Insbesondere der hohe Gehalt an Phosphor, dessen mineralisches Vorkommen endlich ist, kann recycelt werden. Allerdings besteht die Gefahr der Belastung mit anorganischen und organischen Schadstoffen. Grenzwerte in Böden sowie in Klärschlämmen müssen deshalb gemäß AbfKlärV sorgfältig überwacht werden.
Für die Analytik der in der Verordnung aufgeführten Parameter stehen im Landeslabor moderne Analysenmethoden zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie bezüglich der vorgeschriebenen Untersuchungsparameter oder sonstigen Fragen zur Analytik.
Probenmenge mindestens 5 Liter. Behältnis bitte nur zu ¾ befüllen.