt.

Meeresschnecke Megathura crenulata
Abbildung 3: Meeresschnecke

Beispiel: Zwischenerzeugnisse - Intermediate products

Ein ganzes Jahrzehnt gibt es sie nun schon für den biomedizinischen Sektor – die sog. Zwischenerzeugnisse, auch Intermediates genannt. Zwischenerzeugnisse sind definiert als weitestgehend endbearbeitete tierische Nebenprodukte, an denen lediglich noch unwesentliche, das eigentliche Produkt nicht mehr verändernde Schritte vorgenommen werden, um sie letztlich als „endverbraucherabgabefertiges Produkt“ auf den Markt bringen zu dürfen.