Diese Flüssigkeiten, sogenannte (E-)Liquids, müssen den tabakrechtlichen Vorgaben entsprechen. Seit dem 20. Mai 2016 ist das neue Tabakrecht, das aus dem deutschen Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung besteht, in Kraft. Danach wurde die EU-Tabakerzeugnisrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ziel der europäischen Tabakproduktrichtlinie ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Zu diesem Zweck wurden wesentliche Änderungen im Vergleich zum vorherigen Tabakrecht vorgenommen. E-Zigaretten simulieren das Rauchen mit technischen Mitteln, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Die Geräte bestehen aus einer Stromquelle (Akkumulator), einer Verdampfungskammer und einer Kartusche mit einer Flüssigkeit (Liquid), die durch das Saugen am Mundstück in der beheizten Verdampfungskammer vernebelt und inhaliert wird.
Ergebnisse
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 48 nikotinhaltige Proben untersucht, welche durch die Überwachungsbehörden aus dem Handel erhoben wurden. Diese Proben wurden auf die Einhaltung tabakrechtlicher Vorgaben mit Fokus auf den Nikotingehalt und die Kennzeichnung überprüft.