Rauch aus Heizwerk

Kontaminanten

Kontaminanten gelangen unbeabsichtigt in Lebensmittel – etwa durch Umwelt, Verarbeitung oder Lagerung. Von Dioxinen über Mykotoxine bis zu Schwermetallen reichen die Risiken. Die EU-Verordnung (EWG) 315/93 verpflichtet dazu, diese Stoffe auf ein toxikologisch vertretbares Minimum zu begrenzen – nach dem ALARA-Prinzip.

Die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln definiert im Artikel 1 Abs. 1 den Begriff „Kontaminant“ wie folgt:

„Als Kontaminant  gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand der Gewinnung (einschließlich der Behandlungsmethoden in Ackerbau, Viehzucht und Veterinärmedizin), Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist. Der Begriff umfasst nicht Überreste von Insekten, Tierhaare und anderen Fremdbesatz."

Im Gegensatz zu den Kontaminanten werden Pestizide und Tierarzneimittel bei der Lebensmittelproduktion absichtlich eingesetzt und können zu entsprechenden Rückständen im Endprodukt führen.

Bekannte Beispiele für Kontaminanten sind:

Nach Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 darf kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, das Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthält. Die Kontaminanten sind ferner auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen in Artikel 1 genannten Stufen sinnvoll erreicht werden können (ALARA-Prinzip = as low as reasonably achievable).

Für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurden international von der EU und zusätzlich national von der deutschen Bundesregierung Höchstgehalte festgesetzt. Diese Grenzwerte finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und in der Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung – KmV).

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