© caftor - Stock.adobe.com 12.06.2025 LHL Getränke Weinsachverständige Weinkontrolle ist Verbraucherschutz Die Tätigkeit des „amtlichen Weinsachverständigen“ bzw „Weinkontrolleur/-in“ löst häufig ein Schmunzeln aus. Über die Aufgabengebiete in diesem Beruf sind sich die meisten aber nicht im Klaren.
© wirestock - freepik.com 11.02.2022 Getränke Alkoholfreie Getränke Alkoholfreie Erfrischungsgetränke, wie Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Fruchtschorlen, Energiedrinks oder in der Winterzeit auch Kinderpunsch werden im LHL ebenfalls untersucht.
© sorcerer11 - stock.adobe.com 11.02.2022 Getränke Fruchtsäfte und weinähnliche Getränke Fruchtsäfte und Säfte aus Fruchtsaftkonzentrat werden sensorisch geprüft und auf Zuckergehalt und Zuckerverteilung, organische Säuren, Dichte, Anthocyanverteilung und Pflanzenschutzmittel untersucht.
© monticellllo - stock.adobe.com 11.02.2022 Getränke Bier und Biermischgetränke, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke Im LHL werden neben klassischen Bieren und Biermischgetränken sowie deren alkoholfreien und alkoholreduzierten Varianten, auch Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke untersucht.
© Freepik - Freepik.com 11.02.2022 Getränke Wein und Weinerzeugnisse Die Weinsachverständigen des LHL untersuchen und beurteilen die durch die Weinkontrolleure entnommenen Proben und Auslandsweine.
© monticellllo - stock.adobe.com 11.02.2022 Getränke Natürliches Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser Natürliches Mineralwasser darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es dem amtlichen Anerkennungs- und Nutzungsgenehmigungsverfahren entspricht.