Zitronen und Orangen zum Teil aufgeschnitten

Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel im Jahr 2023

Das Hessische Landeslabor hat im Jahr 2023 insgesamt 67 Zitrusfrüchte, darunter 2 Proben aus biologischem Anbau, auf Pflanzenschutzmittel (PSM) untersucht. Eingesetzt wurde eine im LHL etablierte sogenannte Multimethode, die den Nachweis von 400 Einzel-Wirkstoffen ermöglicht.

Es gab bei den untersuchten Proben keine Beanstandungen wegen Überschreitungen der EU-weit festgelegten Höchstgehalte. Bei 5 Proben (=7%) ergab sich ein Anlass zur Beanstandung hinsichtlich der Kenntlichmachung von Oberflächenbehandlungsmittel nach der Ernte.

Untersucht wurden 23 Orangen, 22 Mandarinen/Clementinen, 22 Zitronen. Angegebene Erzeugerländer waren hauptsächlich Spanien (85%), aber auch Italien (7%), Türkei (1,5%) und Marokko (1,5%). 4 Proben (6%) enthielten keine Angaben zum Ursprungsland. In 59 Proben (=88%) wurden Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. Davon konnten in 51 Proben (76%) Mehrfachrückstände nachgewiesen werden. Diese enthielten zwischen zwei und acht verschiedene Rückstände. Die beiden untersuchten Proben aus dem ökologischen Anbau waren ohne Rückstände bis auf einen Nachweis im Spurenbereich, welcher vermutlich auf eine Kontamination zurückzuführen ist. Insgesamt wurden in den untersuchten Zitrusfrüchten 22 verschiedene Wirkstoffe bestimmt.

 

Darstellung der Anzahl an Proben der gefundenen Pflanzenschutzmittel. Weitere Informationen erhalten Sie unter AbteilungIV@lhl.hessen.de

Die meisten Befunde in den Proben wiesen die derzeit gängigen Oberflächenbehandlungsmittel von Zitrusfrüchten Imazalil und Pyrimethanil auf. Diese werden als Fungizide zur Oberflächenbehandlung von konventionell erzeugten Zitrusfrüchten nach der Ernte eingesetzt, damit die Früchte möglichst frisch und einwandfrei bis zum Verbraucher ankommen, bzw. eine frühe Schimmelbildung verhindert wird.

Kennzeichnungspflicht

Behandelte oder gewachste Zitrusfrüchte müssen für den Verbraucher beim Verkauf am Verkaufstand oder auf der Verpackung entsprechend sichtbar gekennzeichnet werden. Die Kenntlichmachung ist in einer speziellen Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte geregelt (VO (EG) Nr.543/2011 Anhang I Teil B Teil 2) und betrifft die Zitrusfrüchte Orangen, Zitronen, Mandarinen, einschließlich Satsumas, Clementinen und Tangerinen. Eine korrekte Kenntlichmachung für die Nacherntebehandlung könnte z.B. „konserviert mit Imazalil, Pyrimethanil“ lauten.

Bei Fünf der untersuchten Proben (=7%) fehlte die betreffende Kenntlichmachung der Oberflächenbehandlungsmittel und wurden deshalb entsprechend beanstandet.

Im Handel werden auch unbehandelte Zitrusfrüchte angeboten. Eine typische Auslobung wie „Schale zum Verzehr geeignet“ oder „Schale nach der Ernte unbehandelt" am Verkaufstand bzw. auf der Verpackung der Zitrusfrüchte deutet darauf hin. Die Angabe "Schale nach der Ernte unbehandelt" deutet aber lediglich auf den Verzicht auf eine Nacherntebehandlung hin. Werden Zitrusfrüchte hingegen als "unbehandelt" beworben, dürfen diese weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Das wurde in einer Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) mitgeteilt.  

Bio-Ware mit Vorteil

Alternativ kann der Verbraucher auf Zitrusfrüchte aus ökologischem Anbau zurückgreifen. Diese dürfen weder mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln noch mit Oberflächenbehandlungsmitteln behandelt werden und sind daher in der Regel nahezu rückstandsfrei.

Ernährungsphysiologisch betrachtet gelten Zitrusfrüchte allgemein als Vitamin-C Quelle. Doch es gibt viele andere Obst- und Gemüsesorten, die ebenfalls einen hohen Gehalt an Vitamin C (50mg/100g) aufweisen wie z.B. rote Paprika (140mg/100g), Brokkoli (115mg/100g), schwarze Johannesbeeren (189mg/100g) und Petersilie (166mg/100g). Dafür sind Zitrusfrüchte aber auch reich an Antioxidantien, sowie anderen bioaktiven Komponenten und sind eine hervorragende Quelle für Mineralien, die zur Aufrechterhaltung des Wasser- und Elektrolythaushalts erforderlich sind.