Einblicke in unser umfangreiches Untersuchungsspektrum
Natürliches Mineralwasser ist laut Mineral- und Tafelwasserverordnung ein vor Verunreinigungen geschütztes, unterirdisches Wasservorkommen, das von ursprünglicher Reinheit und charakteristischer Zusammensetzung gekennzeichnet ist. Es darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den amtlichen Anerkennungs- und Nutzungsgenehmigungsverfahren entspricht. Der Hersteller muss hierzu einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen und es wird unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeslabor geprüft und beurteilt, ob dem Antrag entsprechend stattgegeben und somit eine Abfüllung und ein Inverkehrbringen als natürliches Mineralwasser befürwortet werden kann. Weiterhin prüfen wir beispielsweise auf Oberflächenverunreinigungen wie Süßstoffe, Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, Weichmacher und perfluorierte Verbindungen.
Auch lose entnommene Eiswürfelproben aus der Gastronomie werden auf deren Hygienestatus untersucht.
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit erhöhten Koffeingehalten (über 150 mg/l) und Energydrinks werden insbesondere auf die Einhaltung der für Koffein und Taurin festgelegten Höchstmengen geprüft sowie die damit in Verbindung stehende Kennzeichnung inklusive Warnhinweisen im Hinblick auf den erhöhten Koffeingehalt.
Fruchtsäfte und Fruchtsäfte aus Fruchtsaftkonzentrat werden neben der Sensorik auf die fruchtspezifischen Parameter wie Zucker, Zuckerverteilung, organische Säuren, Dichte oder Anthocyanverteilung kontrolliert. Außerdem wird stichprobenartig auf Pflanzenschutzmittel und Mykotoxine geprüft.
Zu den begutachteten Biererzeugnissen zählen die klassischen Biere und Biermischgetränke sowie deren alkoholfreie und alkoholreduzierte Varianten. Dabei umfasst das Untersuchungsspektrum unter anderem die Überprüfung bestimmter Qualitätsmerkmale wie Stammwürze, Alkoholgehalt, Bittereinheiten und Farbe. Ferner wird bei Bierproben aus Schankanlagen deren mikrobiologischer Status inspiziert.
Die Weinsachverständigen des LHL untersuchen und beurteilen die durch die Weinkontrolleure entnommenen Proben sowie Auslandsweine. Dabei werden die sensorische Beschaffenheit und eine Vielzahl chemischer Parameter einschließlich der Kennzeichnung kontrolliert.
Die Untersuchung von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken umfasst die Prüfung bestimmter Qualitätsmerkmale, wie zum Beispiel Alkoholgehalt, flüchtige Bestandteile, Zuckergehalt sowie weitere spezifische Inhaltsstoffe (zum Beispiel allergene Stoffe), die in einschlägigen Rechtsverordnungen geregelt sind.