Bodenproben

Entnahme von Bodenproben

Eine sachgerechte Entnahme der Bodenprobe ist die Voraussetzung für ein präzises Untersuchungsergebnis. Deshalb sollten die folgenden Hinweise berücksichtigt werden.

Zeitpunkt der Probenahme

Die Probenahme ist grundsätzlich während des ganzen Jahres möglich, außer bei extremer Bodennässe. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist es von Vorteil, die Beprobung immer bei einem ähnlichen Bodenzustand und zur selben Jahreszeit durchzuführen. 

Auf Ackerland ist der sinnvollste Zeitraum zur Probenahme unmittelbar nach der Ernte, vor der Düngung und bei abgetrocknetem bis frischem Boden. Auf Grünland können sowohl im Winter und Frühjahr, als auch nach allen Schnitten bis zum Herbst Proben gezogen werden.

Probenahme

Zur Entnahme von Bodenproben hat sich die Nutzung eines Bodenbohrstocks bewährt.

Bei Ackerland wird der Bohrstock bis auf die Bearbeitungstiefe eingedrückt, gedreht und herausgezogen. Bei Grünland wird der Bohrstock nur bis 10 cm Tiefe eingedrückt. Randflächen und Fahrgassen sollten von der Probenahme ausgeschlossen werden.

Je Bodenprobe werden 15 gleichmäßig auf die Fläche verteilte Einstiche entnommen. Dazu gibt es folgende Feldbegehungsmuster:

Feldbegehungsmuster

Mischprobe herstellen

Das durch die Einstiche des Bohrstocks gewonnene Bodenmaterial wird in einem Gefäß gut durchmischt. Davon werden 300-500g Bodenmaterial zur Untersuchung in Bodenkästen abgefüllt.

Flächengröße und Probenzahl

Die entnommene Probe muss für eine bewirtschaftete Fläche repräsentativ sein. Bei einheitlichen Schlägen reicht eine Durchschnittsprobe aus 15 Einzelproben je 1 - 2 ha aus. Auf Flächen, die verschiedene Bodenarten aufweisen, sollten entsprechend mehrere Durchschnittsproben getrennt voneinander gezogen und untersucht werden.

Verpackung und Kennzeichnung

Bodenkästchen aus nachhaltigem Material sowie Untersuchungsaufträge (Download Website LHL) stellt das Landeslabor bereit.

Bitte den Untersuchungsauftrag vollständig ausfüllen, damit die Gültigkeit der Analysen zur Düngeverordnung (DüV) gewährleistet ist.

Probenversand

Die Bodenproben zusammen mit dem Untersuchungsauftrag senden an:

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Am Versuchsfeld 13 
34128 Kassel

Proben können postalisch oder über den Probenfahrdienst des Landeslabors transportiert werden. Hessenweite Probenabholorte finden Sie auf der Website des Landeslabors und des LLH.

 

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