Lidschatten, Puder, Make up, Lippenstift und Kosmetikpinsel liegen ausgebreitet mit Blick von oben

Kosmetika

Das Landeslabor überprüft kosmetische Mittel aus Stichproben im Handel sowie direkt bei Herstellern und Importeuren. Dabei werden zulässige Höchstmengen, verbotene Inhaltsstoffe und die Kennzeichnung kontrolliert. Auf Basis der Ergebnisse erfolgt eine Beurteilung gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen.

Untersuchte kosmetische Mittel sind u.a.:

  • Cremes
  • Schminkgrundlagen (Flüssigkeiten, Pasten, Puder)
  • Parfums
  • Bade- und Duschzusätze
  • Desodorantien und schweißhemmende Mittel
  • Haarfärbungsmittel
  • Nagelpflegemittel und –kosmetika
  • Sonnenschutzmittel

Einblicke in unsere umfangreiches Untersuchungsspektrum

Auch für Kosmetika gelten strenge Kennzeichnungsvorschriften. Häufig werden Inhaltsstoffe entweder gar nicht oder fehlerhaft angegeben, es fehlen Anwendungs- und Warnhinweise oder die Angabe zur Anwendungsdauer nach dem Öffnen ist unvollständig. Zudem dürfen Kosmetikprodukte insgesamt nicht so gestaltet sein, dass sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können, da dies beim versehentlichen Verzehr zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Darüber hinaus wird die hygienische Beschaffenheit von Kosmetika wird überprüft.

Neben dem Gehalt an Farbstoffen und Konservierungsmitteln steht auch die Belastung durch Schwermetalle sowie der Anteil der beworbenen pflegenden Inhaltsstoffe, wie etwa Vitamin E, im Fokus der Untersuchungen.

Zusätzlich werden Betriebskontrollen bei Herstellern und Importeuren durchgeführt, um die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis sicherzustellen. Dabei wird auch geprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Produktunterlagen, insbesondere Sicherheitsbewertungen, vor Ort vorhanden und vollständig sind.

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