Von hessischen Rinderhaltern wurden Bedenken geäußert, dass die eingesandten BVD Ohrstanzproben zu weiteren Untersuchungen verwendet werden. Ein Teil dieser Rinderhalter will eine schriftliche Erklärung des Hessischen Landeslabors, dass die Gewebestanzen ausschließlich zur BVD-Virusuntersuchung genutzt werden. Das Hessische Landeslabor teilt hiermit ausdrücklich mit, dass eine über die BVD-Diagnostik hinausgehende Untersuchung oder andersartige Nutzung der Ohrstanzen nicht stattfindet. Ebenso werden die Gewebeproben oder hieraus gewonnenes Genmaterial nicht an andere Institutionen weitergegeben. Nach Abschluss der Untersuchung werden die Ohrstanzproben unverzüglich vernichtet. Eine einzelne auf einen Rinderhalter bezogene diesbezügliche schriftliche Erklärung, kann vom Hessischen Landeslabor nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erstellt werden.
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