Um die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern und Tiere auf Reisen bestmöglich zu schützen, untersucht die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) jährlich über 100 Millionen Tiere aus der ganzen Welt.
Ob landwirtschaftliche Nutztiere wie Schweine, Rinder und Bienen oder Heimtiere wie Hunde, Katzen und Vögel - sie alle dürfen nur mit Gesundheitszeugnis aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten einreisen. Sorgfältiger Umgang und geeignete Transportbehältnisse sollen den Tieren unnötigen Reisestress ersparen.
Sportpferde als Vielflieger und exotische Tiere für Zoos stellen besondere Anforderungen an den Transport. Auch Jagdtrophäen, Häute, Wolle und Federn werden in der Tierstation auf mögliche Tierseuchenerreger untersucht.
Tierseuchenbekämpfung
Die Zahl der Tiere, die im Luftverkehr transportiert werden, steigt stetig und somit auch das Risiko, dass ansteckende Tierseuchen, wie Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche oder Afrikanische Schweinepest eingeschleppt werden. Diese Krankheiten stellen eine ernsthafte Bedrohung für landwirtschafte Nutztiere dar und können hohe wirtschaftliche Schäden verursachen.
Doch nicht nur Tiere sind gefährdet: Zoonosen, also Krankheiten, die sowohl für Menschen als auch Tiere ansteckend sein können, sind ein Problem. Dazu gehören beispielsweise Tollwut oder die Geflügelpest. Sie können durch Direkt-Kontakt mit dem Tier, aber auch durch Lebensmittel und Waren tierischer Herkunft oder über die Luft und Insekten übertragen werden.
Tierschutz bei Tiertransporten
Die Überwachung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei Tiertransporten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wenn lebende Tiere über den Flughafen Frankfurt nach Europa eingeführt werden – sei es als Fracht, Paketsendung oder im Reisegepäck - werden sie von der TGSH kontrolliert. Dies dient nicht nur dem Schutz vor Tierseuchen, sondern auch der Sicherstellung, dass Transport- und Hygienebedingungen eingehalten werden.
- Die Tierschutzstandards für Tiere beim Transport sind in der Verordnung (EG) 1/2005 festgelegt.
- Die Verordnung (EG) 1/2005 legt sowohl die Anforderungen für die einzelnen Sendungen als auch für Unternehmen, die Tiere gewerblich transportieren, und das Betreuungspersonal fest.
- Im Lufttransport müssen die IATA Live Animals Regulations (LAR) erfüllt werden.
- Speditionen und Fluggesellschaften melden ihre Sendungen mittels TRACES NT bei der TGSH an.
Einfuhruntersuchungen
Die Einfuhruntersuchungen umfassen drei zentrale Punkte:
- Kontrolle der Dokumente
- Nämlichkeitskontrolle und
- Physische Untersuchung von Tieren
Für Sendungen, die den Einfuhrbedingungen entsprechen, wird ein „Gemeinsames Gesundheitsdokument“ (GGED)" erstellt, das die Einfuhrvorschriften bestätigt. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Sendung nicht eingeführt oder durchgelassen.