Wann ist der Zeitpunkt erreicht, dass eine sogenannte Tierfortnahme gerechtfertigt ist? Was muss alles beachtet werden, wenn sich ein solcher Eingriff in die Privatsphäre oder Unternehmerfreiheit abzeichnet?
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um größere Tierbestände in einem landwirtschaftlichen Betrieb handelt oder eine Katzenhaltung im Privathaushalt auffällig wird. So sind eine Vielzahl von Rechtsnormen oder Vorschriften zu beachten, die für eine Fortnahme erfüllt sein müssen, denn ein solcher Zugriff ist eine schwerwiegende Intervention durch die Behörden. Auch werden die Fachleute leider immer wieder mit wenig kooperativen bis zu aggressiven Tierhaltern konfrontiert.
Die Task-Force Tierschutz stellt mit ihrem neuen Fortbildungsangebot den Beschäftigten in den Veterinärämtern eine Möglichkeit zur Verfügung von Fachleuten beraten zu werden.
Stephan Ludwig ist als Abteilungsleiter und Experte im Veterinär- und Lebensmittelwesen prädestiniert die aktuellsten Rechtsvorschriften praxisnah vorzustellen. Neben seinen Referententätigkeiten bis auf EU Ebene publiziert er regelmäßig und führt Rechtsstreitigkeiten im Bereich Tierschutz. „Fortbildungen wie diese stärken die Handlungssicherheit der Veterinärbehörden und fördern die Zusammenarbeit von Fachwissen, Vollzug und spezialisierten Einheiten wie der Task-Force“, hebt Ludwig hervor. Nach seiner Einschätzung profitieren auch Tierhalterinnen und Tierhalter von Veranstaltungen dieser Art und zugehöriger Öffentlichkeitsarbeit: Durch aktuelle Informationen können sie tierschutzgerechte Haltungsbedingungen gewährleisten und so behördliches Einschreiten und Sanktionen vermeiden.
Immer wieder auffällig werden Tiertransporte, weil dort gerade im internationalen Warenverkehr Unsicherheiten in den Behörden auftauchen, welche Fortnahmen aus den Transportfahrzeugen sich mit geltendem Recht vereinbaren lassen. Für Dr. Babara Felde, Richterin am Gießener Verwaltungsgericht und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht zeigt, sich am Thema Tiertransporte und Tierschutz, dass Veterinärämter vor der komplexen und durchaus schweren Aufgabe stehen, ihre Entscheidungen nicht nur auf veterinärmedizinischer Basis, sondern auch rechtlich gerichtsfest zu gestalten. „Fortbildungsveranstaltungen wie die der Task-Force Tierschutz tragen ganz wesentlich dazu bei, dass Behörden sich austauschen können und Hilfestellung bekommen, so dass gerichtliche Erfolge leichter erzielt werden können“, ist sich Dr. Felde sicher.
Für Frau Dr. Rohbeck, stellvertretende Leiterin der Task-Force Tierschutz, war die Fortbildungsmaßnahme ein voller Erfolg und gelungener Start in weitere Angebote, die sich nicht nur an die Veterinärämter richten, sondern auch an Strafverfolgungsbehörden. So sind beispielsweise zur nächsten Veranstaltung mit dem Thema „Kontrollen von Tiertransporten“ Veterinärbehörden und Einsatzkräfte der Polizei zur Teilnahme eingeladen.
Hintergrund:
Die Task-Force Tierschutz steht den hessischen Veterinärämtern und den Strafverfolgungsbehörden aus Polizei und Staatsanwaltschaft in fachlicher Beratung zur Seite und unterstützt konkret vor Ort bei Kontroll- und Rettungseinsätzen. Dabei kann es sich sowohl um Nutz- oder Heimtierhaltung handeln als auch die Haltung von Exoten wie beispielsweise Schlangen, Spinnen oder tropische Wildvögel. Aber auch Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an die Task-Force Tierschutz wenden. Mit dem Schritt fachliche Lehrveranstaltungen anzubieten wird ein weiterer Baustein im aktiven Tierschutz etabliert.
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