Kosmetika: Definition
Nach der Definition der EU Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 sind kosmetische Mittel "Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen."
Kosmetische Mittel können unter anderem Cremes, Schminkgrundlagen (Flüssigkeiten, Pasten, Puder), Parfums, Bade- und Duschzusätze, Desodorantien und schweißhemmende Mittel, Haarfärbungsmittel, Nagelpflegemittel und -kosmetika, Sonnenschutzmittel sein.
Aufgaben
Aufgabe des Kosmetiksachgebietes ist es, die durch Stichprobennahmen im Markt (Drogeriemärkte, Kaufhäuser, Supermärkte, Reformhäuser, Bioläden, Märkte, Messen) und direkt bei Herstellern und Importeuren amtlich erhobenen kosmetischen Mittel zu überprüfen. Hierzu werden die Produkte auf höchstmengenbeschränkte und verbotene Inhaltsstoffe untersucht, die Kennzeichnung überprüft und die Produkte auf Grund der festgestellten Ergebnisse gemäß den rechtlichen Bestimmungen beurteilt.
Kennzeichnung muss korrekt sein
Auch für Kosmetika gelten Kennzeichnungsvorschriften. Es werden teilweise Inhaltsstoffe gar nicht oder nicht korrekt angegeben, das Produkt enthält keine oder unzureichende Anwendungs- und Warnhinweise, oder die Angabe der Anwendungsdauer nach dem Öffnen fehlt. Das Produkt darf insgesamt nicht so gestaltet sein, dass es mit Lebensmitteln verwechselt wird, da beim Verzehr gesundheitliche Beeinträchtigungen resultieren können.
Hygiene und Inhaltsstoffe
Auch die hygienische Beschaffenheit von Kosmetika wird überprüft. Der Gehalt an Farbstoffen und Konservierungsmitteln wird ebenso getestet wie die Belastung mit Schwermetallen oder der Gehalt an ausgelobten pflegenden Inhaltsstoffen wie Vitamin E.
Betriebskontrollen
Außerdem werden Betriebskontrollen bei Herstellern und Importeuren zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis und von Produktunterlagen (insbesondere Sicherheitsbewertungen), die auf Grund gesetzlicher Regelungen vor Ort vorliegen müssen, durchgeführt.