Tierarzneimittel werden eingesetzt, um Krankheiten von Tieren zu lindern, zu heilen, zu verhüten oder zu erkennen. Werden Nutztiere mit Tierarzneimitteln behandelt, so können deren Rückstände in die Nahrungskette und somit in die Lebensmittel gelangen. Das Ziel der Spurenanalytik zur Untersuchung auf Tierarzneimittel ist es, Rückstände in Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Aquakulturerzeugnissen, Milch, Eiern, Honig zu bestimmen. Zur Überwachung von lebensmittelerzeugenden Betrieben werden auch Proben von lebenden Tieren, wie Haare, Blut oder Urin auf Tierarzneimittel und verbotene hormonwirksame Stoffe untersucht. Futtermittel und Tränkwasser werden ebenfalls auf Tierarzneimittel und verbotene Stoffe untersucht, um eine Anwendung festzustellen oder auszuschließen.
Vor der Zulassung eines Tierarzneimittels werden die pharmakologisch wirksamen Stoffe, die eingesetzt werden sollen, einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. Dadurch kann die Lebensmittelsicherheit der Wirkstoffe abgeschätzt und ein Wert für Rückstandshöchstmengen festgelegt werden. Die Grundlage dieses Verfahrens ist in Verordnung (EG) Nr. 470/2009 festgelegt.
Nach der Anwendung von Arzneimitteln dürfen die derart festgelegten Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln vom Tier nicht überschritten werden. Die Anwendung von verbotenen oder nicht geprüften Stoffen in lebensmittelliefernden Tieren ist nicht erlaubt