Die Begutachter des Fachgebietes sind zugelassen für Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren nach den Fachmodulen Wasser, Boden und Abfall. Sie sind mit ihren jeweiligen Prüfgebieten im Gutachterpool der Akkreditiergesellschaft DAkkS aufgeführt.
Die Betreiber von Abwasseranlagen untersuchen im Rahmen der Erlaubnis ihr eigenes Abwasser (Eigenkontrolle). Nach Paragraph 10(1) der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) sind hierfür staatlich anerkannte EKVO-Laboratorien zu beauftragen.
EKVO-Laboratorien nehmen damit Aufgaben wahr, die bislang von staatlichen Stellen durchgeführt wurden (hoheitliche Aufgaben). Diese Laboratorien werden auch für die staatliche Einleiterkontrolle herangezogen.
Für die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages benötigt das Land Hessen qualitativ hochwertige Analysenergebnisse. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der analytischen Kompetenz durch das zuzulassende Laboratorium. Die Kompetenzüberprüfung erfolgt in Form einer staatlichen Zulassung (Notifizierung). Die Prüfung der Kompetenz (Management, technische Kompetenz) erfolgt durch Mitarbeiter des Fachgebiets IV.2 auf Grundlage des Paragraphen 10(2) EKVO. Dieses staatliche Zulassungsverfahren wird bereits seit 1982 bundesweit durchgeführt. Es ist das älteste seiner Art in Deutschland.
Klärschlamm und Bioabfall sind vor einer landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Verwertung zu untersuchen, um einen Schadstoffeintrag zu vermeiden. Ebenso sind vor einer stofflichen oder energetischen Verwertung Altöl und Altholz auf anorganische und organische Schadstoffe zu untersuchen. Das Fachmodul Abfall (siehe untenstehenden Link) definiert für die genannten Abfälle die Voraussetzungen an die Kompetenz abfallanalytisch tätiger Laboratorien. Von Seiten der Behörde (siehe beispielsweise Paragraph 3 Absatz 11 AbfKlärV) sind für die Durchführung der vorgenannten Verordnungen staatlich anerkannte Laboratorien zu beauftragen. Voraussetzung für die Notifizierung ist der Nachweis der abfallanalytischen Kompetenz durch das Laboratorium, das Untersuchungen nach der AbfKlärV, der BioAbfV , der AltölV und der AltholzV durchführt. Die Prüfung der Kompetenz des Laboratoriums (Management, technische Kompetenz) erfolgt seit 2004 durch Mitarbeiter des Fachgebiets auf Grundlage des Fachmoduls Abfall.