Im Rahmen des NRKP werden verschiedene Untersuchungen an Lebensmitteln tierischen Ursprungs durchgeführt. Im Speziellen sollen dabei zwei Ziele verfolgt werden:
- Aufdecken illegaler Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe
- Kontrolle des vorschriftsmäßigen Einsatzes von zugelassenen Tierarzneimitteln
Im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden stichprobenartig Proben durch amtliche Tierärzte gezogen, die im LHL (Fachgebiet Tierische Lebensmittel) mittels eines Hemmstofftests untersucht werden.
Vorgehen in der Analyse
Auf drei verschiedenen Nährböden, die mit einem Testkeim beimpft sind, wird jeweils ein Stück Niere und Muskulatur aufgelegt und inkubiert. Unter diesen idealen Bedingungen für das Wachstum vermehren sich die Mikroorganismen und bilden einen Bakterienrasen. Potentielle Rückstände von Antibiotika in den Proben hemmen das Wachstum der Mikroorganismen, sodass um die Probe eine Zone ohne Wachstum (Hemmzone) sichtbar wird. Dies ist ein Hinweis für die Anwesenheit von antibiotisch wirksamen Substanzen.
Da bei diesem Test nur eine Ja/Nein-Entscheidung möglich ist, werden Proben, die im Hemmstofftest auffällig sind, zur weiteren Analyse in das Fachgebiet Pflanzenschutzmittel und pharmakologisch wirksame Stoffe am Standort Kassel zur Rückstandsanalytik gebracht. Mittels nach EU-Vorgaben validierten flüssigkeitschromatographischen Trennmethoden und massenspektrometrischer Bestimmung ist es möglich, die Identität und die Menge der eingesetzten Antibiotika Stoffes zu bestimmen.
Bei dieser Bestätigungsanalyse wird die Probe auf etwa 70 antibiotische Stoffe hin geprüft. Bei Bedarf kann das Untersuchungsspektrum auch auf weitere Stoffgruppen wie z.B. Aminoglykoside oder Nitrofurane ausgeweitet werden. Gemäß den Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) wird ein positiver Befund mit zwei unabhängigen Analysen bestätigt. Sobald die Ergebnisse vorliegen wird geprüft, ob der nachgewiesene pharmakologisch wirksame Stoff in Deutschland für die jeweilige Tierart zugelassen ist und ob Höchstmengen eingehalten worden sind. Regelmäßig wird auch eine toxikologische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob neben den rechtlichen Fragen, auch eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher vorliegen könnte. Die Ergebnisse werden dann an die jeweils zuständige Veterinärbehörde weitergeleitet, die dann die weiteren Schritte (z.B. Betriebskontrolle, Nachproben usw.) organisiert. Kann eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, wird eine Meldung über das europäische Schnellwarnsystem Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) initiiert. So werden alle Überwachungsbehörden der EU über den Fund informiert.
Probenaufkommen und Ergebnisse
Im Jahr 2022 wurden 3.382 und im Jahr 2023 4.805 Proben in Hessen mit dem Hemmstofftest untersucht. Davon wurden 12 auffällige Proben in der instrumentellen Spurenanalytik ermittelt. Dabei wurden in acht Proben antibiotisch wirkende Stoffe wie Oxytetracyclin, Florfenicol, Sulfadiazin, oder Cyprofloxacin nachgewiesen (dreimal Schaf, dreimal Schwein, zweimal Pferd). Dies führte zu insgesamt sechs Beanstandungen von Schlachtproben, weil die Höchstmengen der antibiotischen Stoffe für die jeweilige Tierart überschritten waren. Von einer konkreten Gesundheitsgefahr für den Konsumenten konnte in keinem der Fälle ausgegangen werden.
Diese gestufte Vorgehensweise ermöglicht einen ökonomischen Einsatz der Untersuchungsressourcen. Da der Hemmstofftest in der Lage ist, relativ einfach eine hohe Anzahl von Proben zu testen und so nur die auffälligen Proben in der aufwändigen Spurenanalyse tiefergehend untersucht werden müssen.