Bier ist ein gegorenes, kohlensäurehaltiges Getränk, das vorwiegend aus Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe hergestellt wird. Außer Gerstenmalz werden auch andere Malzarten, wie zum Beispiel Weizenmalz, bei der Herstellung verwendet.
Zu den im LHL untersuchten Biererzeugnissen zählen die klassischen Biere und Biermischgetränke sowie deren alkoholfreie und alkoholreduzierte Varianten.
Das Untersuchungsspektrum umfasst unter anderem die Überprüfung bestimmter Qualitätsmerkmale wie Stammwürze, Alkoholgehalt, Bittereinheiten und Farbe. Ferner wird bei Bierproben aus Schankanlagen deren mikrobiologischer Status überprüft.
Im Unterschied zu Bier muss der in Spirituosen enthaltene Alkohol durch Gärung und nachfolgende Destillation aus landwirtschaftlichen Rohstoffen hergestellt sein. Hierzu zählen Ethylalkohol, Destillate und Brände landwirtschaftlichen Ursprungs. Daneben gibt es auch Spirituosenarten, wie zum Beispiel Liköre, die durch Zusatz von Aromastoffen, Zucker oder sonstigen süßenden Erzeugnissen und/oder sonstigen Lebensmitteln zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen werden.
Die Untersuchung von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken umfasst die Prüfung bestimmter Qualitätsmerkmale, wie zum Beispiel Alkoholgehalt, flüchtige Bestandteile, Zuckergehalt sowie weitere spezifische Inhaltsstoffe (zum Beispiel allergene Stoffe), die in einschlägigen Rechtsverordnungen geregelt sind.
Ferner werden Steinobstbrände auf den unerwünschten Stoff “Ethylcarbamat“ geprüft.