Kernaufgabe des Hessischen Landeslabors (LHL) ist die laborwissenschaftliche Untersuchung, fachliche Bewertung und rechtliche Beurteilung der eingesandten Proben. Des Weiteren unterstützen die Sachverständigen des LHL die Überwachungsbehörden bei Team- und bei den Betriebskontrollen vor Ort. Die Überwachung umfasst die gesamte Lebensmittelkette vom Hof bis zum Teller und damit vom landwirtschaftlichen Ursprung bis zur Abgabe an die Konsumenten.
Das Pilotprojekt
Im Januar 2025 startete ein Pilotprojekt, bei dem die amtliche Planprobenentnahme von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen durch den LHL erfolgt. Durch das Pilotprojekt soll geprüft werden, ob die Abkopplung der Probenentnahme von den aufwändigen und zeitintensiven Betriebskontrollen zu einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung führt. Der Hessische Rechnungshof hatte anlässlich einer Prüfung der Veterinärverwaltung angemerkt, dass Planprobenentnahmen und Betriebskontrollen als gleichwertig anzusehen sind. Eine mögliche künftige Verlagerung der Zuständigkeit für das Verfahren der Probenentnahme auf den LHL soll den Probendurchlauf optimieren. Eigens dafür wurden zwei Probennehmer eingestellt, die in den hessischen Landkreisen Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg und Offenbach Land die erforderlichen Planproben risikoorientiert entnehmen.
Im Rahmen der Entnahme der Planproben und deren Untersuchung wird unter anderem die Zusammensetzung, Kennzeichnung und der Gehalt an Schadstoffen oder pathogenen Mikroorganismen überprüft. Die Auswahl der Proben erfolgt auf der Grundlage der Einwohnerzahl eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sowie der dort in den Geschäften oder der Gastronomie vorhandenen Produktkategorien. Die jährliche Zahl amtlicher Proben beträgt je 1000 Einwohner bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf Proben und bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika grundsätzlich insgesamt 0,5 Proben pro 1000 Einwohner. Die Entnahme der Proben erfolgt vorrangig beim Hersteller oder Importeur. Sie werden in der Regel ohne Vorankündigung entnommen. Darüber hinaus erfolgt die Planprobenentnahme ebenso im Einzelhandel und in der Gastronomie.
Die mit der Probenentnahme befassten Fachgebiete im LHL erstellen einen Planprobenplan, der als Grundlage für die risikoorientierte Planprobenentnahme dient. Die beiden Probennehmer des Pilotprojekts stehen in direktem Kontakt mit den Proben anfordernden Stellen des LHL. Dadurch ist eine zeitnahe Abstimmung und Klärung von Fragen bezogen auf die im Einzelfall zu entnehmenden Proben möglich. Bei der Auswahl der Betriebe im Rahmen der Vorbereitung stimmen sie sich eng mit den Überwachungsbehörden ab, recherchieren aber auch selbständig die aktuelle Betriebsstruktur der jeweiligen Landkreise, um gezielt bei Unternehmen Planproben entnehmen zu können. Zum Aufgabenspektrum der Probennehmer gehören ebenso die Nachbereitung der Planprobenentnahmen wie etwa die digitale Dokumentation der entnommenen Proben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entwickelt sich das Pilotprojekt sehr positiv. Die drei beteiligten Landkreise stellen schon jetzt eine spürbare Entlastung fest. Es zeigt sich, dass die Bündelung von Probenentnahme und Probenuntersuchung beim LHL vor allem auch wegen der kurzen internen Kommunikationswege sehr günstig ist.
Die Dauer des Pilotprojekts beträgt 18 Monate. Danach wird die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die vollständige und dauerhafte Planprobenentnahme durch den LHL vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat evaluiert.