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Die Aujeszkysche Krankheit: Wichtige Informationen für Jäger

Die auch als Pseudowut bezeichnete Aujeszkysche Krankheit (AK), ist eine Viruserkrankung des Schweins, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Die Erkrankung unterliegt nach dem Tierseuchenrecht der Anzeigepflicht.

Obwohl Deutschland seit 2003 als frei von AK bei Hausschweinen gilt, haben Untersuchungen ergeben, dass AK bei Wildschweinen in vielen Bundesländern nach wie vor vorkommt. Regional unterschiedlich konnten bei bis zu 30 Prozent der untersuchten Tiere Antikörper nachgewiesen werden. Aufgrund des meist latenten Krankheitsverlaufs beim Schwarzwild wirken die Tiere trotz der Infektion klinisch gesund.

In Hessen werden die Schwarzwildbestände im Rahmen des Schweinepest-Monitorings landesweit mittels serologischer Untersuchungen auch auf AK überwacht. Im Main-Kinzig-Kreis und im Odenwaldkreis werden immer wieder serologisch AK positive Wildschweine nachgewiesen. Ebenso in geringerer Anzahl in den angrenzenden Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Wetteraukreis, Vogelsbergkreis und Fulda.

Die Aujeszkysche Krankheit befällt nicht nur Schweine, sondern auch Wiederkäuer sowie Hunde und Katzen können betroffen sein. Für den Menschen ist die AK allerdings ungefährlich. Sowohl beim Hund als auch bei der Katze verläuft die Infektion immer tödlich. Eine prophylaktische Impfung gibt es nicht. Die Ansteckung erfolgt durch den direkten Kontakt oder indirekt über Ausscheidungen infizierter Wildschweine. In der Vergangenheit waren überwiegend Blut- / Schleimkontakte oder die Aufnahme infektiösen Fleisches über die Nahrung Infektionsursache.

Die Inkubationszeit beträgt zwei bis neun Tage.

Was sollten Jäger unbedingt beachten?

  • Den unmittelbaren Kontakt vom Jagdhund mit Wildschweinen auf das Notwendige beschränken,
    • auf keinen Fall rohen Aufbruch von Schwarzwild an Hunde verfüttern!
    • Hunde generell vom Streckenplatz bzw. beim Aufbrechen fernhalten!
    • Beuteln der erlegten Stücke vermeiden!
  • Bei Verdacht auf eine AK-Infektion, wie z.B. Wesensveränderung, plötzlich auftretender starker Juckreiz, Futterverweigerung, Erbrechen und/oder Lähmungserscheinungen, unbedingt Tierarzt aufsuchen und das zuständige Veterinäramt umgehend informieren.

In Deutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren bei nur wenigen Hunden eine AK-Infektion nachgewiesen. Dennoch sollte das Risiko einer Infektion eines an Schwarzwildjagenden beteiligten Hundes nicht unterschätzt werden.

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, unbedingt beachten?

  • Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb wie
    • Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung!
    • auf gar keinen Fall mit Jagdbekleidung den Stall betreten!
    • niemals Wildschweine auf dem Betrieb aufbrechen!
    • besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Zerwirken / Entsorgen der nicht verwertbaren Restesind unbedingt einzuhalten!
    • Nach Möglichkeit Schwarzwild anderer Jäger nicht in die eigene Wildkammer aufnehmen!
  • Bereits bei Verdacht einer AK-Infektion unverzüglich Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. dem zuständigen Veterinäramt aufnehmen!

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