Die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln wie  Milch, Käse und Fleisch und daraus hergestellte Produkte in die EU ist verboten.

Reiseverkehrskontrolle

Koffern von Reisenden werden untersucht, um über Mitbringsel keine Tierseuche in die Europäische Union einzuschleppen.

Unsere Aufgabe ist der Schutz der Verbraucher in Europa. Die Gefahr des Einschleppens von Tierseuchen ist nicht nur über Frachtgüter groß.

Trotz eines Einfuhrverbots für bestimmte Lebensmittel aus vielen Ländern sind manche Koffer voll davon:

  • Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • Eier, Milch sowie Milcherzeugnisse
  • andere tierische Produkte aus fernen Ländern

können die Gesundheit von Menschen und Tieren in Europa gefährden.

Kontrolle eines Gepäckstückes
Kontrolle eines Gepäckstückes

Kontrolle von Postpaketen

Auch über Postpakete werden viele Waren eingeführt. Deshalb werden Sendungen aus tierseuchenrelevanten Ländern untersucht, die vorab von den Zollbehörden aussortiert wurden. Paketsendungen mit Lebensmitteln, die den Bestimmungen der Europäischen Union nicht entsprechen, werden mit Kontrollpapieren versehen ins Drittland zurückgeschickt.

Wichtiger Hinweis

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage zunächst per E-Mail: poststelle-tgsh@lhl.hessen.de

Tel.: +49 69 668152 500

Fax: +49 69 668152 522