Ein Lebensmittelkontrolleur befindet sich in einem Lagwerbereich eines Wurstherstellers und weist mit einer Hand auf eine Reihe von Würstchen, die auf einem Gestell aufgehängt sind.

Pilotprojekt Planprobennahme durch den LHL erfolgreich gestartet

Die amtliche Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ist elementarer Bestandteil des vorsorgenden Verbraucherschutzes in Hessen.

Stets im Fokus ist dabei die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Unternehmen zu überprüfen und Verstöße zu ahnden. So können Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren aber auch vor Irreführung und Täuschung geschützt werden.

In Hessen wird die amtliche Lebensmittelüberwachung von den jeweiligen Veterinärämtern der 26 Landkreise und kreisfreien Städte wahrgenommen. Zu den Aufgaben der beteiligten Behörden zählen insbesondere die Entnahme von risikoorientierten Planproben und unangekündigte Betriebskontrollen vor Ort. Die Entnahmen sind ein strategisches Vorgehen, bei dem die Proben prioritär von Betrieben und Produkten entnommen werden, bei denen ein höheres Risiko für die Verbrauchergesundheit besteht. Dabei werden für die Betriebe und die Produkte Risikokategorien festgelegt.

Was sind Planproben?

Planproben erfassen die gesamte Angebotsbreite, werden aber auch risikoorientiert ausgewählt. Sie stellen repräsentative Stichproben dar, die von den Behörden nach einem festgelegten Jahres- oder Mehrjahresplan entnommen werden. Der Plan legt fest, welche Lebensmittel, wie oft auf welche Parameter untersucht werden.

Daneben gibt es außerplanmäßige Proben wie Verdachtsproben, Beschwerdeproben oder Verfolgsproben. Verdachtsproben werden entnommen, wenn zum Beispiel bei einer Betriebskontrolle ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen erhoben wird oder eine europäische Schnellwarnmeldung aus anderen Ländern für ein Produkt vorliegt. Verfolgsproben werden mit dem Ziel entnommen, zum Beispiel Untersuchungsbefunde zu erhärten. Beschwerdeproben sind Proben, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Überwachungsbehörden abgegeben werden, wenn sich bei einem Produkt Mängel zeigen. 

Kernaufgabe des Hessischen Landeslabors (LHL) ist die laborwissenschaftliche Untersuchung, fachliche Bewertung und rechtliche Beurteilung der eingesandten Proben. Des Weiteren unterstützen die Sachverständigen des LHL die Überwachungsbehörden bei Team- und bei den Betriebskontrollen vor Ort. Die Überwachung umfasst die gesamte Lebensmittelkette vom Hof bis zum Teller und damit vom landwirtschaftlichen Ursprung bis zur Abgabe an die Konsumenten.

Das Pilotprojekt

Im Januar 2025 startete ein Pilotprojekt, bei dem die amtliche Planprobenentnahme von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen durch den LHL erfolgt. Durch das Pilotprojekt soll geprüft werden, ob die Abkopplung der Probenentnahme von den aufwändigen und zeitintensiven Betriebskontrollen zu einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung führt. Der Hessische Rechnungshof hatte anlässlich einer Prüfung der Veterinärverwaltung angemerkt, dass Planprobenentnahmen und Betriebskontrollen als gleichwertig anzusehen sind. Eine mögliche künftige Verlagerung der Zuständigkeit für das Verfahren der Probenentnahme auf den LHL soll den Probendurchlauf optimieren. Eigens dafür wurden zwei Probennehmer eingestellt, die in den hessischen Landkreisen Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg und Offenbach Land die erforderlichen Planproben risikoorientiert entnehmen.

Im Rahmen der Entnahme der Planproben und deren Untersuchung wird unter anderem die Zusammensetzung, Kennzeichnung und der Gehalt an Schadstoffen oder pathogenen Mikroorganismen überprüft. Die Auswahl der Proben erfolgt auf der Grundlage der Einwohnerzahl eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sowie der dort in den Geschäften oder der Gastronomie vorhandenen Produktkategorien. Die jährliche Zahl amtlicher Proben beträgt je 1000 Einwohner bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf Proben und bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika grundsätzlich insgesamt 0,5 Proben pro 1000 Einwohner. Die Entnahme der Proben erfolgt vorrangig beim Hersteller oder Importeur. Sie werden in der Regel ohne Vorankündigung entnommen. Darüber hinaus erfolgt die Planprobenentnahme ebenso im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Die mit der Probenentnahme befassten Fachgebiete im LHL erstellen einen Planprobenplan, der als Grundlage für die risikoorientierte Planprobenentnahme dient. Die beiden Probennehmer des Pilotprojekts stehen in direktem Kontakt mit den Proben anfordernden Stellen des LHL. Dadurch ist eine zeitnahe Abstimmung und Klärung von Fragen bezogen auf die im Einzelfall zu entnehmenden Proben möglich. Bei der Auswahl der Betriebe im Rahmen der Vorbereitung stimmen sie sich eng mit den Überwachungsbehörden ab, recherchieren aber auch selbständig die aktuelle Betriebsstruktur der jeweiligen Landkreise, um gezielt bei Unternehmen Planproben entnehmen zu können. Zum Aufgabenspektrum der Probennehmer gehören ebenso die Nachbereitung der Planprobenentnahmen wie etwa die digitale Dokumentation der entnommenen Proben.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entwickelt sich das Pilotprojekt sehr positiv. Die drei beteiligten Landkreise stellen schon jetzt eine spürbare Entlastung fest. Es zeigt sich, dass die Bündelung von Probenentnahme und Probenuntersuchung beim LHL vor allem auch wegen der kurzen internen Kommunikationswege sehr günstig ist.

Die Dauer des Pilotprojekts beträgt 18 Monate. Danach wird die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die vollständige und dauerhafte Planprobenentnahme durch den LHL vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat evaluiert.