Die meisten Befunde in den Proben wiesen die derzeit gängigen Oberflächenbehandlungsmittel von Zitrusfrüchten Imazalil und Pyrimethanil auf. Diese werden als Fungizide zur Oberflächenbehandlung von konventionell erzeugten Zitrusfrüchten nach der Ernte eingesetzt, damit die Früchte möglichst frisch und einwandfrei bis zum Verbraucher ankommen, bzw. eine frühe Schimmelbildung verhindert wird.
Kennzeichnungspflicht
Behandelte oder gewachste Zitrusfrüchte müssen für den Verbraucher beim Verkauf am Verkaufstand oder auf der Verpackung entsprechend sichtbar gekennzeichnet werden. Die Kenntlichmachung ist in einer speziellen Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte geregelt (VO (EG) Nr.543/2011 Anhang I Teil B Teil 2) und betrifft die Zitrusfrüchte Orangen, Zitronen, Mandarinen, einschließlich Satsumas, Clementinen und Tangerinen. Eine korrekte Kenntlichmachung für die Nacherntebehandlung könnte z.B. „konserviert mit Imazalil, Pyrimethanil“ lauten.
Bei Fünf der untersuchten Proben (=7%) fehlte die betreffende Kenntlichmachung der Oberflächenbehandlungsmittel und wurden deshalb entsprechend beanstandet.
Im Handel werden auch unbehandelte Zitrusfrüchte angeboten. Eine typische Auslobung wie „Schale zum Verzehr geeignet“ oder „Schale nach der Ernte unbehandelt" am Verkaufstand bzw. auf der Verpackung der Zitrusfrüchte deutet darauf hin. Die Angabe "Schale nach der Ernte unbehandelt" deutet aber lediglich auf den Verzicht auf eine Nacherntebehandlung hin. Werden Zitrusfrüchte hingegen als "unbehandelt" beworben, dürfen diese weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein. Das wurde in einer Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) mitgeteilt.
Bio-Ware mit Vorteil
Alternativ kann der Verbraucher auf Zitrusfrüchte aus ökologischem Anbau zurückgreifen. Diese dürfen weder mit synthetischen Pflanzenschutzmitteln noch mit Oberflächenbehandlungsmitteln behandelt werden und sind daher in der Regel nahezu rückstandsfrei.
Ernährungsphysiologisch betrachtet gelten Zitrusfrüchte allgemein als Vitamin-C Quelle. Doch es gibt viele andere Obst- und Gemüsesorten, die ebenfalls einen hohen Gehalt an Vitamin C (50mg/100g) aufweisen wie z.B. rote Paprika (140mg/100g), Brokkoli (115mg/100g), schwarze Johannesbeeren (189mg/100g) und Petersilie (166mg/100g). Dafür sind Zitrusfrüchte aber auch reich an Antioxidantien, sowie anderen bioaktiven Komponenten und sind eine hervorragende Quelle für Mineralien, die zur Aufrechterhaltung des Wasser- und Elektrolythaushalts erforderlich sind.