Ziegenserum

Zwischenerzeugnisse - Intermediate products

Für den biomedizinischen Sektor gibt es die sog. Zwischenerzeugnisse, auch Intermediates genannt. Zwischenerzeugnisse sind definiert als weitestgehend endbearbeitete tierische Nebenprodukte, an denen lediglich noch unwesentliche, das eigentliche Produkt nicht mehr verändernde Schritte vorgenommen werden, um sie letztlich als „endverbraucherabgabefertiges Produkt" auf den Markt bringen zu dürfen.

Einzigartig und hoch im Kurs - „INTERMEDIATE PRODUCTS“

Einfuhren in die EU einmal „ganz anders“…

Entstanden auf Initiative einer Handvoll Pharmaunternehmer im Jahre 2006 hat diese Warenkategorie inzwischen "Karriere gemacht". Seinerzeit beklagte die Wirtschaft die strengen Bedingungen der EU für die Einfuhr von nahezu fertig konfektionierten Reagenzien aus Materialien tierischen Ursprungs, wie Bluterzeugnissen von Ziegen, Heparinen aus Schweinedarm, Hormonen aus Drüsen von Kälbern usw. aus Drittländern.

Kennzeichnung

Die Ware selbst muss eine spezielle Kennzeichnung tragen, welche sie eindeutig als sog. Zwischenerzeugnis ausweist. Diese „fast fertigen“ Erzeugnisse werden von Pharmaunternehmen regelmäßig aus Drittländern importiert, um sie letztlich an ihren eigenen Standorten innerhalb der EU zu abgabefertigen Test- bzw. Diagnostika-Kits abzufüllen, zusammenzustellen und/oder nur noch zu etikettieren.

"Mustererklärung" ist Pflicht

Was die Einfuhr von Intermediates so einzigartig macht, ist die Tatsache, dass nur für diese Warenkategorie keine Garantien in Form einer Gesundheitsbescheinigung aus dem Herkunftsdrittland benötigt werden.Stattdessen liegt bei diesen Sendungen die Verantwortung für die Einhaltung der EU-Regularien ganz auf Seiten des registrierten bzw. zugelassenen Betriebes innerhalb der EU. Hierzu hat dieser Betrieb eigens für jede Sendung eine sogenannte „Mustererklärung“ auszufüllen und diese zur Durchführung der Einfuhrkontrolle der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle im Original vorzulegen.

Zugelassene Verwendungszwecke

Seit dem Jahre 2006 kommen auf Antrag der Wirtschaftsbeteiligten stetig neue Produkte hinzu, welche als Intermediates anerkannt werden. So wurden beispielsweise weitere Verwendungszwecke (Herstellung veterinärmedizinischer Arzneimittel oder Kosmetika), aber auch weitere Rohmaterialien für die Herstellung von Intermediates zugelassen.

  • Lanolin (Schafswollfett) findet unter anderem als Salbengrundlage zur Herstellung von Kosmetikartikeln Verwendung.
  • Chirurgisches „Catgut“-Nahtmaterial für die Veterinär-bzw. Humanmedizin wird gewonnen aus speziellem Gewebe aus Rinderdärmen. Als unsteriles Material wird es in großen Strängen in die EU eingeführt. Im Empfängerbetrieb wird das Nahtmaterial dann auf endverbraucherübliche Spulen verbracht und anschließend sterilisiert.
  • Ebenfalls aus Darmgewebe gewonnen – allerdings von Schweinen - wird ein Rohstoff für die Pharmaindustrie - Heparin Sodium. Bei Heparinen handelt es sich um Glykosaminglykane, welche für ihre gerinnungshemmenden Eigenschaften bekannt sind und zu einer Vielzahl von pharmazeutischen Produkten verarbeitet werden.
  • Ein Großteil der an der Grenzkontrollstelle Frankfurt vorgestellten Zwischenprodukte ist zur Herstellung von In-vitro-Diagnostika vorgesehen. Ein Beispiel hierfür ist Ziegenantiserum aus den USA, das in großen Gebinden eingeführt wird und vor der weiteren Verwendung noch in kleinere Einheiten umgefüllt werden muss.

Wie anhand der genannten Beispiele zu erkennen ist, handelt es sich bei den Zwischenprodukten um eine sehr vielfältige Warengruppe mit sehr variablen Verwendungsmöglichkeiten. Da jedoch für alle Produkte, die hierunter fallen, erleichterte Einfuhrbedingungen gelten, ist zu erwarten, dass diese besondere Form des Importes von Zwischenprodukten zukünftig auf immer mehr Bereiche ausgeweitet werden wird.