Pferdetransport

Einfuhrkontrolle von lebenden Tieren

Um beim Transport von lebenden Tieren in die Europäische Union keine Tierseuchen einzuschleppen, sind Bedingungen bei der Einfuhr und Durchfuhr einzuhalten.

Im Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union und der deutschen Gesetzgebung sind die Einfuhranforderungen an lebende Tiere festgelegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass durch Tiere keine Tierseuchen in die Europäische Union eingeschleppt werden. Dies gilt auch für Durchfuhrsendungen. Die Einfuhrbedingungen unterscheiden sich je nach Tierart. Das Herkunftsland muss zugelassen sein und ein Veterinärdokument muss die Einhaltung von Hygienebedingungen und den Gesundheitszustand bescheinigen.

Einfuhruntersuchungen

Die Einfuhruntersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Dokumentenkontrolle
  • Nämlichkeitskontrolle und
  • physische Untersuchung von Tieren

Für Sendungen, die die Einfuhrbedingungen erfüllen, wird ein „Gemeinsames Gesundheitsdokument“ (GGED)" erstellt, mit dem die Übereinstimmung mit den Einfuhrvorschriften bescheinigt wird. Bei Nichterfüllung ist die Sendung von der Einfuhr oder Durchfuhr zurückzuweisen.

Die Einfuhruntersuchung ist gebührenpflichtig.

Tierseuchenbekämpfung

Bei der Einfuhruntersuchung von lebenden Tieren aus Drittländern müssen etwa 80 Tierseuchen berücksichtigt werden. Die Einschleppung von Tierseuchen auf landwirtschaftliche Nutztiere kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen (z.B. Maul- und Klauenseuche, Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest). Auch Menschen können durch Zoonosen betroffen werden (z.B. Tollwut, Geflügelpest). Zoonosen sind Krankheiten, die für Menschen und Tiere ansteckend sind. Sie können durch Direkt-Kontakt mit dem Tier, aber auch durch Lebensmittel und Waren tierischer Herkunft, sowie über die Luft oder Insekten übertragen werden.

Tierschutz

  • Die Tierschutzstandards für Tiere beim Transport sind in der Verordnung (EG) 1/2005 festgelegt.
  • Die Verordnung (EG) 1/2005 setzt die Anforderungen für die einzelnen Sendungen fest, aber auch für Firmen, die gewerblich Tiere transportieren, und das Betreuungspersonal.
  • Im Lufttransport müssen die IATA Live Animals Regulations (LAR) erfüllt werden.
  • Speditionen und Fluggesellschaften melden ihre Sendungen mittels TRACES NT bei der TGSH an.