Damit die Verbraucher auch bei Lebensmitteln aus Drittländern darauf vertrauen können, dass sie den lebensmittelrechtlichen Vorschriften ebenso entsprechen wie die Lebensmittel aus EU-Mitgliedstaaten und zur Vorbeugung gegen die Einschleppung von Tierseuchenerregern, hat die EU detaillierte Vorschriften zu den Voraussetzungen für die Einfuhrfähigkeit dieser Produkte erlassen.
Dazu gehört, dass die Einfuhr nur über zugelassene Grenzkontrollstellen erfolgen darf. Jede Sendung unterliegt der Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle.
Die Lebensmittel dürfen nur aus für den Export in die EU zugelassenen Drittländern und in der Regel nur aus zugelassenen Betrieben stammen. Jede Sendung muss von einem Gesundheitszeugnis begleitet sein, das von der zuständigen Drittlandbehörde unterschrieben und gesiegelt wurde. Somit garantieren bereits die Behörden der Herkunftsländer, dass die eingeführten Lebensmittel gemäß EU-Standard erzeugt wurden. Damit ist ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit gewährleistet.