Entnahme von Bodenproben zur Nmin-Untersuchung
Eine sachgerechte Entnahme und Handhabung von Bodenproben für die Nmin-Untersuchung ist die Voraussetzung für ein präzises Untersuchungsergebnis. Der gemessene pflanzenverfügbare Stickstoff ist wiederum die Grundlage einer terminierten und passgenauen N-Düngung gemäß Düngeverordnung. Deshalb sollten die folgenden Hinweise beachtet werden.
Zeitpunkt der Probenahme
Entsprechend der Düngeverordnung ist es erforderlich den N-Bedarf der Pflanzen für die Anbauperiode angepasst an das zu erwartende Ertragsniveau korrekt zu bestimmen. Auch der im Boden verfügbare Nitrat- und Ammoniumstickstoff muss berücksichtigt werden. Deshalb erfolgt bei Winterungen ca. 2 – 3 Wochen vor der ersten Düngungsmaßnahme kurz vor oder zu Vegetationsbeginn eine Beprobung in der Regel aus 0 – 90 cm Bodentiefe in drei Bodenschichten. Zum Zeitpunkt der Probenahme soll der Boden befahrbar sein. Bei Sommerungen werden Nmin-Proben ca. 2 Wochen vor der Aussaat entnommen. Eine Spätbeprobung zur Nachdüngung z.B. von Mais erfolgt im 4 – 6-Blatt-Stadium. Zur Erfolgskontrolle von grundwasserschonenden Maßnahmen empfiehlt sich die Probenahme nach der Ernte oder am Ende der Vegetationszeit.
Beim Anbau von Gemüsekulturen sind darüber hinausgehende Vorgaben zu beachten.