Hierzu zählen Untersuchungen, die für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), für die Überwachung des chemischen Gütezustandes der oberirdischen Gewässer des Grundwassers und des Bodens erforderlich sind.
Routinemäßig untersucht werden Proben aus dem Umweltbereich Wasser (Grundwasser, Rohwasser, Oberflächenwasser, Sickerwasser) sowie Sedimente, Boden und Biota unter Beachtung der gesetzlichen vorgegebenen Vorschriften (Normen).
- Anionen und Kationen
- Gebundener Stickstoff (TNb)
- Gebundener und freier Kohlenstoff
- Elemente
- Excess-N2
- Organische Kontaminanten z.B.
- Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
- Antibiotika
- Röntgenkontrastmittel
- Pflanzenschutzmittel ihre Metabolite
- polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- polychlorierte Biphenyle (PCB)
Marktüberwachung Chemikaliensicherheit
Die Beschränkung bestimmter Stoffe ist in den chemikalienrechtlichen Vorgaben verschiedener Verordnungen festgelegt, um unter anderem die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Zu diesen Verordnungen zählen die Verordnung (EG) Nr.1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) (insbesondere Anhang XVII), die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistenteste organische Schadstoffe (POP-Verordnung), die Verordnung (EU) Nr.528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung) und die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV).
Zur Unterstützung des Vollzugs des Chemikalienrechts wurde der neue Laborbereich „Marktüberwachung Chemikaliensicherheit beim LHL eingebunden. Der Bereich befindet sich derzeit im Aufbau, hat aber schon die erste Prüfmethode erfolgreich implementiert. Im Auftrag der Vollzugsbehörde werden hier analytische Laboruntersuchungen durchgeführt, sodass die rechtlichen Vorgaben überwacht werden können.
Nährstoff-Analytik - Bedeutung für die Umwelt und den Menschen
Bei den Parametern Ammonium, Chlorid, Gesamtphosphor, Nitrat, Nitrit, Orthophosphat und Sulfat handelt es sich um ionische Verbindungen.
Stickstoff- und Phosphorverbindungen sind die wachstumsbegrenzenden Nährstoffe für Wasserpflanzen.Ein Überangebot dieser Stoffe kann zu einer Eutrophierung führen. Sie gelangen über das Abwasser und die Auswaschung von Düngern in Gewässer. Nitrit und Ammoniak, welches sich in alkalischen Abwässern aus Ammonium bildet, gelten als fischtoxisch.
Sulfat und Chlorid haben ähnliche anthropogen bedingte Eintragspfade, Chlorid gelangt außerdem im Winter durch Streusalz in die Gewässer. Am Beispiel der Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus der Kaliproduktion der Kali und Salz AG in die Werra wird deutlich, dass zu hohe Salzkonzentrationen zu einer Veränderung von Flora, Fauna und des gesamten ökologischen Zustandes führen können. Laut Trinkwasserverordnung können hohe Sulfat- und Chlorid-Gehalte im Trinkwasser korrosiv wirken.
Diese Parameter werden mit modernen, automatisierten Ionenchromatographen und Fließanalytiksystemen untersucht