Marktüberwachung Chemikaliensicherheit
Die Beschränkung bestimmter Stoffe ist in den chemikalienrechtlichen Vorgaben verschiedener Verordnungen festgelegt, um unter anderem die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Zu diesen Verordnungen zählen die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) (insbesondere Anhang XVII), die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistenteste organische Schadstoffe (POP-Verordnung), die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung) und die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV).
Zur Unterstützung des Vollzugs des Chemikalienrechts wurde der neue Laborbereich „Marktüberwachung Chemikaliensicherheit beim LHL eingebunden. Der Bereich befindet sich derzeit im Aufbau, hat aber schon die erste Prüfmethode erfolgreich implementiert. Im Auftrag der Vollzugsbehörde werden hier analytische Laboruntersuchungen durchgeführt, sodass die rechtlichen Vorgaben überwacht werden können.