Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte können Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier bergen. In der Vergangenheit haben Krisen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche, der Verbreitung transmissibler spongiformer Enzephalopathien, wie etwa der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) und dem Vorhandensein von Dioxinen in Futtermitteln gezeigt, welche Folgen die unsachgemäße Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte für die Gesundheit von Mensch und Tier, für die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette und für das Vertrauen der Verbraucher hat.
Aus diesen Gründen hat die EU Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. Daher werden an der TGSH auch Waren tierischen Ursprungs kontrolliert, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu gehören Futtermittel, Blut und Blutprodukte wie Antikörper oder Seren, Sperma und Embryonen, zumeist von landwirtschaftlichen Nutztieren, Imkereierzeugnisse, Bruteier, Zwischenerzeugnisse etc.
Beispiel: Futtermittel
Futtermittel tierischer Herkunft oder mit Bestandteilen tierischer Herkunft werden vor der Einfuhr an der TGSH kontrolliert. Zieltierarten für die Futtermittel sind Zierfische, Vögel, Klein- und Heimtiere, Hund und Katze oder auch Versuchstiere, für die Spezialfutter eingeführt wird. Das Futter kommt zum Teil in endverbraucherfertigen Verpackungen, aber auch in größeren Gebinden oder zu Analysezwecken.
Das am häufigsten über Frankfurt eingeführte Futtermittel ist Kauspielzeug für Hunde. Dieses kommt in allen erdenklichen Formen und Farben an, die die Tierhalter zum Kauf anregen sollen. Dabei wird von den Herstellern auch auf besondere Anlässe (siehe Abbildung 1) eingegangen.